# taz.de -- Kommentar Gefahrengebiet-Urteil: Grüne, so geht es wohl nicht
       
       > Verdachtsunabhängige Kontrollen im Gefahrengebiet sind unverhältnismäßig,
       > sagt das Gericht. Hamburg sollte auf diese Einschüchterung verzichten.
       
 (IMG) Bild: Die Gefahrengebiete in Hamburg wurden mit Angriffen gegen Polizeibeamte begründet
       
       Die Einrichtung großflächiger „Gefahrengebiete“ in Hamburg verstößt gegen
       das Grundgesetz. Die Möglichkeit, dort verdachtsunabhängige Kontrollen
       durchzuführen, ist unverhältnismäßig. Das [1][erklärte jetzt das
       Oberverwaltungsgericht Hamburg] in begrüßenswerter Deutlichkeit.
       
       Allerdings ist die entsprechende Rechtsgrundlage im Hamburger Polizeigesetz
       weiter in Kraft. Denn die Aussagen zur Verfassungswidrigkeit der
       Gefahrengebiete waren nur „nicht entscheidungserhebliche“ Nebenbemerkungen.
       Die Hamburger Richter stützten ihr Urteil letztlich auf andere Argumente.
       
       Auf den ersten Blick wirkt die Hamburger Entscheidung etwas halbherzig.
       Taktisch war das Vorgehen der Hamburger Richter allerdings ziemlich
       geschickt. Denn sie selbst können die Verfassungswidrigkeit gar nicht
       feststellen. Sie hätten also erst das Bundesverfassungsgericht oder das
       Hamburgische Verfassungsgericht fragen müssen – und bis zur Antwort hätte
       es Monate oder (in Karlsruhe) Jahre gedauert.
       
       So haben die Hamburger Richter umgehend erklärt, wo es langgehen soll. Und
       sie haben die Hamburger Politik sofort entsprechend unter Druck gesetzt.
       Immerhin heißt es im rot-grünen Koalitionsvertrag ausdrücklich, die neue
       Hamburger Mehrheit wolle „vor dem Hintergrund der Rechtsprechung“ prüfen,
       „ob und wenn ja welcher Anpassungsbedarf“ für die Regelung der
       Gefahrengebiete besteht.
       
       Weil verdachtsunabhängige Kontrollen im Rechtsstaat immer problematisch
       sind, sollte der Senat ganz auf dieses Einschüchterungsinstrument
       verzichten. Es reicht nicht, mögliche Anlässe und zeitliche Grenzen für die
       Einrichtung für Gefahrengebiete zu nennen. Die Grünen können nun zeigen,
       dass es etwas ändert, wenn sie in der Stadtregierung vertreten sind.
       
       14 May 2015
       
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