# taz.de -- Niedersachsen beobachtete Journalisten: Niederlage für den Verfassungsschutz
       
       > Der niedersächsische Verfassungsschutz steht in der Kritik, weil er
       > jahrelang Daten über Journalisten gesammelt hat. In einem Fall wurde er
       > jetzt zur Löschung verurteilt.
       
 (IMG) Bild: Hatte beim Amtsantritt Aufklärung zugesagt: Die Chefin des niedersächsischen Verfassungschutzes, Maren Brandenburger.
       
       GÖTTINGEN dpa | Der in die Kritik geratene niedersächsische
       Verfassungsschutz hat eine juristische Niederlage erlitten. Das
       Verwaltungsgericht Göttingen verurteilte den Geheimdienst am Mittwoch dazu,
       die über einen Göttinger Journalisten gesammelten Daten zu löschen.
       
       Der Verfassungsschutz hatte den Journalisten als möglichen politisch
       linksmotivierten Straftäter eingestuft. Dafür ergeben sich aus den
       bekanntgewordenen Daten, die der Geheimdienst gespeichert hat, keine
       Anhaltspunkte, sagte Gerichtspräsident Thomas Smollich als Vorsitzender
       Richter in der Urteilsbegründung. Im Rahmen eines Auskunftsersuchens hatte
       der Verfassungsschutz dem Journalisten mitgeteilt, dass er jahrelang
       beobachtet wurde und personenbezogene Daten über ihn gespeichert seien.
       
       Der Verfassungsschutz hatte unter anderem registriert, dass der Journalist
       beim [1][Göttinger „Stadtradio“] arbeitet, weil im Rahmen des Bürgerfunks,
       für den der Redakteur überhaupt nicht verantwortlich ist, Linksradikale zu
       Wort gekommen seien. Zudem habe der Journalist an Demonstrationen
       teilgenommen. „Was soll daran verfassungsfeindlich sein?“, hatte der
       Vorsitzende Richter schon während der Verhandlung gefragt. Die Teilnahme an
       Demonstrationen sei schließlich ein Grundrecht.
       
       Die Vertreter des Verfassungsschutzes verwiesen darauf, dass es „weitere
       Erkenntnisse“ über den Journalisten gebe, über die man aus
       Geheimhaltungsgründen nicht sprechen könne. Dies ließ das Gericht als Grund
       für das Datensammeln nicht gelten. Es sei zwar höchstrichterlich
       entschieden, dass Verfassungsschützer nicht alle gewonnenen Erkenntnisse
       öffentlich machen müssen, sagte Smollich. „Aber was wir nicht kennen,
       können wir nicht zur Grundlage unserer Entscheidung machen.“ Deswegen
       müssten die bekannten Daten in jedem Fall gelöscht werden.
       
       ## „Alles Unsinn“
       
       Der Verfassungsschutz hatte nach eigenen Angaben 1997 damit begonnen, Daten
       über den Redakteur zu sammeln. Er soll nach Durchsuchungsaktionen in
       Verdacht geraten sein, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu
       bekämpfen. „Alles Unsinn“, sagte der Anwalt des Journalisten, Sven Adam.
       Das damalige Strafverfahren sei eingestellt worden. Sein Mandant habe zudem
       niemals verfassungsfeindliche Bestrebungen gehabt, sondern stets nur seine
       Arbeit gemacht und deshalb auch Demonstrationen beobachtet. Ein
       Themenschwerpunkt des Journalisten ist Rechtsextremismus.
       
       Den weitergehenden Antrag des Anwalts, den Verfassungsschutz zur Löschung
       sämtlicher über den Redakteur vorhandenen Daten zu verpflichten, müsse das
       Gericht ablehnen, sagte Smollich. Da die Behörde sich rechtmäßig weigern
       könne, alle gespeicherten Erkenntnisse zu offenbaren, habe dies für den
       Journalisten „die bedauerliche Konsequenz“, dass er – anders als bei den
       bekannten Daten – keinen ausreichend konkreten Löschungsantrag stellen
       könne.
       
       Der niedersächsische Verfassungsschutz war in die Kritik geraten, nachdem
       bekanntgeworden war, dass er – zumindest in früheren Jahren – auch
       Journalisten verbotenerweise beobachtet hatte. Die neue Präsidentin Maren
       Brandenburger hatte Aufklärung zugesagt. (Az: 1 A 246/11)
       
       6 Nov 2013
       
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 (DIR) [1] http://www.stadtradio-goettingen.de/
       
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