# taz.de -- TÜV Rheinland
       
 (DIR) Nach der Flutkatastrophe im Rheinland: Ins Trockene kommen
       
       In Blessem hilft man sich im Bürgerforum – mit Spenden, dem Know-how eines
       pensionierten Offiziers und unterstützt von einer Landtagskandidatin.
       
 (DIR) Nächste Phase beim BER: Prinzip „Lütke Daldrup“ wirkt
       
       Ein großer Schritt voran: Im BER-Terminal beginnen am Montag die
       „Wirk-Prinzip-Prüfungen“. Kritiker zweifeln dennoch an der Eröffnung im
       Oktober 2020.
       
 (DIR) Brustimplantate-Skandal in Frankreich: Gericht ordnet neuen Prozess an
       
       Der Streit um mangelhafte Silikonkissen wird neu aufgerollt. Die Richter
       kassierten ein vorheriges Urteil ein. Die Opfer sind hoffnungsvoll.
       
 (DIR) Prozess im Brustimplantat-Skandal: Wer muss für das Leid haften?
       
       Tausenden Frauen wurden minderwertige Silikonkissen eingesetzt. In Paris
       geht es nun erneut um eine mögliche finanzielle Genugtuung.
       
 (DIR) Fabrikeinsturz in Bangladesch 2013: Keine Einigung zu Rana Plaza
       
       Ein Beschwerdeverfahren gegen den TÜV Rheinland wegen eines mangelhaften
       Prüfberichts zur eingestürzter Textilfabrik bleibt ohne Ergebnis.
       
 (DIR) Kommentar Brustimplantate: Wenn der Prüfer plötzlich klingelt
       
       Hersteller werden bald unangemeldet kontrolliert. Schadenersatz zahlen sie
       nur, wenn sie auf eine Versicherung verpflichtet werden.
       
 (DIR) Urteil zu fehlerhaften Brustimplantaten: Kontrolle bald ohne Ankündigung
       
       Der TÜV war laut EuGH nicht zu unangemeldeten Kontrollen bei der
       Herstellerfirma verpflichtet. Demnächst wird die Rechtslage verschärft.
       
 (DIR) Kommentar Fehlerhafte Brustimplantate: Brüste auf dem Prüfstand
       
       Hersteller und TÜV weisen sich gegenseitig die Schuld zu. Doch auch
       Zertifizierer müssen haften, wenn sie Schäden an Produkten übersehen haben.
       
 (DIR) Gesundheitsschädliche Brustimplantate: TÜV muss sofort zahlen
       
       Der TÜV Rheinland hat erneut eine Gerichtsverhandlung verloren. Betroffene
       Brustimplantat-Patientinnen dürfen Schadensersatz in Höhe von 3.000 Euro
       sofort verlangen.
       
 (DIR) Urteil im Brustimplantate-Prozess: Betrug mit schweren Folgen
       
       Der Chef der französischen Brustimplantatsfirma PIP muss für vier Jahre ins
       Gefängnis. Seine Prothesen hatten eine gefährliche „Hausmischung“
       enthalten.
       
 (DIR) Urteil von französischem Gericht: TÜV haftet für Billigbrustimplantate
       
       Die Betroffenen minderwertiger Brustimplantate können auf Entschädigung
       hoffen. Ein Gericht in Toulon hat entschieden: Der TÜV Rheinland habe
       geschlampt.