# taz.de -- Streit um SPD-Mitgliederentscheid: Gericht entscheidet für Gabriel
       
       > Ist der SPD-Mitgliederentscheid über die Große Koalition
       > verfassungsgemäß? Laut Verfassungsgericht schon: es lehnte eine
       > Beschwerde dagegen ab.
       
 (IMG) Bild: Stritten sich über das SPD-Mitgliedervotum: Parteichef Sigmar Gabriel und ZDF-Moderatorin Marietta Slomka
       
       FREIBURG taz | Das SPD-Mitgliedervotum über die Große Koalition kann wie
       geplant weitergehen. Das Bundesverfassungsgericht lehnte gestern eine
       einstweilige Anordnung gegen die parteiinterne Abstimmung ab. Die Klagen
       seien unzulässig und auch unbegründet.
       
       In diesen Tagen haben alle rund 475.000 SPD-Mitglieder Post bekommen. Per
       Briefwahl können sie über den Koalitionsvertrag abstimmen, den die SPD mit
       der CDU und der CSU ausgehandelt hat. In den letzten Tagen ging dagegen
       jedoch eine Handvoll Bürgerklagen beim Bundesverfassungsgericht ein. Darin
       wurden die Richter aufgefordert, die Abstimmung zu stoppen.
       
       Auslöser war wohl die Kritik des renommierte Staatsrechtlers Christoph
       Degenhart an dem SPD-Votum. Er sah das freie Mandat der Abgeordneten
       gefährdet, wenn diese von der SPD-Basis per Abstimmung gebunden werde.
       Populär wurde Degenharts Kritik durch ein //www.taz.de/!128447/:öffentlich
       ausgetragenes Scharmützel der ZDF-Moderatorin Marietta Slomka mit
       SPD-Parteichef Sigmar Gabriel. Als dieser von Slomka mehrfach auf die
       Kritik angesprochen wurde, sagte er „Tun Sie mir einen Gefallen: lassen Sie
       uns den Quatsch beenden.“
       
       Das Bundesverfassungsgericht lehnte nun eine einstweilige Anordnung gegen
       die SPD-Abstimmung ab. Ein Eilbeschluss komme schon deshalb nicht infrage,
       weil eine Verfassungsbeschwerde unzulässig wäre. Erstens sei die SPD nicht
       der Staat und auch der Koalitionsvertrag kein staatliches Handeln.
       Grundrechte richten sich aber immer gegen den Staat. Zweitens könne ein
       Bürger sich nicht auf die Freiheit des Abgeordnetenmandats berufen, das
       könnten nur die Abgeordneten selbst.
       
       Doch um keinen Zweifel zu lassen, sagen die Richter auch inhaltlich einige
       Worte zur Kritik an der SPD-Abstimmung. Es sei „nicht erkennbar“, dass die
       beanstandete Abstimmung für die SPD-Abgeordneten Verpflichtungen begründen
       könnte, die über die übliche Fraktionsdisziplin hinausgehen.
       
       Die Einbindung von Abgeordneten in die Fraktion, in der üblicherweise
       einheitlich abgestimmt wird, hat das Gericht aber schon bei anderer
       Gelegenheit abgesegnet. Schließlich seien die Fraktionen notwendig, um den
       parlamentarischen Prozess zu organisieren. Außerdem könnten Abgeordnete im
       Einzelfall ja auch von der Mehrheitslinie abweichen. (Az.: 2 BvQ 55/13)
       
       6 Dec 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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