# taz.de -- Kirchenasyl in Berlin: Christlich-ziviler Ungehorsam
       
       > Hamid B. floh aus Afghanistan und kam über Schweden nach Deutschland –
       > durfte hier aber kein Asyl beantragen. Eine Berliner Kirchengemeinde
       > bietet ihm Schutz.
       
 (IMG) Bild: Das Zimmer eines afghanischen Flüchtlings in Jena: Die Kirchen bauen darauf, dass die Polizei das Kirchenasyl respektiert. (Archiv)
       
       BERLIN taz | In Afghanistan hat Hamid B.* für die amerikanischen
       Isaf-Truppen gearbeitet. 2012 wurde auf das Haus seiner Familie ein
       Anschlag verübt. Der 21-Jährige floh, schlug sich, durch bis nach Schweden.
       Hilfe bekam er dort nicht, stattdessen kam eines Tages der Brief mit der
       Abschiebeankündigung. Er floh weiter, 2014 kam er nach Berlin. Auch hier
       wollte er um Asyl bitten. Doch die Behörde nahm seinen Antrag nicht zur
       Prüfung an. B. sollte zurück nach Schweden.
       
       Davor will ihn eine Berliner Kirchengemeinde schützen. Seit Januar lebt B.
       in deren Räumen. Die Gemeinde baut darauf, dass die Polizei das Kirchenasyl
       respektiert. „Wir wollen, dass das Recht zum Tragen kommt“, sagt die
       Pfarrerin Barbara Neubert. „Wir wollen keinen Druck ausüben. Aber das
       Bundesamt soll das Verfahren an sich ziehen, um den Asylgrund nach
       deutschem Recht prüfen zu können.“
       
       Die Behörde kann das tun, wenn sie will. Die Wahrscheinlichkeit,
       abgeschoben zu werden, sei in Deutschland für B. viel geringer, als wenn er
       in Schweden wäre, glaubt Neubert. Es ist das erste Mal, dass ihre Gemeinde
       einen solchen Schritt geht. Im Herbst fällte der Gemeinderat den Beschluss,
       Neubert meldete sich beim Verein [1][Asyl in der Kirche]. Der sucht ständig
       nach Plätzen im Kirchenasyl, der Bedarf ist riesig: „Wir haben Platz. Ihr
       könnt uns jemanden schicken“, schrieb Neubert.
       
       Kurz darauf kam B. zum Treffen mit dem Gemeinderat und erzählte seine
       Geschichte. Nach Weihnachten durfte B. einziehen. Die Gemeinde richtete
       einen Raum für ihn her. Sie meldete sich bei der Ausländerbehörde. Die
       sollte wissen, wo B. ist. „Wir handhaben das offen“, sagt Neubert. Eine
       Antwort bekam sie nicht.
       
       ## Frist für die Überstellung
       
       Weil sein Aufenthaltsrecht erloschen ist, zahlt ihm das Sozialamt keine
       Leistungen, die Gemeinde und Privatleute kommen für seine
       Lebenshaltungskosten auf. Er lernt Deutsch, hat für die Konfirmanden
       gekocht, in der Gemeinde hat sich ein Unterstützerkreis gebildet. Der hilft
       ihm, Dokumente für sein Asylverfahren zu beschaffen. Wenn es denn eins
       gibt.
       
       Die Zeit arbeitet dabei gegen das Bundesamt. Im September läuft die Frist
       für die Überstellung nach Schweden ab. Ist B. dann noch im Land, hat er
       automatisch das Recht, hier einen Asylantrag zu stellen. Über rund 7.200
       Asylanträge aus Afghanistan hat das Bundesamt letztes Jahr entschieden,
       rund die Hälfte bekam Schutz.
       
       Vor Kurzem bekam die Gemeinde Besuch von der Grünen Katrin Göring-Eckardt,
       sie hatte Journalisten dabei, es war direkt, nachdem de Maizière das
       Kirchenasyl mit der Scharia verglichen hatte. Es sei „eine christliche Form
       zivilen Ungehorsams, der Respekt verdient“, hielt Göring-Eckardt dagegen.
       
       *Name geändert
       
       25 Feb 2015
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.kirchenasyl.de/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Jakob
       
       ## TAGS
       
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