# taz.de -- Neue Regeln für Hartz-IV-Empfänger: Jobcenter sollen schneller bestrafen
       
       > Wer als Hartz-IV-Empfänger gegen seine Auflagen verstößt, bekommt die
       > Leistungen gekürzt. Dies soll künftig rascher geschehen als bisher.
       
 (IMG) Bild: Schärfere Sanktionen: Wer zu spät kommt, dem wird das Geld gekürzt
       
       BERLIN dpa | Hartz-IV-Empfängern soll nach einem Bericht der Bild künftig
       bereits beim ersten Verstoß gegen Pflichten vom Jobcenter das Geld gekürzt
       werden. Auf eine entsprechende Verschärfung der Sanktionen hätten sich Bund
       und Länder in einer Arbeitsgruppe geeinigt. Außerdem solle Hartz IV künftig
       zwölf und nicht mehr wie bisher sechs Monate lang bewilligt werden,
       schreibt das Blatt ohne Nennung von Quellen.
       
       Sanktionen werden verhängt, wenn Hartz-IV-Bezieher gegen Auflagen verstoßen
       und beispielsweise Termine im Jobcenter verpassen oder ihnen angebotene
       Arbeit verweigern.
       
       Die Kommunen drängen angesichts vieler Klagen auf eine Vereinfachung der
       Hartz-IV-Bestimmungen. „Nach wie vor sind die Regelungen sowohl für die
       Betroffenen als auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den
       Jobcentern zu kompliziert und bürokratisch“, sagte der Hauptgeschäftsführer
       des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, der Passauer Neuen
       Presse. Das führe zu einer Vielzahl von Widersprüchen und
       Rechtsstreitigkeiten: „Viele komplizierte Berechnungen der Einzelansprüche
       sollten durch die Möglichkeit der Pauschalierung vereinfacht werden.“
       
       Je einfacher und transparenter das System gestaltet werde, umso mehr
       könnten sich die Jobcenter auf ihre eigentliche Aufgabe konzentrieren,
       „nämlich Menschen wieder in Arbeit zu bringen“, sagte Landsberg.
       
       Die deutschen Sozialgerichte verzeichnen seit Jahren eine Klageflut gegen
       Hartz-IV-Bescheide und gegen Sanktionsentscheidungen der Arbeitsagenturen.
       Mehr als ein Drittel aller Klagen und Widersprüche von Arbeitslosen gegen
       Sanktionen bei Hartz IV ist 2013 erfolgreich gewesen. Das hatte die Zeitung
       Die Welt unter Berufung auf erstmals erhobene Daten des
       Bundesarbeitsministeriums berichtet.
       
       ## Hartz-IV-Gesetz „kaum noch zu durchschauen“
       
       Landsberg sagte allerdings, der Grundsatz „Fördern und Fordern“ habe sich
       bewährt. „Deshalb wäre es falsch, Sanktionsmöglichkeiten abzuschaffen.“
       Anders sieht dies Linksparteichef Bernd Riexinger. Er sagte der Zeitung,
       die Bilanz der Sanktionen sei negativ. „Da wird viel Geld für einen teuren
       Überwachungsapparat ausgegeben, der massenhaft Rechtsverstöße produziert.“
       Wenn sich fast jede zweite Strafe bei der gerichtlichen Überprüfung als
       rechtswidrig herausstelle, dann stehe „das gesamte Sanktionssystem im
       Feuer“.
       
       Das Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, Heinrich Alt, räumte
       ein, dass das Hartz-IV-Gesetz komplex und „kaum noch zu durchschauen“ sei.
       „Wenn ich etwas ändern oder mir etwas wünschen könnte, wäre es, der
       ursprünglichen Idee der Grundsicherung zu folgen, und die vielen
       Einzelleistungen zu Pauschalen zusammenzuführen. Wir neigen in Deutschland
       dazu, jedem Einzelfall gerecht werden zu wollen, alles bis ins Detail zu
       regeln.“
       
       Der Deutsche Richterbund (DRB) verlangte eine bessere personelle
       Ausstattung der Gerichte. „Die vorhandenen Richterinnen und Richter reichen
       bei weitem nicht aus, um sämtliche Verfahren zügig zu bearbeiten“, sagte
       DRB-Präsidiumsmitglied Bernhard Joachim Scholz der Neuen Osnabrücker
       Zeitung. Insgesamt fehlten in Deutschland etwa 2000 Richter und
       Staatsanwälte, davon viele Richter bei den Sozialgerichten.
       
       17 Jun 2014
       
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