# taz.de -- taz verliert vor Gericht: Presse darf nicht in die Schule
       
       > Die taz verliert auch in zweiter Instanz beim Versuch, Zutritt zur
       > besetzten Gerhart-Hauptmann-Schule zu bekommen.
       
 (IMG) Bild: Die Presse muss von Weitem schauen: Medienvertreter dürfen nicht in die Hauptmann-Schule.
       
       BERLIN taz | Es war klar, dass es ein Wettlauf gegen die Zeit werde würde.
       Trotzdem hat sich die taz entschieden, gegen den Ausschluss der Presse von
       der abgeriegelten Gerhart-Hauptmann-Schule durch das Bezirksamt
       Friedrichshain-Kreuzberg vor Gericht zu ziehen. Am vergangenen Freitag
       hatte die taz beim Verwaltungsgericht (VG) in einem Eilantrag auf Erlass
       einer einstweiligen Anordnung Einlass in die Schule begehrt. Das VG lehnte
       ab. Also zog die taz mit einer Beschwerde vor das Oberverwaltungsgericht
       (OVG).
       
       Die Gründe des Bezirks, aus Sicherheitsgründen keine Medienvertreter in die
       von Flüchtlingen besetzte Schule zu lassen, seien lediglich vorgeschoben,
       argumentierte taz-Anwalt Johannes Eisenberg am Mittwoch bei einem
       mündlichen Erörterungstermin vor dem OVG. Polizeipräsident Klaus Kandt
       selbst habe am Montag im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses erklärt,
       dass es keine Gefährdungslage gebe, die die Polizei zwinge, vor Ort zu
       verbleiben. Andernfalls hätte Kandt dem Bezirk nicht das Ultimatum
       gestellt, die Polizei abzuziehen, wenn nicht sofort ein Antrag auf Räumung
       komme. Die Gefährdungslage sei vorgeschoben. „Es geht darum, die Presse
       rauszuhalten“, so Eisenberg.
       
       Ein Justiziar der Polizei, der vom Gericht zu dem Erörterungstermin
       hinzugeladen war, bezeichnete die Lage in der Schule als indifferent und
       schwer berechenbar. Möglicherweise bestehe hohe Brandgefahr. Zunächst
       einmal gehe es darum, dass Ruhe einkehre, um zu einer konstruktiven Lösung
       kommen zu können. Die Anwesenheit der Presse sei da nicht hilfreich. Der
       Rechtsvertreter des Bezirksamts argumentierte, die ehemalige Schule sei
       kein öffentlicher Raum, die Presse habe deshalb gar keinen Rechtsanspruch.
       
       Dem widersprach taz-Anwalt Eisenberg. Durch die eineinhalb Jahre lange
       Duldung der Besetzung durch das Bezirksamt sei ein öffentlicher Raum
       entstanden, der für Manifestationen genutzt werde. Eine einvernehmliche
       Lösung, Journalisten poolweise hineinzulassen lehnten Bezirk und Polizei
       ab.
       
       Am Mittwochabend wurde die Beschwerde der taz vom OVG zurückgewiesen. Das
       Gericht schloss sich der Auffassung des Bezirks an: Die einstige Schule sei
       „unabhängig von dem laufenden Polizeieinsatz“ kein öffentliches, frei
       zugängliches Gebäude und auch durch die Duldung der Besetzung nicht
       geworden. Auch die Sicherheitsbedenken des Bezirks teilte das Gericht: Es
       könne nicht ausgeschlossen werden, dass durch die mögliche Anwesenheit von
       Pressevertretern im Gebäude eine mögliche friedliche Lösung gefährdet
       werde.
       
       2 Jul 2014
       
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