# taz.de -- Gefahrengebiete verfassungswidrig?: Polizeirecht auf dem Prüfstand
       
       > Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht verhandelt über die Befugnisse
       > der Polizei, in großen Gebieten die Grundrechte einzuschränken.
       
 (IMG) Bild: Widerspruch gegen den Ausnahmezustand: Protest von Gefahrengebiets-Anwohnern 2014
       
       HAMBURG taz | Es geht um nicht weniger als das Grundgesetz: Wenn am
       morgigen Donnerstag das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) über
       verdachtsunabhängige Personenkontrollen in Gefahrengebieten verhandelt,
       stehen grundsätzliche Fragen im Vordergrund: „Es geht um die konkrete
       Verfassungsmäßigkeit von Gefahrengebieten“, sagt OVG-Sprecher Andreas
       Lambiris der taz.
       
       Erörtert würden, so Lambiris weiter, alle „zugrunde liegenden
       Verfassungsfragen, die ja Voraussetzung für den zu verhandelnden Einzelfall
       aus dem Jahr 2011 waren“. Damals war ein polizeiliches Gefahrengebiet im
       Schanzenviertel eingerichtet worden. Bei der Beurteilung muss das Gericht
       aber auch jüngere Entwicklungen berücksichtigen: Auf Grundlage des
       Polizeigesetzes waren Anfang vorigen Jahres 80.000 HamburgerInnen über eine
       Woche lang unter Generalverdacht gestellt worden. Teil von Altona und St.
       Pauli befanden sich im polizeilichen Ausnahmezustand – angeblich, um nach
       einem bis heute in Frage stehenden Angriff auf die Davidwache kurz vor
       Silvester weitere solcher Attacken auf Polizeireviere zu verhindern.
       
       Die Maßnahmen lösten heftige Proteste und Demonstrationen aus, die Polizei
       aber erreichte kaum eines ihrer Ziele: Statt der erhofften Waffen etwa
       beschlagnahmte nur Klobürsten und war zeitweise weltweitem Gespött
       ausgesetzt.
       
       Sollte das OVG Gefahrengebiete nicht schon im Grundsatz für
       verfassungswidrig einstufen, könnte es ihm um einen konkreten Vorfall
       gehen: Am Vorabend des 1. Mai 2011 war der Aktivistin Claudia Falke im zum
       Gefahrengebiet erklärten Schanzenviertel ein Aufenthaltsverbot erteilt
       worden, obwohl sie dort wohnt . Zuvor hatte eine Polizistin Falkes Rucksack
       überprüft – ohne etwas zu finden. Nachdem die Aktivistin murrte, kam sie
       kurzerhand für eine Nacht in Gewahrsam.
       
       2012 verurteilte das Verwaltungsgericht das Aufenthaltsverbot und die
       Ingewahrsamnahme als rechtswidrig, erhob aber keine verfassungsrechtlichen
       Einwände gegen das Gefahrengebiet selbst: In den Vorjahren sei es im
       Viertel am 1. Mai zu Krawallen gekommen war. Einzig Art und Umfang der
       polizeilichen Maßnahme nannte das Gericht sehr bedenklich.
       
       In der Rechtsliteratur werden Gefahrengebiete seit 2014 kritisch gesehen.
       In einem Aufsatz schreibt Christian Ernst von der Bucerius Law School: „Der
       Bereich anlassunabhängiger Kontrollen wirft mehr grundrechtswesentliche
       Fragen auf, als mancher Landesgesetzgeber bislang Antworten erbracht hat.“
       
       15 Apr 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai von Appen
 (DIR) Kai von Appen
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Polizei
 (DIR) Gefahrengebiet
 (DIR) Bürgerrechte
 (DIR) Gefahrengebiet
 (DIR) Repression
 (DIR) Gefahrengebiet
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Senator mit Bleibeperspektive: „Keine Gefahrengebiete mehr“
       
       Hamburgs neuer Innensenator Andy Grote (SPD) im Interview über Sex & Drugs,
       die Flüchtlingspolitik, sexuelle Übergriffe und den G-20-Gipfel
       
 (DIR) Kommentar Gefahrengebiet-Urteil: Grüne, so geht es wohl nicht
       
       Verdachtsunabhängige Kontrollen im Gefahrengebiet sind unverhältnismäßig,
       sagt das Gericht. Hamburg sollte auf diese Einschüchterung verzichten.
       
 (DIR) Urteil Hamburger Gefahrengebiete: Links sein ist kein Grund für Kontrolle
       
       Die Hamburger Polizei darf in Gefahrengebieten nicht willkürlich Personen
       durchsuchen, sagt ein Gericht. Doch das Urteil ändert wenig.