# taz.de -- Asyl für US-Deserteur: Der Fall André Shepherd
       
       > Das Bundesamt für Migration lehnte 2011 Shepherds Asylantrag ab. Nach dem
       > EuGH-Urteil ist nun das Verwaltungsgericht München am Zug.
       
 (IMG) Bild: Das Verfahren ist ein Präzedenzfall: Shepherd selbst droht wohl keine Ausweisung in die USA.
       
       KARLSRUHE taz | André Shepherd ist der erste US-Deserteur, der in
       Deutschland einen Asylantrag stellte. 2003 meldete er sich aus Geldnot
       freiwillig bei der U.S. Army. Schon bald wurde er für ein halbes Jahr im
       Irak eingesetzt – als Hubschrauber-Mechaniker. Von September 2004 bis
       Februar 2005 reparierte er Apache-Kampfhubschrauber. Anschließend
       verlängerte er seinen Vertrag um acht Jahre.
       
       Ab 2007 sollte Shepherd erneut im Irak eingesetzt werden. Das konnte der
       Soldat aber nicht mit seinem Gewissen vereinbaren. Denn inzwischen hatte er
       erfahren, dass die von ihm gewarteten Hubschrauber im Irak immer wieder zu
       Einsätzen gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt wurden. Mit derartigen
       Einsätzen, die er als Kriegsverbrechen wertet, wollte er nichts zu tun
       haben.
       
       Zu dieser Zeit war André Shepherd in einer US-Kaserne in Franken
       stationiert. Ab April 2007 tauchte er deshalb in Deutschland unter.
       Neunzehn Monate lebte er bei deutschen Freunden und finanzierte seinen
       Lebensunterhalt mit Gartenarbeiten. In den USA drohen ihm seitdem eine
       Haftstrafe und die unehrenhafte Entlassung aus der Armee. Im November 2008
       stellte er dann einen Asylantrag. 2010 verliehen ihm die taz-Leser den
       Panther Preis für Zivilcourage. Doch das Bundesamt für Asyl und Migration
       lehnte im März 2011 seinen Asylantrag ab.
       
       Als Techniker drohe ihm keine persönliche Verwicklung in Kriegsverbrechen.
       Er habe auch keine konkreten Verbrechen seiner Einheit bei seinem ersten
       Irak-Aufenthalt nennen können. Der Irakkrieg sei jedenfalls nicht als
       ganzer völkerrechtswidrig. Denn ab 2003 habe die UNO den Aufenthalt der
       US-Truppen legitimiert. Gegen diesen Bescheid erhob Shepherd Klage beim
       Verwaltungsgericht München.
       
       ## Einsatz war von UNO gestützt
       
       Die dortigen Richter legten den heiklen Fall dann [1][dem Europäischen
       Gerichtshof (EuGH) vor], denn das deutsche Asylrecht ist inzwischen
       weitgehend durch EU-Vorgaben bestimmt. Nachdem der EuGH die konkreten
       Maßstäbe für Deserteurs-Fälle definiert hat, ist nun wieder das
       Verwaltungsgericht München am Zug und muss jetzt konkret über Shepherds
       Asylantrag entscheiden.
       
       Nach den EuGH-Vorgaben dürfte Shepherd aber wenig Erfolgsaussichten haben.
       So ist die Beweislast für drohende Kriegsverbrechen besonders hoch, weil
       der Irak-Einsatz der US-Truppen jedenfalls zum Zeitpunkt der Desertion von
       der UNO akzeptiert war. Außerdem haben US-Gerichte durchaus in Einzelfällen
       Kriegsverbrechen von US-Soldaten im Irak bestraft, allerdings sehr milde.
       
       Der EuGH warf die Frage auf, ob Shepherd wirklich keine andere Wahl hatte,
       als zu desertieren. Immerhin habe er sich 2003 freiwillig verpflichtet, zu
       einem Zeitpunkt also, zu dem die US-Truppen bereits im Irak standen.
       Außerdem habe er nach seinem Irak-Einsatz den Vertrag sogar verlängert.
       
       Shepherd argumentierte bisher, er habe durch die Verlängerung eine
       Einberufung als Reservist vermeiden wollen. Auch ein Antrag auf Anerkennung
       als Kriegsdienstverweigerer hätte laut Shepherd keinen Sinn gemacht. Da er
       Kriege nicht generell, sondern konkret die US-Intervention im Irak
       ablehnte, hätte er keine Chance auf Anerkennung gehabt.
       
       Shepherd wird von der [2][Organisation Connection e. V.] unterstützt, die
       sich weltweit für Deserteure einsetzt. Er kämpft mit seinem Präzedenzfall
       auch für „viele Tausende“ anderer Soldaten, die ebenfalls über eine
       Desertion nachdenken. Shepherd selbst hat inzwischen eine deutsche Frau
       geheiratet und somit einen relativ gesicherten Aufenthalt in Deutschland.
       Da er eine politische Tat begangen hat, droht ihm auch keine Auslieferung
       in die USA.
       
       26 Feb 2015
       
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