# taz.de -- Keine Stadtwerke im Schwarzwald: Kartellamt verhindert Bürgerenergie
       
       > Die Kommune Titisee-Neustadt soll die eigenen Stadtwerke bei der
       > Stromnetz-Vergabe bevorzugt haben. Nun gibt es eine neue Ausschreibung.
       
 (IMG) Bild: Titisee-Neustadt, auch „Wälderstadt“ genannt, liegt im Regierungsbezirk Freiburg
       
       FREIBURG taz | Die Stadt Titisee-Neustadt hat es nun schwarz auf weiß: Bei
       der Ausschreibung und Vergabe ihres Strom- und Gasnetzes habe sie
       „missbräuchlich“ gehandelt, beschied ihr das Bundeskartellamt. Die
       Konzession war an die neu gegründeten eigenen Stadtwerke gegangen. Die
       Kartellwächter befanden, das Auswahlverfahren sei „diskriminierend“
       gewesen. Die Auswahlkriterien bezeichneten sie als „unzulässig und
       rechtswidrig“.
       
       Dabei wollte die Stadt doch nur Gutes: Die Energieversorgung
       Titisee-Neustadt sollte nach dem Willen des Gemeinderates sowohl ein
       Musterbeispiel für Bürgernähe als auch für ökologische Energieversorgung
       werden. Als Netzbetreiber vor Ort beispielsweise kam deshalb nur jemand
       infrage, der auch eine Bürgergenossenschaft mit ins Boot nimmt. Die
       Stadtwerke erfüllten diese Anforderungen – und übernahmen zum 1. Mai 2012
       das Stromnetz der 12.000-Einwohner-Stadt.
       
       Nun, fast drei Jahre später, verdonnert die Kartellbehörde die Stadt, das
       Auswahlverfahren noch mal aufzurollen. „Im Sinne aller Verbraucher sollten
       Gemeinden für den Betrieb der Netze den Anbieter auswählen, der das beste
       Angebot macht“, sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Das
       „beste Angebot“ ist rein ökonomisch zu interpretieren, Kriterien wie
       Bürgernähe zählen nicht.
       
       Die Bonner Behörde beruft sich darauf, dass Gemeinden „bei der Vergabe von
       Wegerechten unternehmerisch tätig“ würden und „als alleiniger Inhaber der
       Wegerechte eine marktbeherrschende Stellung“ hätten. Die Stadt hatte
       vergebens dagegengehalten, dass die Energieversorgung auch Daseinsvorsorge
       sei, also nicht ausschließlich an marktwirtschaftlichen Kriterien
       ausgerichtet werden müsse.
       
       Im Hochschwarzwald ärgert man sich auch über den Zeitpunkt der behördlichen
       Verfügung: Weil das Kartellamt einen Beschluss angekündigt hatte und sich
       die Stadtväter von Titisee-Neustadt in ihrer nach Artikel 28
       grundgesetzlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung beeinträchtigt
       sahen, hatten sie im Dezember eine Kommunalverfassungsbeschwerde
       eingereicht. Die Entscheidung darüber wollte das Kartellamt jedoch nicht
       abwarten.
       
       Die Gemeinde kann nun Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen
       – damit könnte sie erst einmal Zeit gewinnen. Denn die Entscheidung des
       Verfassungsgerichts würde man im Schwarzwald doch gerne abwarten können,
       ehe man das gesamte Vergabeverfahren neu aufrollt.
       
       2 Feb 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Bernward Janzing
       
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