# taz.de -- Kommentar Vorratsdatenspeicherung: Jetzt ist die SPD am Zug
       
       > Das EuGH-Urteil könnte der SPD Rückendeckung geben, die
       > Vorratsdatenspeicherung ad acta zu legen. Doch sie muss sich gegen die
       > CDU durchsetzen.
       
 (IMG) Bild: Kampf der Minister: Heiko Maas (Justiz) gegen Thomas de Maiziere (Inneres).
       
       Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die EU-Vorgaben für die
       Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungen [1][komplett
       beseitigt]. Sie verletze in der jetzigen Form das EU-Grundrecht auf
       Datenschutz, weil sie in vielen Punkten unverhältnismäßig weit geht. Das
       ist ein sehr wichtiges Urteil. Noch nie hat der EuGH die Bürgerrechte so
       deutlich gegen Polizeiinteressen verteidigt. Besonders mutig war das Urteil
       aber nicht. Denn die Mitgliedstaaten der Europäischen Union können ihre
       Vorratsdatenspeicherung ja erst einmal behalten – falls sie dies politisch
       für richtig halten. In fast allen EU-Staaten wird das wohl der Fall sein.
       
       Und in Deutschland, dem einzigen EU-Staat ohne Vorratspeicherung? Hier ist
       Justizminister Heiko Maas (SPD) im Wort. Für den Fall, dass der Gerichtshof
       in Luxemburg die EU-Richtlinie „vollständig kassiert“, sagte Maas im
       Januar, „wäre die Geschäftsgrundlage für den Koalitionsvertrag komplett
       entfallen. Dann müssten wir über die Vorratsdatenspeicherung ganz neu
       reden.“ Dieser Fall ist nun eingetreten.
       
       Die CDU/CSU will aber nicht neu diskutieren. Sie will die
       Vorratsdatenspeicherung in Deutschland sofort einführen. Augen zu und
       durch. Rechtlich ist das möglich. Doch will man das politisch? Diese Frage
       richtet sich vor allem an die SPD. Geben dort die sozialdemokratischen
       Innenminister den Ton an, die schon immer für die anlasslose
       Massenspeicherung waren? Oder können sich jetzt die Bürgerrechtler
       durchsetzen, die bisher in der Minderheit waren?
       
       Wahrscheinlich wird am Ende die Koalitionsräson siegen: Damit der von der
       SPD gewollte Mindestlohn wirklich kommt, so die Logik vieler
       Sozialdemokraten, muss auch die Union ihre Trophäen bekommen. Der Schutz
       der Privatsphäre ist eben kein wirkliches Herzensanliegen der
       Sozialdemokratie.
       
       Aus bürgerrechtlicher Sicht kann es dagegen nur eine Antwort geben: Eine
       anlasslose Massenspeicherung von Daten ist immer abzulehnen. Sie kann zu
       Einschüchterungseffekten führen und sie schafft Risiken, dass die Daten
       missbraucht werden, vom wem auch immer.
       
       Nie war die Ausgangslage so günstig, Proteste gegen die
       Vorratsdatenspeicherung zu organisieren. Es wäre schließlich absurd, sich
       über die Massenüberwachung des US-Geheimdienstes NSA aufzuregen und
       gleichzeitig in Deutschland etwas Ähnliches einzuführen.
       
       8 Apr 2014
       
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