# taz.de -- Blockupy-Polizeieinsatz in Frankfurt: Einkesseln geht schon
       
       > Die Polizei handelte rechtmäßig, als sie Blockupy-Protestanten
       > einkesselte, urteilt das Verwaltungsgericht. Der Kläger will das nicht
       > hinnehmen.
       
 (IMG) Bild: Blockupy-Proteste am 1. Juni 2013 in Frankfurt.
       
       FRANKFURT taz | Die zehnstündige Einkesselung von knapp 1000 Teilnehmern
       der Blockupy-Demonstration durch die Polizei vor einem Jahr in Frankfurt
       war rechtmäßig. Das entschied am Montag das Frankfurter Verwaltungsgericht
       und folgte damit der Argumentation von Polizeivertretern, bei der
       Veranstaltung sei es zu massiven Beeinträchtigungen der öffentlichen
       Sicherheit gekommen. Zugleich tadelte das Gericht die „Sturheit“ beider
       Seiten an jenem Tag.
       
       Am 1. Juni 2013 waren 1000 der rund 10.000 Demonstrierenden auf ihrem Weg
       zur Europäischen Zentralbank isoliert und aufgehalten worden. Während
       Videoaufnahmen aus dem Helikopter eine scheinbar friedliche Menge zeigte,
       waren bei Nahaufnahmen auch vermummte Teilnehmer des „schwarzen Blocks“ zu
       sehen.
       
       Zwar lässt sich darüber streiten, ob Sonnenbrillen als Vermummung und
       Schilder oder Regenschirme als Bewaffnung zu interpretieren sind.
       Feuerwerkskörper sind augenscheinlich geflogen. Die Polizei sei
       grundsätzlich im Recht gewesen, weil damit gegen die Auflagen der zuvor
       korrekt angemeldeten und gerichtlich bestätigten Demonstration verstoßen
       worden war.
       
       „Das äußerer Erscheinungsbild war so“, sagte der Vorsitzende Rainald
       Gerster, „dass eingegriffen werden musste.“ Das Recht auf
       Versammlungsfreiheit, dass der klagende Veranstalter gefährdet sah, sei
       damit nicht beeinträchtigt. Vielmehr habe der Veranstalter selbst seine
       Befugnisse „nicht ausgeschöpft“ und damit selbst zur Eskalation der Lage
       beigetragen.
       
       Zwar habe die Polizei angeboten, den Kessel unter der Bedingung aufzulösen,
       dass die Eingeschlossenen sich einer körperlichen Visite unterziehen
       würden. Dieser Vorschlag sei aber von den Demonstrierenden zurückgewiesen
       worden. Daraus resultierte die lange Dauer des Kessels. Zur aufgeheizten
       Stimmung dürfte damals auch ein Hinweis des Landesamtes für
       Verfassungsschutz beigetragen haben, auf der Blockupy-Demonstration sei mit
       Auschreitungen zu rechnen.
       
       Der damalige Innenminister Boris Rhein (CDU) hatte die „Umschließung“
       seinerzeit verteidigt, Polizeichef Achim Thiel dagegen Fehler eingeräumt.
       Seine Beamten seien nicht ausreichend auf die Identifizierung möglicher
       Gewalttäter vorbereitet gewesen.
       
       Kläger Werner Rätz erklärte am Mittwoch, das Urteil stelle es der „Willkür
       der Polizei“ anheim, eine friedliche Demonstration wegen vereinzelter
       Verstöße aufzulösen. Rätz will das nicht hinnehmen und kündigte an, sich an
       den Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel wenden zu wollen. Das
       letzte Wort ist also noch nicht gesprochen.
       
       24 Jun 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Arno Frank
       
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