# taz.de -- Neonazi-Netzwerk in Brandenburg: Richter prüfen Klage gegen Verbot
       
       > Seit Juni 2012 ist das Netzwerk „Widerstandsbewegung in Südbrandenburg“
       > illegal. Seine Mitglieder sind aber weiter klandestin unterwegs – und nun
       > auch vors Gericht gezogen.
       
 (IMG) Bild: Sichergestellt: Material der „Widerstandsbewegung in Südbrandenburg“ auf einer Pressekonferenz in Potsdam im Juni 2012
       
       BERLIN/POTSDAM dpa | Seit knapp eineinhalb Jahren ist das Neonazi-Netzwerk
       „Widerstandsbewegung in Südbrandenburg“ verboten – nun entscheidet die
       Justiz, ob es dabei bleibt. An diesem Mittwoch (20. November) prüft das
       Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Klage der
       rechtsextremistischen Gruppierung gegen Brandenburgs Innenministerium. Es
       hatte – damals noch unter Leitung des heutigen Ministerpräsidenten Dietmar
       Woidke (SPD) – das Verbot im Juni 2012 ausgesprochen. Ein Urteil der
       Berliner Richter wird noch am selben Tag erwartet, sagte eine
       Gerichtssprecherin.
       
       „Die Verbotsverfügung ist umfassend und sorgfältig begründet“, sagte der
       Sprecher des Innenministeriums, Ingo Decker. Verbunden mit einer Razzia
       wurde die Verfügung 27 Mitgliedern der Gruppierung damals zugestellt. Die
       meisten von ihnen stammten laut Ministerium aus dem Raum Lübben und
       Lübbenau, es gab aber auch Anhänger aus Cottbus und Spremberg. Vor Gericht
       werden die Neonazis von einem einschlägig bekannten Szene-Anwalt vertreten.
       
       Die auch als „Spreelichter“ bekannte Gruppe war wegen ihrer
       verfassungsfeindlichen Aktivitäten verboten worden. Vor allem ihre
       gespenstischen Fackelzüge waren berüchtigt. Für Aktionen nutzte das
       Neonazi-Netzwerk vor allem das Internet. Schwerpunkte bildeten zunächst die
       märkische und sächsische Lausitz, es fanden sich jedoch bundesweit
       Nachahmer in der rechten Szene. Zudem unterwanderten die Neonazis die
       regionale Kampfsport-Szene.
       
       Nach Einschätzung des Vereins Opferperspektive hat das Verbot die
       Handlungsfähigkeit der Neonazi-Gruppierung eingeschränkt. Von ihren
       Mitgliedern gehe jedoch weiterhin eine Bedrohung aus. „Man kann keine
       Gesinnung verbieten“, so Sprecher Decker. „Wir sind uns durchaus bewusst,
       dass mit dem Vereinsverbot nicht sämtliche politisch-extremistischen
       Aktivitäten der Betroffenen zum Erliegen kommen.“
       
       So komme es insbesondere in Cottbus, Lübben, im Raum Senftenberg und Calau
       immer wieder zu Schmierereien und Plakatierungen mit rechtsextremistischen
       Inhalt. Oft sei ein inhaltlicher Bezug zu den Kampagnen der verbotenen
       Gruppierung erkennbar. Die Polizei ermittele, so Decker.
       
       Das Verbot war laut Ministerium seit 1995 das siebte und jüngste gegen eine
       rechtsextremistische Vereinigung. Anders als in Sachsen oder
       Mecklenburg-Vorpommern fasst die NPD in Brandenburg nicht Fuß. Dafür
       bereitet die parteiunabhängige Neonazi-Szene den Verfassungsschützern große
       Sorge. Rechte Kameradschaften haben in den vergangenen Jahren verstärkt
       Zulauf. Laut Verfassungsschutzbericht 2012 stellten sie mit rund 430
       Mitgliedern (2011: 410) das stärkste Segment des Rechtsextremismus.
       
       18 Nov 2013
       
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