# taz.de -- Illegale Parteispenden für die NPD: Gute Zusammenarbeit
       
       > Thüringens Verfassungsschutz wusste durch einen V-Mann von illegalen
       > Parteispenden an die NPD – und unternahm nichts. Die Linke erstattet nun
       > Anzeige.
       
 (IMG) Bild: „Vierstellige Beträgen mit und ohne Spendenquittungen“: Kai-Uwe Trinkaus vor dem Erfurter U-Ausschuss.
       
       HAMBURG taz | Das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz (TLfV) wusste
       von möglichen illegalen Parteispenden an die NPD und unternahm – nichts. Am
       Montag hat der Fraktionsvorsitzende der Linken im Landtag, Bodo Ramelow,
       Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Erfurt wegen des Verdachts der illegalen
       Parteienfinanzierung erstattet.
       
       Am Freitagnachmittag erhärtete sich im Untersuchungsausschuss 5/2 der
       Verdacht. In dem Ausschuss wird der Affäre um den Neonazi und V-Mann
       Kai-Uwe Trinkaus nachgegangen, der bei der NPD Namen von „linken
       Verdächtigen“ veröffentlich haben soll. Die Namen soll er vom TLfV bekommen
       haben.
       
       Am Freitag hielt die Linke dem als Zeugen geladenen amtierenden Präsidenten
       des TLfV, Roger Derichs, Teile von TLfV-Akten aus dem Jahr 2007 vor. Aus
       den Aufzeichnungen geht hervor, dass Trinkaus, damals V-Mann und
       Vorsitzender des NPD-Kreisverbands Erfurt-Sömmerda, gegenüber seinem
       V-Mann-Führer von „vierstelligen Beträgen mit und ohne Spendenquittungen“
       spricht.
       
       In einem „Treffbericht“ vom 23. Mai 2007 heißt es: „Bis zu den Wahlen
       rechnet die Quelle mit Einnahmen aus Spenden und Vereinstätigkeiten in Höhe
       von ca. 25.000 Euro nur für den KV (Kreisverband).“
       
       Am 11. Juni desselben Jahres waren bei einem weiteren Treffen die
       Spendeneinnahmen wieder Gesprächsthema: „Des weiteren wurde die Quelle zu
       den anonymen Parteispendern befragt, jedoch verschwieg sie bewusst diesen
       Personenkreis, da diese auf die Verschwiegenheit der Quelle vertrauen.“
       Diese Erkenntnis gab das TLfV nach bisherigem Wissen des
       Untersuchungsausschusses nicht an die Steuerbehörden weiter.
       
       ## Motiv Quellenschutz
       
       Nach dem Parteiengesetz sind nach Paragraf 25 anonyme Spenden an Parteien
       nur bis zu einer Höhe von 500 Euro erlaubt. In dem „Treffbericht“ wird der
       mögliche Grund der Nichtweitergabe gleich angedeutet: „Eine Nennung des
       Personenkreises könnte zur Enttarnung der Quelle führen, wenn diese
       Informationen an zuständige Steuerbehörden gelangen würden.“
       
       Durch den Vorgang fühlt sich Ramelow, Obmann der Linken im Ausschuss, in
       seiner Kritik am Verfassungsschutz bestätigt. „Es zeigt sich: Die
       Institution Verfassungsschutz ist aufgrund des Quellenschutzes strukturell
       ungeeignet, um adäquat Neonazismus zu begegnen und die Verfassung zu
       schützen“, sagt der Linken-Politiker der taz.
       
       Die Aussagen von Trinkaus, der von 2006 bis 2010 als V-Mann tätig war,
       böten indes ausreichende Grundlage für die Annahme, dass „die NPD offenbar
       2007 illegale Spenden erhalten“ habe. „Das ist ein schwerer Verstoß gegen
       das Parteiengesetz“, sagt Ramelow.
       
       Die „ominösen 25.000 Euro“ seien indes „nie bei der NPD“ angekommen, sagt
       Frank Schwerdt, stellvertretender NPD-Bundesvorsitzender und Vorsitzender
       des Kreisverbands Erfurt-Sömmerda.
       
       16 Dec 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andreas Speit
       
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