# taz.de -- Schnüffelprogramm der NSA: Das Ringen der Richter
> Ein US-Bundesrichter stuft die NSA-Überwachung als legal ein. Zuvor hatte
> ein Kollege das Spähprogramm als vermutlich verfassungswidrig bezeichnet.
(IMG) Bild: Juristisch in Ordnung oder doch nicht legal? Die Überwachungspraxis der NSA beschäftigt die Gerichte in den USA
NEW YORK ap | Der Streit um die Überwachungspraktiken der NSA entwickelt
sich zum juristischen Tauziehen: Ein Bundesrichter hat das massive
Abschöpfen von Telefondaten Millionen Amerikaner als legal eingestuft. Das
Vorgehen sei im Kampf gegen den Terrorismus unabdingbar, erklärte William
Pauley am Freitag in New York. Erst vor einigen Tagen war sein Kollege
Richard Leon in Washington zum Schluss gekommen, dass das Programm mit
Blick auf das Verbot ungerechtfertigter Durchsuchungen vermutlich
verfassungswidrig sei.
Nun müssen sich voraussichtlich Berufungsgerichte mit der heiklen
Gratwanderung befassen, die der Debatte um die Datensammlungen der NSA
zugrunde liegt: Trägt das Programm des Geheimdiensts zur Wahrung der
nationalen Sicherheit bei oder stellt es einen Verstoß gegen die
verfassungsgemäßen Bürgerreichte dar?
Anlass des jüngsten Urteils war eine Klage der Organisation
//www.aclu.org/:American Civil Liberties Union (ACLU) als Reaktion auf die
Enthüllungen des früheren NSA-Mitarbeiters Edward Snowden.
Bundesrichter Pauley lehnte die Klage am Freitag ab und verwies in der
Begründung auf den 11. September. Das Überwachungsprogramm sei eine nötige
Ausweitung der Schritte, die nach dem Terroranschlägen im Jahr 2001
ergriffen worden seien. Es ermögliche der Regierung, bruchstückhafte und
flüchtige Informationen zu verbinden und „stelle so einen Gegenpol“ zur
Nutzung von Technologien durch Al-Kaida dar, die weltweit aus der
Entfernung Terrorangriffe plane, erklärte Pauley.
## Justizministerium zufrieden
Die massenhafte Sammlung von Telefondaten „erhöht signifikant die
Möglichkeiten der NSA, die feinsten Spuren von Personen aufzuspüren, die
mit ausländischen Terrororganisationen zu tun“ hätten. „Mit all den
Metadaten bewaffnet, kann die NSA so Verbindungen herstellen, die sie sonst
nie finden würde“, fügte er hinzu.
Zugleich räumte er ein, dass ein derartiges Programm bei fehlender
Kontrolle „die zivilen Rechte jedes Bürgers gefährdet“. Es sei Aufgabe der
exekutiven und gesetzgebenden Gewalten, zu entscheiden, ob es verwendet
werden solle.
Ein Sprecher des Justizministeriums zeigte sich zufrieden mit dem Urteil
vom Freitag. Ein Anwalt der abgewiesenen Organisation ACLU reagierte mit
Enttäuschung. Die Gruppe kündigte an, nun vor das Berufungsgericht in
Manhattan ziehen zu wollen.
28 Dec 2013
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