# taz.de -- Bundestag verschärft Strafrecht: Härtere Strafen für Hassverbrechen
       
       > Rassistische und menschenverachtende Straftaten sollen schärfer verfolgt
       > werden. Grüne und Linke hätten sich noch mehr Details gewünscht.
       
 (IMG) Bild: Polizei und Staatsanwälte sollen genauer nach Anzeichen von Rassismus gucken
       
       FREIBURG taz | Wer rassistisch motivierte Straftaten begeht, muss künftig
       mit härteren Strafen rechnen. Ein entsprechendes Gesetz wollte der
       Bundestag an Donnerstagnachmittag mit den Stimmen der Großen Koalition
       beschließen. Er setzt damit eine Empfehlung des
       NSU-Untersuchungsausschusses um.
       
       Konkret soll eine Vorschrift geändert werden, die im Strafgesetzbuch die
       Strafzumessung für alle Delikte regelt (Paragraph 46). Schon bisher heißt
       es dort, dass „die Beweggründe und Ziele des Täters“ bei der Festlegung des
       Strafmaßes einzubeziehen sind. Künftig sollen im Gesetz aber „rassistische,
       fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende“ Ziele ausdrücklich
       erwähnt werden.
       
       Der Grund für diese Strafverschärfung: Bei Hassverbrechen ist nicht nur das
       konkrete Opfer gemeint, sondern es trifft alle Mitglieder der Gruppe, die
       der Täter mit seiner Straftat verunsichert. Die Koalition hofft, dass
       Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter künftig genauer hinschauen, wenn es
       Anzeichen für Rassismus gibt.
       
       Grüne und Linke haben sich im Rechtsausschuss enthalten. Ihnen ist die
       Formulierung zu eng. Vor allem die Grünen hätten gern auch Hassverbrechen
       wegen der „Religion“ oder der „sexuellen Identität“ ausdrücklich im Gesetz
       erwähnt. Die Koalition hielt das nicht für nötig. „Das fällt alles unter
       ’menschenverachtend‘ “, erklärte Johannes Fechner, der rechtspolitische
       Sprecher der SPD.
       
       Schon Anfang März haben die Justizministerien von Bund und Ländern
       einstimmig die Richtlinien für die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen
       (RiStBV) geändert. Bei Delikten wie Körperverletzung, bei denen eigentlich
       ein Strafantrag des Betroffenen vorliegen muss, soll nun immer ein
       öffentliches Interesse an den Ermittlungen bejaht werden – wenn es Indizien
       für rassistische oder fremdenfeindliche Motive des Täters gibt.
       
       Der Gesetzentwurf, den der Bundestag jetzt verabschiedet hat, umfasst noch
       einen zweiten Schwerpunkt: Das Gesetz soll die Rolle des
       Generalbundesanwalts stärken. Dieser soll zeitiger in laufende Ermittlungen
       eingebunden werden. Wenn es notwendig ist, kann er die Ermittlungen dann an
       sich ziehen.
       
       19 Mar 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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