# taz.de -- Ausschreibung für Solaranlagen: Genossen sehen sich benachteiligt
       
       > Bedeutet die EEG-Novelle das Aus für Bürgerenergie? Angeblich profitieren
       > davon Großinvestoren. Kleinprojekte haben es künftig schwerer.
       
 (IMG) Bild: Eine Solar-Freiflächenanlage in Bayern. Gebaut noch ohne teure Ausschreibungsverfahren.
       
       BERLIN taz | Die deutschen Energiegenossenschaften fürchten um ihre
       Wettbewerbsfähigkeit. Das Ausschreibungsverfahren, das aufgrund der
       EEG-Novelle von 2014 ab sofort für Solar-Freiflächenanlagen gilt und 2017
       auf alle Ökostromkraftwerke ausgedehnt werden soll, bevorzuge
       Großinvestoren, sagte Matthias Partetzke vom Ingenieur-Netzwerk Energie am
       Dienstag beim Bundeskongress genossenschaftliche Energiewende.
       
       „Das Unternehmen, das am wenigsten für den Strom haben will, darf das
       Projekt bauen“, sagte Partetzke. Für die Teilnahme an der Ausschreibung
       muss jede Firma einen aufwendigen Projektierungsbericht einreichen, der die
       Kosten detailliert darlegt. Das macht es für kleinere Betriebe und
       Genossenschaften, die oft mit nur einem Projekt antreten, unrentabel, an
       der Ausschreibung teilzunehmen.
       
       Denn sie wissen, dass sie die Kosten der Projektierung nicht erstattet
       bekommen, falls der Entwurf keinen Zuschlag erhält. Das Ergebnis werde „ein
       Oligopol von wenigen großen Direktvermarktern“ sein, fürchtet Nicolai
       Ferchl von der Heidelberger Energiegenossenschaft.
       
       Die Bundesregierung begründet die Einführung des Ausschreibungsverfahrens
       mit Kostenersparnis, besserer Marktintegration des grünen Stroms sowie der
       unfassenden Kontrolle von Energieprojekten in Deutschland. Ferchl zweifelt
       das an.
       
       ## Bürokratischer Mehraufwand
       
       Er fürchtet einen bürokratischen Mehraufwand durch die immensen
       Planungskosten sowie geringere Transparenz durch das komplexe Verfahren.
       Auch könne es sein, dass Unternehmen Zuschläge auf Vorrat kaufen, die
       Projekte jedoch nicht realisieren. Fraglich ist für ihn der Erhalt der
       Akteursvielfalt und die Übertragung des Prinzips auf alle Bereiche der
       erneuerbaren Energien ab 2017.
       
       Ferchl hat jedoch einen Vorschlag, „wie man das Falsche besser machen
       könnte“. Er fordert eine Sonderregelung für Kleinunternehmen und
       Bürgerenergiegesellschaften. Diese könnten beispielsweise bei Nichtzuschlag
       einen Teil des in die Projektierung investierten Geldes zurückerhalten.
       
       4 Feb 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Julian Gutberlet
       
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