# taz.de -- Politik und Autolobby: Einflüsterer bald öffentlich
       
       > Ausnahmen im deutschen Umweltinformationsgesetz widersprechen dem
       > EU-Recht: Rösler muss Absprachen mit der Autolobby wohl offenlegen.
       
 (IMG) Bild: Über eine Herausgabe der geforderten Informationen sollte Philipp Rösler nachdenken.
       
       BERLIN taz | Es war eine Regel, die seinerzeit für viel Kritik gesorgt
       hatte: 2010 hatte das Bundeswirtschaftsministerium eine neue Verordnung
       erlassen, wonach der Energieverbrauch von Autos in leicht vergleichbarer
       Form angegeben werden muss.
       
       Ähnlich wie bei Kühlschränken wurden dazu Effizienzklassen von A (gut) bis
       E (schlecht) gebildet. Doch durch eine fragwürdige Rechenformel, in dem das
       Gewicht des Autos die zentrale Rolle spielte, kamen am Ende Spritschlucker
       wie der Audi Q7 in eine bessere Klasse als sparsame Kleinwagen wie der
       Smart.
       
       Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wollte darum vom damaligen
       Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) wissen, welchen Einfluss
       die Automobilindustrie auf das Gesetz genommen hatte – und verlangte die
       Offenlegung des Schriftwechsels mit den Verbänden, der der Regelung
       vorangegangen war.
       
       Das Ministerium verweigerte die Herausgabe mit Verweis auf das deutsche
       Umweltinformationsgesetz, das den Zugang zu umweltrelevanten Informationen
       regelt. Darin ist eine Ausnahme festgelegt: Ministerien müssen keine
       Dokumente offenlegen, die im Zusammenhang mit der Erarbeitung von Gesetzen
       oder Verordnungen stehen.
       
       Dagegen klagte die DUH vor dem Verwaltungsgericht in Berlin und stützte
       sich dabei auf das Europarecht. Mit Erfolg: Der Europäische Gerichtshof
       (EuGH) entschied in einem nun veröffentlichten Urteil, dass die Ausnahme
       unzulässig ist. Zumindest bei Verordnungen, die vom Ministerium ohne
       Beteiligung des Parlaments erlassen werden, muss Auskunft erteilt werden.
       
       Das Bundesumweltministerium, das für das Umweltinformationsgesetz zuständig
       ist, kündigte als Reaktion auf das Urteil an, dass die entsprechende
       Ausnahmeregelung mit sofortiger Wirkung nicht mehr angewandt werde. Das
       Gesetz selbst solle „frühzeitig in der nächsten Legislaturperiode“ geändert
       werden.
       
       Das mittlerweile von FDP-Chef Philipp Rösler geführte
       Wirtschaftsministerium, gegen das sich die Klage richtete, ließ hingegen
       offen, ob es die geforderten Informationen nun herausgeben wird. Man bitte
       um Verständnis, „dass wir uns zu laufenden Verfahren nicht äußern können“.
       
       DUH-Anwalt Remo Klinger geht allerdings davon aus, dass das Ministerium nun
       nachgeben wird. „Das EuGH-Urteil ist eindeutig“, sagte er. Anderenfalls
       werde das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht wieder aufgenommen. Dieses
       hatte zuvor erklärt, die Entscheidung hänge von der Antwort de EuGH ab. Ein
       Urteil wäre dann allerdings wohl nicht mehr vor der Wahl zu erwarten.
       
       ## „Verhinderer von Freiheit und Transparenz“
       
       Für die Grünen begrüßte Fraktionschef Jürgen Trittin das Urteil. „Die
       Herren Brüderle und Rösler, die sich ständig als Vertreter einer selbst
       ernannten Freiheitspartei aufführen, werden vom höchsten europäischen
       Gericht als Verhinderer von Freiheit und Transparenz bloßgestellt“, sagte
       er. Nun sei „die unheilige Allianz zwischen dem Verband der
       Automobilindustrie und der Merkel-Koalition“ gezwungen, „die Karten auf den
       Tisch zu legen“.
       
       Die klagende DUH selbst weist dem Urteil eine grundsätzliche Wirkung zu. Es
       sei „ein wichtiges Signal für mehr Transparenz und gegen den wachsenden
       Einfluss der Industrielobbys auf die Politik“, sagte Geschäftsführer Jürgen
       Resch. Zuletzt war die Regierung kritisiert worden, weil der Staatsminister
       im Kanzleramt Eckart von Klaeden als Cheflobbyist zu Daimler wechselt.
       Gleichzeitig blockierte das Kanzleramt neue EU-Abgasregeln.
       
       Das Umweltinformationsgesetz soll es Bürgern und Verbänden ermöglichen, bei
       Bundesbehörden alle Informationen zu erhalten, die für den Umweltschutz
       relevant sind. Es wurde auf Druck der EU schon mehrmals überarbeitet. Mit
       dem Verbraucherinformationsgesetz und dem Informationsfreiheitsgesetz
       wurden die Informationspflichten des Bundes später auf andere Bereiche
       ausgeweitet.
       
       6 Aug 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Malte Kreutzfeldt
       
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