# taz.de -- Gesundheitsschädliche Brustimplantate: TÜV muss sofort zahlen
       
       > Der TÜV Rheinland hat erneut eine Gerichtsverhandlung verloren.
       > Betroffene Brustimplantat-Patientinnen dürfen Schadensersatz in Höhe von
       > 3.000 Euro sofort verlangen.
       
 (IMG) Bild: Fehlerhaftes Brustimplantat aus Silikon.
       
       MARSEILLE afp | Im Skandal um minderwertige Brustimplantate der
       französischen Firma PIP können betroffene Frauen vom TÜV Rheinland sofort
       Schadenersatz verlangen. Das Berufungsgericht der südfranzösischen Stadt
       Aix-en-Provence lehnte am Dienstag einen Antrag des TÜV ab, die
       Vollstreckbarkeit eines Urteils gegen das Zertifizierungsunternehmen
       auszusetzen.
       
       Das Handelsgericht der südfranzösischen Stadt Toulon hatte den TÜV Mitte
       November zur Zahlung von Schadenersatz in Millionenhöhe verurteilt. Der
       TÜV, der die Produktion des Brustimplantateherstellers PIP zertifiziert
       hatte, habe gegen „seine Kontroll- und Aufsichtspflichten“ verstoßen,
       urteilte das Gericht.
       
       1.700 betroffenen Patientinnen sprach das Gericht eine Schadenersatzzahlung
       von zunächst 3.000 Euro zu, bevor die genaue Entschädigungszahlung auf
       Grundlage von individuellen Gutachten festgelegt wird.
       
       Der TÜV, der sich selbst als Opfer eines Betrugs durch PIP sieht, legte
       gegen die Entscheidung umgehend Berufung ein. Dies hat aber mit Blick auf
       die Zahlung von 3.000 Euro pro Patientin keine aufschiebende Wirkung. Der
       TÜV wollte daher vom Berufungsgericht in Aix-en-Provence erreichen, dass
       die Vollstreckbarkeit des Urteils aus Toulon ausgesetzt wird – bis zum
       Urteil in einem Berufungsprozess, dessen Datum noch nicht feststeht.
       
       Bei einem Gerichtstermin in Aix-en-Provence Ende Dezember argumentierte
       TÜV-Anwältin Cécile Derycke, sollte der TÜV in einem Berufungsverfahren
       freigesprochen werden, wäre es „sehr schwierig“, das den Patientinnen
       gezahlte Geld zurückzuverlangen. Am Dienstag sagte Derycke, sie nehme die
       Entscheidung des Berufungsgerichts „zur Kenntnis“.
       
       Mit Blick auf den angestrebten Berufungsprozess sagte sie, der TÜV werde
       weiter gegen die Verurteilung als solche „kämpfen“. Im Falle eines Sieges
       im Berufungsverfahren werde bis dahin gezahltes Geld von den Patientinnen
       zurückgefordert.
       
       PIP hatte hunderttausende Implantate hergestellt, die mit billigem
       Industrie-Silikon und nicht dem eigentlich vorgesehenen Spezialsilikon
       gefüllt waren. Die Kissen reißen schneller und können Entzündungen
       auslösen. Allein in Deutschland sind etwa 5.000 Frauen betroffen.
       
       Mitte Dezember wurde PIP-Gründer Jean-Claude Mas in einem Strafprozess in
       Marseille zu vier Jahren Haft verurteilt. Er hat dagegen Berufung
       eingelegt. Mas wurde unter anderem schuldig gesprochen, den TÜV betrogen zu
       haben – ein Urteil, durch das sich der TÜV mit Blick auf die
       Schadenersatzforderungen gestärkt sieht.
       
       21 Jan 2014
       
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