# taz.de -- taz geht gegen Presseausschluss vor: Niederlage in erster Instanz
       
       > Die taz kämpft juristisch dagegen, dass die Polizei keine Journalisten
       > auf das Gelände der besetzten Schule in Kreuzberg lässt. Und verliert in
       > erster Instanz.
       
 (IMG) Bild: Der Eingang zur Hauptmann-Schule in Kreuzberg: Hier kommt keiner durch, wenn es die Polizei nicht will
       
       BERLIN taz | Die taz hat bei ihrem Versuch, juristisch gegen den Ausschluss
       der Presse von der besetzten Schule in Kreuzberg vorzugehen, in der ersten
       Instanz eine Niederlage erlitten. Am Freitagabend lehnt das Berliner
       Verwaltungsgericht den Antrag auf eine einstweilige Anordnung ab.
       
       Der Antrag sei unbegründet, so das Gericht. taz-Rechtsanwalt Jonny
       Eisenberg kündigte an, dagegen Beschwerde einzulegen. Der Beschluss sei
       „grotesk falsch“, weil er die „Grundrechtsbindung der Verwaltung bei der
       Ausübung des Hausrechts leugnet“, so Eisenberg.
       
       Hintergrund ist die seit Dienstag laufende Räumung der von Flüchtlingen
       besetzten Schule. Den mehr als 200 Menschen, die dort seit eineinhalb
       Jahren leben, wurde das Angebot gemacht, in andere vom Senat gestellte
       Unterkünfte umzuziehen. Mindestens 40 von ihnen lehnen dies jedoch ab, weil
       sie befürchten, umgehend abgeschoben zu werden. Mehrere von ihnen haben
       gedroht, sich umzubringen, sollte die Schule von der Polizei gewaltsam
       geräumt werden.
       
       Der Bezirk, der das Hausrecht über die einstige Schule hat, verweigert seit
       Mittwoch mit Verweis auf die Sicherheitslage generell den Zugang zur
       Schule. Auch Pressevertreter bilden dabei keine Ausnahme. Zahlreiche im
       Raum stehende Gerüchte, etwa über angeblich vorhandene Molotow-Cocktails im
       Haus, können von der Presse deswegen nicht überprüft werden. Ebensowenig
       der Zustand und die Zahl der Flüchtlinge, die sich noch in der Schule
       befinden.
       
       27 Jun 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Bert Schulz
       
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