# taz.de -- Minderwertige Brustimplantate: TÜV haftet nicht
       
       > Hunderttausenden Frauen wurden Kissen aus Industriesilikon eingesetzt.
       > Ein französisches Gericht hob nun ein Urteil gegen den Zertifizierer auf.
       
 (IMG) Bild: Akten über Akten beim Prozess in Frankreich.
       
       BERLIN dpa/taz | Im Skandal um minderwertige Brustimplantate in Frankreich
       muss der TÜV Rheinland nun doch nicht haften. Ein französisches
       Berufungsgericht in Aix-en-Provence hob am Donnerstag ein
       Schadenersatzurteil gegen das Prüfunternehmen auf. Der TÜV habe seine
       Verpflichtungen bei der Zertifizierung der Produktion des Herstellers Poly
       Implant Prothèse (PIP) erfüllt.
       
       Die 1.700 geschädigten Frauen, denen 2013 in erster Instanz eine
       Entschädigung von insgesamt 5,8 Millionen Euro zugesprochen worden war,
       bekommen nichts, eventuell müssen sie dem TÜV sogar das Geld zurückzahlen.
       
       Der TÜV war jahrelang für die Zertifizierung der Brustimplantate zuständig,
       die Hunderttausenden Frauen weltweit eingesetzt worden waren. 2010 war
       bekannt geworden, dass PIP seine Kissen statt mit Spezial- mit billigem
       Industrie-Silikon befüllt hatte. Sie rissen dadurch leichter, viele Frauen
       erlitten Entzündungen.
       
       Der TÜV hatte nur Unterlagen und die Qualitätssicherung der Firma geprüft,
       nicht aber die Kissen selbst. Sie bekam das europäische CE-Siegel, mit dem
       Medizinprodukte verkauft werden dürfen. Die Klägerinnen warfen dem TÜV
       Schlamperei vor. Das Berufungsgericht erklärte nun, er habe die
       Verpflichtungen erfüllt.
       
       ## Medizinrechtler hält Entscheidung für „bedauerlich“
       
       Die Entscheidung sei auch ein „wichtiger Schritt“ in den weiteren
       gerichtlichen Auseinandersetzungen um den PIP-Skandal in Frankreich und
       Deutschland, sagte ein TÜV-Sprecher.
       
       Der Berliner Medizinrechtler Jörg Heynemann, der zahlreiche deutsche
       Klägerinnen vertritt, hält die Entscheidung für „bedauerlich“. Er gehe „von
       eklatanten Verletzungen der Überwachungspflichten aus“, sagte er der taz.
       Künftig könnten sich Prüfer „von jeglicher Verantwortung für schadhafte
       Medizinprodukte freisprechen“.
       
       Juristisch beendet ist der Skandal damit nicht: Eine Klägerin ist mit ihrem
       Anliegen bis zum Europäischen Gerichtshof vorgedrungen. Die Luxemburger
       Richter müssen nun klären, wie umfangreich die Prüfpflichten bei der
       Zertifizierung von Medizinprodukten sind und ob dazu beispielsweise auch
       unangemeldete Inspektionen gehören.
       
       Der Gründer des mittlerweile insolventen Unternehmens PIP, Jean-Claude Mas,
       wurde 2013 in Frankreich zu vier Jahren Haft verurteilt. Sein
       Berufungsprozess soll im November beginnen.
       
       2 Jul 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Heike Haarhoff
       
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