# taz.de -- Berliner Wasserbetriebe: Yzers Vertragsbruch
       
       > Der Aufsichtsrat der Berliner Wasserbetriebe hat die Zahl der
       > Vorstandsmitglieder reduziert – und damit den Einfluss des Landes
       > gemindert.
       
 (IMG) Bild: Wirtschaftssenatorin Cornelia Yzer (CDU).
       
       CDU-Wirtschaftssenatorin Cornelia Yzer hat als Aufsichtsratsvorsitzende der
       Wasserbetriebe eine Bestimmung in den Wasserverträgen gebrochen und damit
       den Einfluss des Landes auf das Unternehmen gemindert. Als Berlin im Jahr
       1999 die Hälfte des Unternehmens verkaufte, ließ es in Paragraf 9.5 des
       Konsortialvertrages festschreiben: Der Vorstand der Wasserbetriebe soll aus
       vier Personen bestehen, und das Land Berlin darf zwei davon vorschlagen. Im
       April hat der Aufsichtsrat allerdings beschlossen, den Vorstand von vier
       auf drei Personen zu verkleinern.
       
       In dieser Woche gab die Wirtschaftsverwaltung auf taz-Anfrage erstmals
       bekannt, was das für das Vorschlagsrecht bedeutet: Das Land Berlin hat in
       Zukunft nur noch das alleinige Vorschlagsrecht für eines der drei
       Vorstandsmitglieder.
       
       Der Vorstand ist dafür zuständig, die Wasserbetriebe „in eigener
       Verantwortung nach kaufmännischen Grundsätzen unter Beachtung
       gemeinwirtschaftlicher Gesichtspunkte“ zu leiten – so steht es im Berliner
       Betriebe-Gesetz. Der Aufsichtsrat trifft sich nur alle drei Monate, der
       Vorstand ist für das gesamte operative Geschäft zuständig. Im Jahr 2012
       erhielten die Vorstandsmitglieder 1,1 Millionen Euro, jeder einzelne
       Vorstand verdiente also im Schnitt doppelt so viel Geld wie der Regierende
       Bürgermeister.
       
       Eine Verkleinerung des Vorstands ist in den Wasserverträgen nicht
       vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat mit seiner Entscheidung also den Vertrag
       gebrochen. Laut der Schiedsvereinbarung zu dem Vertrag entscheidet bei
       Streitigkeiten „ein Schiedsgericht unter Ausschluss der staatlichen
       Gerichte“. Dazu bräuchte es allerdings einen Kläger. Veolia profitiert als
       verbliebener privater Anteilseigner von der neuen Regelung und hat kein
       Interesse, dagegen vorzugehen. Das Land Berlin wird das wohl ebenfalls
       nicht machen.
       
       Ein Sprecher der Wirtschaftsverwaltung teilte der taz mit, „dass Frau
       Senatorin Yzer als Aufsichtsratsvorsitzende den Beschluss mitgetragen hat“.
       Es erscheint unwahrscheinlich, dass das Land vor dem Schiedsgericht gegen
       den Beschluss der Senatorin vorgeht. Und die Kunden der Wasserbetriebe sind
       vor dem Schiedsgericht nicht antragsberechtigt.
       
       „Damit geht die Einflussnahme des Landes auf die Wasserbetriebe faktisch
       gegen null“, kritisiert der Berliner Wassertisch in einer Mitteilung.
       „Obwohl Veolia nach dem Rückkauf der RWE-Anteile weniger als ein Viertel
       der BWB-Anteile besitzt, hat der private Konzern jetzt alle Zügel zur
       Steuerung der Wasserbetriebe in der Hand.“ SPD und CDU würden „immer
       unverfrorener die Interessen von Veolia bedienen auf Kosten der Bürger“,
       sagt Wassertisch-Sprecher Wolfgang Rebel.
       
       Beim letzten Vorstandswechsel im Jahr 2009 nahm der damals rot-rot geführte
       Senat noch sein Vorschlagsrecht in Anspruch. Das Land Berlin nominierte
       Georg Grunwald, der Aufsichtsrat beschloss diese Personalie dann auch.
       
       Im April hat der Aufsichtsrat Grunwald wieder abberufen. Grund für die
       Verkleinerung des Vorstands sei das Programm NEO (Nachhaltige effiziente
       Optimierung), „das Effizienzsteigerungen zum Ziel hat“, so Yzers Sprecher
       Alexander Dennebaum. Das Land werde in Zukunft nur noch das alleinige
       Vorschlagsrecht für eines der drei Vorstandsmitglieder haben. „Bei der
       Besetzung des Vorstands der Berliner Wasserbetriebe geht es nicht um die
       Vertretung von Gesellschafterinteressen, sondern um die professionelle
       operative Führung des Unternehmens entsprechend der strategischen Vorgaben
       der Aufsichtsgremien“, erklärt Dennebaum.
       
       Es ist unklar, wer im Aufsichtsrat bei der Entscheidung mit Yzer gestimmt
       hat. Eine Sprecherin von Ephraim Gothe (SPD), Staatssekretär in der
       Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, teilt mit: „Wir geben natürlich
       keine Auskunft über Abstimmungsverhalten in Aufsichtsräten.“ Ein Sprecher
       von Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) bittet darum, „sich in Fragen
       im Zusammenhang mit Sitzungen des Aufsichtsrats der Wasserbetriebe an die
       Vorsitzende des Gremiums, Frau Senatorin Yzer, zu wenden“. Die lässt die
       Frage aber unbeantwortet: „Frau Yzer hält sich an die Vertraulichkeit von
       Aufsichtsratssitzungen“, teilt ihre Sprecherin Petra Diroll mit.
       
       Das Land verhandelt derzeit mit Veolia über den Rückkauf der restlichen
       Anteile an den Wasserbetrieben, die SPD treibt das Geschäft voran. Wenn der
       Rückkauf gelingt, darf Berlin auch wieder allein über den Vorstand
       bestimmen. Andernfalls bleibt der Einfluss reduziert.
       
       15 Aug 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sebastian Heiser
       
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