# taz.de -- Feuertod von Oury Jalloh: Richter weisen Revision ab
       
       > 2005 verbrannte Oury Jalloh in seiner Zelle. Ein Gericht verurteilte
       > einen Polizisten wegen fahrlässiger Tötung. Bei dieser Entscheidung
       > bleibt es, entschied der BGH nun.
       
 (IMG) Bild: Musste eine Niederlage einstecken: Mouctar Bah, Sprecher der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh, vor dem BGH.
       
       KARLSRUHE dpa | Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts
       Magdeburg zum Feuertod von Oury Jalloh bestätigt. Dies teilte die
       Vorsitzende Richterin des 4. Strafsenats, Beate Sost-Scheible, am
       Donnerstag in Karlsruhe mit.
       
       Jalloh war 2005 bei einem Brand in einer Polizeizelle in Dessau ums Leben
       gekommen. Der damalige Dienstgruppenleiter der Polizei wurde 2012 wegen
       fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt.
       
       „Der tragische Tod bewegt die Öffentlichkeit ganz zu Recht und hinterlässt
       Fassungslosigkeit und Ratlosigkeit“ – diese Feststellung setzte die
       Richterin ihrer Urteilsbegründung voran. Doch die Erwartungshaltungen der
       Öffentlichkeit dürften „nicht Maßstab für die Entscheidungsfindung eines
       Gerichts sein“.
       
       Das Landgericht Magdeburg habe nach der Aufhebung des ersten Freispruchs
       durch das Landgericht Dessau an 67 Verhandlungstagen eine umfassende
       Beweisaufnahme vorgenommen. Bei der Würdigung der Beweise habe es keine
       Rechtsfehler gegeben. Dies gelte auch für die Feststellung der
       Brandursache, sagte Sost-Scheible. Nach Überzeugung des Gerichts hatte
       Jalloh den Brand selbst verursacht.
       
       4 Sep 2014
       
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