# taz.de -- Urteil von französischem Gericht: TÜV haftet für Billigbrustimplantate
       
       > Die Betroffenen minderwertiger Brustimplantate können auf Entschädigung
       > hoffen. Ein Gericht in Toulon hat entschieden: Der TÜV Rheinland habe
       > geschlampt.
       
 (IMG) Bild: Zu billig? Silikon-Implantate der Firma PIP.
       
       PARIS dpa | Im Skandal um minderwertige Brustimplantate hat ein Gericht
       erstmals eine Verantwortung des TÜV Rheinland festgestellt. Rund 1.600
       betroffene Frauen und sechs Händler hatten gegen den deutschen
       Prüfdienstleister geklagt. Sie können jetzt auf Geld hoffen.
       
       Aus Sicht des Gerichts im französischen Toulon verletzte der TÜV seine
       „Pflicht zur Kontrolle und Wachsamkeit“ bei den Implantaten aus Frankreich.
       Das Unternehmen müsse nun „den Schaden der Importeure und der Opfer“
       ausgleichen, entschied die Kammer am Donnerstag.
       
       Der TÜV hatte im Auftrag des inzwischen insolventen Herstellers Poly
       Implant Prothèse (PIP) dessen Produktion zertifiziert. Dabei prüfte der TÜV
       Unterlagen und die Qualitätssicherung des Unternehmens, allerdings nicht
       die Plantate selbst.
       
       Den Prüfern war wegen Zertifizierung der Implantate Schlamperei vorgeworfen
       worden. Die Kläger wollen zusammen rund 53 Millionen Euro Schadenersatz.
       Den klagenden Frauen vor allem aus Südamerika, aber auch aus Frankreich und
       Großbritannien sprach das Gericht jeweils 3.000 Euro Schadenersatz zu.
       Gefordert hatten sie je 16.000 Euro.
       
       ## Mehr als 5.000 Frauen in Deutschland betroffen
       
       Der TÜV Rheinland bezeichnete das Urteil als „schockierend“. Die
       Entscheidung der Gerichts wolle das Unternehmen nicht hinnehmen: „Wir
       werden auf jeden Fall in Berufung gehen“, sagte ein TÜV-Sprecher der
       Nachrichtenagentur in Paris. Das Urteil widerspreche „der Rechtslage, der
       Position des Staatsanwaltes in Toulon und allen Urteilen, die bisher
       gesprochen wurden“.
       
       Der Staatsanwalt hatte die Frage aufgeworfen, ob das Verfahren in Toulon
       der richtige Ort für die notwendige Entschädigung der Opfer sei. Ein Anwalt
       der Händler sprach nach dem überraschenden Urteil dagegen von einem „großen
       Moment“. Die Entscheidung sei ein „Durchbruch für die Opfer“. Weltweit
       haben Chirurgen Schätzungen zufolge Hunderttausenden Frauen minderwertige
       Silikonkissen implantiert, in Deutschland sind mehr als 5.000 Frauen
       betroffen.
       
       Der Prozess war Teil einer Reihe von Verfahren in dem Betrugsfall.
       PIP-Gründer Jean-Claude Mas sowie frühere Mitarbeiter sind vor einem
       Strafgericht in Marseille angeklagt. Dort ist ein Urteil für Dezember
       angekündigt.
       
       15 Nov 2013
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Brustimplantate
 (DIR) TÜV Rheinland
 (DIR) PIP
 (DIR) Schönheitschirurgie
 (DIR) Brustimplantate
 (DIR) PIP
 (DIR) Brustimplantate
 (DIR) PIP
 (DIR) PIP
 (DIR) Zulassung
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Minderwertige Brustimplantate: TÜV haftet nicht
       
       Hunderttausenden Frauen wurden Kissen aus Industriesilikon eingesetzt. Ein
       französisches Gericht hob nun ein Urteil gegen den Zertifizierer auf.
       
 (DIR) Gesundheitsschädliche Brustimplantate: Kein Schmerzensgeld vom TÜV
       
       Der TÜV Rheinland hatte fehlerhafte PIP-Brustimplantate aus Frankreich
       geprüft. Eine betroffene Frau verlangte Schadenersatz. Sie ist im zweiten
       Versuch gescheitert.
       
 (DIR) Gesundheitsschädliche Brustimplantate: TÜV muss sofort zahlen
       
       Der TÜV Rheinland hat erneut eine Gerichtsverhandlung verloren. Betroffene
       Brustimplantat-Patientinnen dürfen Schadensersatz in Höhe von 3.000 Euro
       sofort verlangen.
       
 (DIR) Medizinprüfer über Implantate: „Industrie verhindert Patientennutzen“
       
       In Europa kommen weiter Medizinprodukte auf den Markt, die anderswo wegen
       ihres Risikos abgelehnt werden, rügt Deutschlands oberster Medizinprüfer
       Jürgen Windeler.
       
 (DIR) Urteil im Brustimplantate-Prozess: Betrug mit schweren Folgen
       
       Der Chef der französischen Brustimplantatsfirma PIP muss für vier Jahre ins
       Gefängnis. Seine Prothesen hatten eine gefährliche „Hausmischung“
       enthalten.
       
 (DIR) Lasche Vorschriften für Medizinprodukte: Stents mit besonderem Risiko
       
       Bei der Zulassung von Medizinprodukten, die im Körper verbleiben, wird nur
       die technische Funktion überprüft. Das reiche nicht aus, sagen Experten.
       
 (DIR) US-Studie zu Silikonimplantaten: Keine Brust fürs Leben
       
       Ein US-Bericht zur Sicherheit von Brustimplantaten weist auf vielfache
       Gefahrenquellen hin. Doch die Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf.
       
 (DIR) Keine Reform des Medizinproduktegesetzes: Nur ein bisschen mehr Kontrolle
       
       Das Bundesgesundheitsministerium verweigert sich der strengeren
       EU-Regulierung von Medizinprodukten. Mehr Überwachung soll helfen.
       
 (DIR) Überwachung von Medizinprodukten: Wird schon halten
       
       Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) lehnt strengere
       Zulassungskriterien für Medizinprodukte ab. Bisher wird lediglich die
       technische Funktion überprüft.