# taz.de -- EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Nicht mit EU-Recht vereinbar
       
       > Die EU-Richtlinie zur Sicherung von Telefon- und Email-Informationen ist
       > vom Europäischen Gerichtshof gekippt worden. Die Richter fordern ihre
       > Nachbesserung.
       
 (IMG) Bild: Datenmassen ....
       
       LUXEMBURG/BERLIN dpa | Der Europäische Gerichtshof hat das umstrittene
       EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt. Die massenhafte
       Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten der Bürger ohne
       konkreten Anlass sei ein gravierender Eingriff in die Grundrechte der
       Bürger, [1][urteilten die Luxemburger Richter am Dienstag] (Rechtssachen
       C-293/12 und C-594/12). Dies verletze das Recht auf Datenschutz und Achtung
       des Privatlebens.
       
       Die Vorratsdatenspeicherung soll bei der Aufklärung schwerer Verbrechen wie
       organisierter Kriminalität und Terrorismus helfen. Fahnder können auf die
       gesammelten Daten zugreifen.
       
       Nach Ansicht der Luxemburger Richter beschränkt die EU-Richtlinie von 2006
       das Datensammeln nicht auf das absolut notwendige Maß, weil sie für die
       Speicherfrist von bis zu zwei Jahren keine objektiven Kriterien festlegt.
       
       Im Dezember war bereits ein Gutachter am Gerichtshof zu dem Schluss
       gekommen, die zugrundeliegende EU-Richtlinie sei „in vollem Umfang
       unvereinbar“ mit der Charta der Grundrechte und müsse nachgebessert werden.
       Geklagt hatten eine irische Bürgerrechtsorganisation, die Kärntner
       Landesregierung und mehrere Tausend Österreicher. Sie argumentieren, dass
       die Speicherung unverhältnismäßig sei und die Grundrechte auf Privatleben,
       Datenschutz und freie Meinungsäußerung verletze.
       
       In Deutschland gibt es derzeit keine gesetzliche Regelung dazu. Das
       Bundesverfassungsgericht hatte die deutsche Regel 2010 gekippt. Die
       damalige schwarz-gelbe Regierung konnte sich danach nicht auf eine
       Neufassung einigen. Union und SPD wollen die Vorratsdatenspeicherung wohl
       trotz des Urteils wieder einführen.
       
       8 Apr 2014
       
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