# taz.de -- Verfassungsschutz und Linkspartei: Unbeobachtet im Bundestag
       
       > Jahrelang hat der Verfassungsschutz Abgeordnete der Linkspartei
       > beobachtet. Zumindest für die Bundestagsfraktion wird diese Praxis
       > eingestellt.
       
 (IMG) Bild: Werden jetzt nicht mehr als Bundestagsabgeordnete beobachtet: Sahra Wagenknecht und Gregor Gysi.
       
       BERLIN dpa | Der Verfassungsschutz hat die umstrittene Beobachtung von
       Bundestagsabgeordneten der Linkspartei nach langen Jahren eingestellt. Dies
       geht aus einem Schreiben von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU)
       an Linke-Fraktionschef Gregor Gysi hervor, das am Freitag in Berlin
       bekanntwurde. De Maizière kündigte darin an, Abgeordnete des Bundestags
       künftig „generell“ nicht mehr beobachten zu lassen.
       
       Allerdings will das Bundesamt für Verfassungsschutz vermeintlich
       extremistische Strömungen der Linkspartei wie die Kommunistische Plattform
       weiter im Blick behalten. In der Vergangenheit hatte die Behörde unter
       anderem Erkenntnisse über Gysi und seine Stellvertreterin Sahra Wagenknecht
       gesammelt. Nach unbestätigten Berichten hatte der Verfassungsschutz in der
       vergangenen Legislaturperiode mehr als zwei Dutzend Linke-Abgeordnete im
       Visier.
       
       Der Beschluss ist Folge einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
       von Anfang Oktober 2013, die der Linke-Politiker Bodo Ramelow nach
       jahrzehntelanger Überwachung durchgesetzt hatte. Demnach dürfen nur noch
       Parlamentarier beobachtet werden, die ihr Mandat zum Kampf gegen die
       freiheitliche demokratische Grundordnung missbrauchen.
       
       Gysi begrüßte den Beschluss als „Ausdruck einer gestiegenen Akzeptanz“ für
       die Linkspartei und deren Mitglieder. „Das macht uns gleichberechtigter“,
       sagte der Fraktionschef. Die Linke ist seit ihrem 8,6-Prozent-Ergebnis bei
       der Wahl im vergangenen September mit 64 Abgeordneten größte
       Oppositionspartei des Bundestages. Zugleich bezeichnete er die weitere
       Beobachtung von Parteiströmungen als „albern, völlig daneben und
       grundgesetzwidrig“.
       
       ## Mögliche weitere Klagen
       
       Wörtlich heißt es in dem Schreiben de Maizières: „Aus Gründen der
       Beobachtungspriorisierung und mit Blick auf ihren besonderen Status sind
       Mitglieder des Deutschen Bundestags sind künftig generell von der
       Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ausgenommen.“ Dies
       gelte für Linke-Abgeordneten „selbst dann, wenn es sich bei ihnen um
       Funktionäre der beobachteten offen extremistischen Zusammenschlüsse
       handelt“.
       
       Die Entscheidung gilt nur für Abgeordnete des Bundestags, nicht aber für
       Abgeordnete der 16 Landtage. Formell gesehen betrifft sie auch nur das
       Bundesamt für Verfassungsschutz. Die Regelung dürfte aber auf die
       verschiedenen Landesämter des Verfassungsschutzes übertragen werden. Gysi
       kündigte an, nun mit der Parteispitze über mögliche weitere Klagen gegen
       die Beobachtung von Linke-Strömungen zu beraten.
       
       14 Mar 2014
       
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