# taz.de -- NSA-Untersuchungsausschuss: Aktenvernichtung stoppen
       
       > Die Regierung hat zugesichert, keine relevanten Akten zur NSA-Affäre mehr
       > zu schreddern. Der Opposition ist das zu vage.
       
 (IMG) Bild: Was dagegen hilft? Ein Löschmoratorium. Das hat die Regierung nun auch versprochen.
       
       BERLIN taz | Zum Start des NSA-Untersuchungsausschusses im Bundestag hat
       die Regierung am Donnerstag zugesichert, keine relevanten Akten zur
       Spähaffäre mehr zu vernichten. Dazu sei bereits ein Löschmoratorium
       erlassen worden.
       
       Diese Zusage blieb aus Sicht der Oppositionsvertreter im Ausschuss
       allerdings vage. Die Grünen beantragten nach Angaben von Teilnehmern
       deshalb im nichtöffentlichen Teil der ersten Ausschusssitzung, die
       Bundesregierung solle den genauen Inhalt dieses Erlasses offenlegen – also
       seit wann und für welche Behörden und Dokumente das Moratorium tatsächlich
       gilt.
       
       Die Vorsichtsmaßnahme hat gute Gründe, schließlich hatten
       Geheimdienstmitarbeiter zuletzt beispielsweise nach dem Auffliegen der
       NSU-Terrorzelle wichtige Akten geschreddert. Für Erstaunen auf Seiten der
       Opposition sorgte die Nachricht, dass sich alle Ausschussmitarbeiter einer
       weitreichenden „Ü3“-Sicherheitsüberprüfung unterziehen sollen. „So eine
       Anforderung gab es noch nie, nicht einmal beim BND-Untersuchungsausschuss“,
       sagte die Ausschuss-Obfrau der Linken, Martina Renner.
       
       Im Zuge dieses Verfahrens würde der Verfassungsschutz – dessen Arbeit im
       Fokus des Ausschusses stehen wird – auch das Privatleben der betroffenen
       Abgeordneten-Mitarbeiter durchleuchten. Renner hält dieses Prozedere für
       fragwürdig. Der Ausschussvorsitzende Clemens Binninger (CDU) habe jedoch
       zugesagt, noch einmal zu prüfen, ob diese Maßnahme nötig sei.
       
       Hintergrund ist nach Angaben von Sitzungsteilnehmern die Ankündigung aus
       dem Kanzleramt, dem Ausschuss womöglich auch „Top Secret“-Akten zu
       übermitteln. Solche Dokumente dürfen nur von Mitarbeitern gelesen werden,
       die als „Ü3“ eingestuft sind.
       
       Geht es nach der Opposition, dann soll bereits in der nächsten Sitzung des
       Gremiums die Vernehmung des Whistleblowers Edward Snowden beschlossen
       werden. Der Grünen-Obmann Konstantin von Notz hofft, dass sich auch die
       Ausschussmitglieder von Union und SPD diesem Plan anschließen.
       
       Allerdings mahnte der SPD-Obmann Christian Flisek nach der ersten Sitzung,
       das Gremium dürfe kein „Edward-Snowden-Untersuchungsausschuss“ werden. Auch
       der CDU-Vertreter Patrick Sensburg äußerte Zweifel an dem Vorstoß. Bevor
       Zeugen geladen würden, müsse sich das Gremium erst auf den nötigen
       Wissenstand bringen und eine Grundlage für Zeugenbefragungen schaffen,
       sagte er.
       
       3 Apr 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Astrid Geisler
       
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