# taz.de -- TÜV Rheinland
(DIR) Nach der Flutkatastrophe im Rheinland: Ins Trockene kommen
In Blessem hilft man sich im Bürgerforum – mit Spenden, dem Know-how eines
pensionierten Offiziers und unterstützt von einer Landtagskandidatin.
(DIR) Nächste Phase beim BER: Prinzip „Lütke Daldrup“ wirkt
Ein großer Schritt voran: Im BER-Terminal beginnen am Montag die
„Wirk-Prinzip-Prüfungen“. Kritiker zweifeln dennoch an der Eröffnung im
Oktober 2020.
(DIR) Brustimplantate-Skandal in Frankreich: Gericht ordnet neuen Prozess an
Der Streit um mangelhafte Silikonkissen wird neu aufgerollt. Die Richter
kassierten ein vorheriges Urteil ein. Die Opfer sind hoffnungsvoll.
(DIR) Prozess im Brustimplantat-Skandal: Wer muss für das Leid haften?
Tausenden Frauen wurden minderwertige Silikonkissen eingesetzt. In Paris
geht es nun erneut um eine mögliche finanzielle Genugtuung.
(DIR) Fabrikeinsturz in Bangladesch 2013: Keine Einigung zu Rana Plaza
Ein Beschwerdeverfahren gegen den TÜV Rheinland wegen eines mangelhaften
Prüfberichts zur eingestürzter Textilfabrik bleibt ohne Ergebnis.
(DIR) Kommentar Brustimplantate: Wenn der Prüfer plötzlich klingelt
Hersteller werden bald unangemeldet kontrolliert. Schadenersatz zahlen sie
nur, wenn sie auf eine Versicherung verpflichtet werden.
(DIR) Urteil zu fehlerhaften Brustimplantaten: Kontrolle bald ohne Ankündigung
Der TÜV war laut EuGH nicht zu unangemeldeten Kontrollen bei der
Herstellerfirma verpflichtet. Demnächst wird die Rechtslage verschärft.
(DIR) Kommentar Fehlerhafte Brustimplantate: Brüste auf dem Prüfstand
Hersteller und TÜV weisen sich gegenseitig die Schuld zu. Doch auch
Zertifizierer müssen haften, wenn sie Schäden an Produkten übersehen haben.
(DIR) Gesundheitsschädliche Brustimplantate: TÜV muss sofort zahlen
Der TÜV Rheinland hat erneut eine Gerichtsverhandlung verloren. Betroffene
Brustimplantat-Patientinnen dürfen Schadensersatz in Höhe von 3.000 Euro
sofort verlangen.
(DIR) Urteil im Brustimplantate-Prozess: Betrug mit schweren Folgen
Der Chef der französischen Brustimplantatsfirma PIP muss für vier Jahre ins
Gefängnis. Seine Prothesen hatten eine gefährliche „Hausmischung“
enthalten.
(DIR) Urteil von französischem Gericht: TÜV haftet für Billigbrustimplantate
Die Betroffenen minderwertiger Brustimplantate können auf Entschädigung
hoffen. Ein Gericht in Toulon hat entschieden: Der TÜV Rheinland habe
geschlampt.