# taz.de -- Vorratsdatenspeicherung in Europa: Ein gewisser Spielraum
       
       > Ende 2012 hatten alle Staaten der Europäischen Union die EU-Richtlinie
       > zur Vorratsdatenspeicherung umgesetzt. Außer Deutschland.
       
 (IMG) Bild: Ergebnis nach einem Jahr: 16 Diebstähle, 12 Drogendelikte und 12 Fälle von Stalking – aber keinen einzigen Fall von Terrorismus.
       
       KARLSRUHE taz | Nirgendwo war die Vorratsdatenspeicherung so umstritten wie
       in Deutschland. Kritische Diskussionen gab es allerdings auch in anderen
       EU-Staaten. So führten Österreich, Schweden und Griechenland die anlasslose
       Massenspeicherung erst ein, nachdem sie von der EU-Kommission wegen
       Vertragsverletzung verklagt und vom EuGH verurteilt wurden.
       
       In Deutschland dauerte das Vertragsverletzungsverfahren nur deshalb länger,
       weil es bis 2010 ja ein deutsches Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gab.
       
       In Rumänien und Tschechien beanstandeten, wie in Deutschland, die
       jeweiligen Verfassungsgerichte die nationalen Gesetze zur Einführung der
       Vorratsdatenspeicherung. Anders als in Deutschland wurden in Rumänien und
       Tschechien aber alsbald neue Gesetze beschlossen, die die jeweiligen
       Bedenken der Richter berücksichtigten. Ende 2012 war daher Deutschland der
       einzige von damals noch 27 EU-Staaten, der die EU-Richtlinie nicht
       umgesetzt hatte.
       
       Die Richtlinie ließ den EU-Staaten einen gewissen Spielraum, wie lange sie
       die Telefon- und Internetdaten speichern wollen. Sie konnten sich zwischen
       sechs Monaten und zwei Jahren frei entscheiden. Die meisten Staaten
       speichern ein Jahr. Nur in Polen werden alle Daten zwei Jahre gespeichert.
       
       Irland und Italien schreiben für Telefondaten zwei Jahre vor, für
       Internetdaten aber nur ein Jahr. In Litauen beträgt die Speicherfrist 18
       Monate, in Slowenien 14 Monate. Deutschland hatte ursprünglich sechs Monate
       vorgesehen. So zurückhaltend waren laut einer Evaluation der EU-Kommission
       von 2011 sonst nur die Staaten Litauen, Zypern und Luxemburg.
       
       Der Nutzen der Vorratsdatenspeicherung ist nach wie vor sehr umstritten. Im
       EuGH-Verfahren berichtete die österreichische Regierung, dass die dortige
       Polizei von April 2012 bis März 2013 nur ganze 326 Mal zwangsgespeicherte
       Telefon- oder Internetdaten angefordert hat.
       
       Von 139 bereits abgeschlossenen Fällen konnten die Daten in 56 Fällen
       wesentlich zur Aufklärung beitragen. Dabei ging es unter anderem um 16
       Diebstähle, 12 Drogendelikte und 12 Fälle von Stalking – aber keinen
       einzigen Fall von Terrorismus.
       
       9 Apr 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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