# taz.de -- Minderheitenrechte im Bundestag: Rechte der Opposition gestärkt
       
       > Grüne und Linke können künftig zusammen Untersuchungsausschüsse
       > beantragen. Die Große Koalition will dafür die Geschäftsordnung des
       > Bundestags ändern.
       
 (IMG) Bild: Bundestagssitung im Plenarsaal des Reichstags
       
       HAMBURG afp | In der Debatte um die Minderheitenrechte im Bundestag kommt
       die große Koalition der Opposition entgegen. Union und SPD legten am
       Dienstag einen Vorschlag zur Änderung der Parlaments-Geschäftsordnung vor,
       der die Rechte der nicht an der Regierung beteiligten Parteien stärken
       soll. So sollen Grüne und Linke einen Untersuchungsausschuss gemeinsam
       beantragen können, auch wenn sie nicht die dafür eigentlich benötigten 25
       Prozent Zustimmung unter den Abgeordneten haben.
       
       Der Vorschlag der großen Koalition, der AFP vorliegt, sieht nun vor, dass
       ein Untersuchungsausschuss bereits dann einberufen werden kann, wenn alle
       Mitglieder der Nicht-Regierungsfraktionen dies verlangen. In einem solchen
       Ausschuss sollen die Oppositionsabgeordneten dann mindestens 25 Prozent der
       Mitglieder stellen.
       
       Weil Linke und Grüne im neuen Bundestag nur über 20 Prozent der
       Abgeordnetenmandate verfügen, können sie viele Minderheitenrechte bislang
       nicht wahrnehmen. Denn für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
       oder eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht sind
       eigentlich 25 Prozent der Stimmen im Parlament erforderlich. Die Opposition
       dringt deswegen seit Wochen auf eine Änderung der Geschäftsordnung, um ihre
       Rolle im neuen Bundestag effektiv wahrnehmen zu können.
       
       Eine Klagemöglichkeit der Opposition in Karlsruhe sieht allerdings auch der
       Vorschlag der großen Koalition nicht vor. Gestärkte Rechte soll die
       Opposition dafür unter anderem im Zusammenhang mit der parlamentarischen
       Einbindung bei Euro-Rettungsmaßnahmen bekommen. So soll sie etwa eine
       Unterrichtung des Haushaltsausschusses oder eine öffentliche Anhörung
       verlangen dürfen.
       
       In Bundestagsdebatten wird die Opposition nach Vorstellung der großen
       Koalition auch künftig nur begrenzt zu Wort kommen: In einer 60-minütigen
       Plenardebatte sollen Grüne und Linke demnach jeweils acht Minuten Rederecht
       bekommen, Unionspolitiker aber 27 Minuten und SPD-Politiker 17 Minuten.
       
       11 Feb 2014
       
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