# taz.de -- Prozess um Feuertod in Polizeizelle: Visum für Oury Jallohs Bruder
       
       > Nun also doch: Der Bruder von Oury Jalloh, der in einem Polizeirevier in
       > Dessau verbrannte, darf einreisen. Er will als Nebenkläger vor Gericht
       > erscheinen.
       
 (IMG) Bild: Neun Jahre nach Jallohs Tod am 7. Januar 2005: Gedenken am Hauptbahnhof in Dessau-Roßlau.
       
       BERLIN taz | Der Bruder des 2005 in einem Dessauer Polizeirevier
       verbrannten Oury Jalloh darf nun doch zu einer Verhandlung vor dem
       Bundesgerichtshof (BGH) nach Deutschland reisen.
       
       Das Auswärtige Amt teilte am Dienstag der Initiative „Gedenken an Oury
       Jalloh" mit, der Visumsantrag des Nebenklägers Mamadou Saliou Diallo sei
       „noch einmal umfassend geprüft worden". Daraufhin sei das Visum erteilt
       worden.
       
       Neben anderen hatte die Internationale Liga für Menschenrechte bei
       Außenminister Frank-Walter Steinmeier gegen die Ablehnung des
       Visumsantrages protestiert.
       
       Die Anwältin der Nebenklage, Gabriela Heinecke, sagte, sie hoffe sehr, dass
       ihr Mandant nun noch einen Flug bekomme, um am Donnerstag an der
       Revisionsverhandlung in Karlsruhe teilnehmen zu können.
       
       Jalloh, ein Asylbewerber aus Sierra Leone, war 2005 an Händen und Füßen
       gefesselt ums Leben gekommen, als in seiner Zelle ein Feuer ausbrach. Die
       Ursache ist bis heute ungeklärt – trotz zweier Prozesse.
       
       Die Botschaft hatte den Visumsantrag mit der Begründung abgelehnt, Diallos
       Absicht, vor Ablauf des Visums wieder auszureisen „konnte nicht
       festgestellt werden“. Auch habe er den „Zweck und die Bedingungen des
       beabsichtigten Aufenthalts nicht nachgewiesen.“ Diallos war in der
       Vergangenheit bereits vier Mal zu Gerichtsterminen nach Deutschland
       gekommen – und wie vorgesehen wieder ausgereist.
       
       In der Revisionsverhandlung prüfen die Richter die Verurteilung eines
       ehemaligen Dienstgruppenleiters der Polizei zu einer Geldstrafe von 10.800
       Euro wegen fahrlässiger Tötung. Die Entscheidung des BGH könnte auch ein
       laufendes Ermittlungsverfahren der Dessauer Staatsanwaltschaft zur Klärung
       der Todesursache beeinflussen.
       
       26 Aug 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Jakob
       
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