# taz.de -- Bespitzelung von Journalisten: Verfassungsschutz unverdächtig
       
       > Andrea Röpke hat Anzeige gegen den niedersächsischen Verfassungsschutz
       > erstattet. Doch die Staatsanwaltschaft will nicht ermitteln.
       
 (IMG) Bild: „Verwundert“ darüber, von der Entscheidung der Staatsanwaltschaft aus der Zeitung zu erfahren: die Rechtsextremismusexpertin Andrea Röpke
       
       HANNOVER taz | Wegen der rechtswidrigen Journalistenüberwachung durch den
       niedersächsischen Verfassungsschutz will die Staatsanwaltschaft Hannover
       nicht ermitteln. Bei ihr hatte die Rechtsextremismusexpertin Andrea Röpke
       Ende September Anzeige wegen Urkundenunterdrückung gestellt. Einen
       Anfangsverdacht für Ermittlungen sehe man nicht, erklärte jetzt ein
       Sprecher der Staatsanwaltschaft.
       
       Röpke, die als Autorin unter anderem für die taz und das NDR-Magazin
       „Panorama“ arbeitet, hatte 2012 noch in der Amtszeit von Niedersachsens
       Ex-Innenminister Uwe Schünemann (CDU) beim Verfassungsschutz angefragt, ob
       es dort eine Akte über sie gebe. Daraufhin löschte man die über mehrere
       Jahre hinweg gesammelten Daten kurzerhand und teilte ihr mit, über sie
       liege nichts vor.
       
       Von der Löschaktion erfuhr Röpke erst vor gut drei Wochen – und stellte
       umgehend Strafanzeige. Schünemanns Amtsnachfolger Boris Pistorius und seine
       neue Verfassungsschutzpräsidentin Maren Brandenburger (beide SPD) hatten da
       publik gemacht, dass Informationen über mindestens sechs rechtswidrig
       überwachte Journalisten in den Datenbanken der Behörde gefunden worden
       seien. Von der „Vertuschung“ im Fall Röpke, wie Pistorius es nennt, will
       Brandenburger erst kurz zuvor von Mitarbeitern erfahren haben.
       
       Hinreichende Anhaltspunkte für eine Urkundenunterdrückung sieht die
       Staatsanwaltschaft allerdings nicht. „Wir meinen, der Tatbestand ist nicht
       erfüllt“, erklärte ein Sprecher. So stelle sich etwa die Frage, ob der
       Verfassungsschutz seine Daten zu Röpke löschen durfte oder ob diese wegen
       ihres Rechtsschutzbedürfnisses einen Einblick in die Daten hätte bekommen
       müssen.
       
       ## Absicht?
       
       Zudem stellt sich aus Sicht der Staatsanwälte die Frage, ob die Daten mit
       der Absicht gelöscht wurden, Röpke einen Nachteil zuzufügen – oder ob durch
       die Löschaktion nicht eher ein rechtswidriger Zustand, sprich eine
       rechtswidrige Beobachtung, beendet wurde.
       
       Andrea Röpke selbst befürchtet nun, „dass nicht ans Tageslicht kommt, warum
       ich von der Behörde falsch informiert wurde“. Und ist „verwundert“, vom
       Entscheid der Staatsanwaltschaft „zuerst aus der Zeitung zu erfahren“.
       
       Keine zwei Wochen brauchten die Staatsanwälte, um die Anzeige zu
       bearbeiten. Bereits am Wochenende hatte die Hannoversche Allgemeine Zeitung
       darüber berichtet. Ein offizieller Bescheid allerdings war am Montag weder
       bei Röpke noch bei ihrem Anwalt Sven Adam eingegangen.
       
       Die Möglichkeit, bei der Generalsstaatsanwaltschaft Beschwerde gegen den
       Beschluss einzulegen, hält sich Adam ausdrücklich offen: „Wir behalten uns
       vor, weitere rechtliche Schritte zu ergreifen, sobald die Begründung der
       Staatsanwaltschaft vorliegt“, kündigte er an.
       
       Das genaue Ausmaß der Beobachtungen werden allerdings auch die anderen
       sechs Journalisten kaum noch erfahren können. Im Gegensatz zu Röpke war
       ihnen zwar mitgeteilt worden, dass man beim Verfassungsschutz Daten aus
       schwarz-gelben Regierungszeiten über sie gefunden habe, welche genau,
       erfuhren sie jedoch nicht: Behördenleiterin Brandenburger hatte die Akten
       mit Verweis auf die Gesetzeslage umgehend löschen lassen – und wird deshalb
       nun heftig kritisiert. Die Oppositions-CDU spricht von Beweisvernichtung
       und fordert Brandenburgers Entlassung.
       
       Die rot-grünen Regierungsfraktionen haben bereits eine Änderung des
       Löschungspassus im Verfassungsschutzgesetz angekündigt. Das schreibt
       derzeit vor, rechtswidrige Einträge zu löschen. Bei der weiteren
       Überprüfung der Akten zu rund 9.000 Personen sollen auffällige Daten
       zumindest bei Berufsgeheimnisträgern wie Journalisten oder Rechtsanwälten
       gesperrt statt gelöscht werden, versichert die Behörde. Das sei bis auf
       Weiteres in Abstimmung mit dem Landesdatenschutzbeauftragten angeordnet.
       
       7 Oct 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Teresa Havlicek
 (DIR) Andreas Speit
       
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