# taz.de -- Zölle-Deal mit den USA: Trump setzt EU im Handelsstreit Frist bis 4. Juli
       
       > Der US-Präsident droht wieder mit höheren Zöllen. Derweil hat er für
       > seine Handelspolitik vor Gericht erneut eine Niederlage erlitten.
       
 (IMG) Bild: Droht wieder mit höheren Zöllen: US-Präsident Donald Trump
       
       taz/afp | US-Präsident Donald Trump hat deutlich höhere Zölle für Importe
       aus der Europäischen Union angedroht, sollte die EU das Handelsabkommen mit
       den Vereinigten Staaten nicht bis zum Nationalfeiertag der USA am 4. Juli
       vollständig umsetzen. Die US-Zölle würden dann „sofort auf viel höhere
       Sätze“ steigen, erklärte Trump am Donnerstag nach einem Telefonat mit
       EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in seinem Onlinedienst Truth
       Social.
       
       Trump und von der Leyen hatten im vergangenen August eine Handelseinigung
       erzielt. Die EU sagte darunter die Abschaffung von Zöllen auf zahlreiche
       US-Industrieprodukte zu. [1][Wegen des laufenden Gesetzgebungsprozesses] in
       der EU ist dies bisher jedoch nicht umgesetzt.
       
       Für Unsicherheit sorgte bei den Europäern eine weitere Drohung Trumps.
       [2][Dieser hatte vergangenen Freitag angekündigt, die Zölle auf Pkws und
       Lkws aus der EU generell auf 25 Prozent zu erhöhen]. Dem war ein Streit
       Trumps mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) über den Irankrieg
       vorausgegangen. Ob und wann diese Zoll-Drohung tatsächlich umgesetzt wird,
       blieb allerdings offen.
       
       ## Juristische Schlappe für Trump
       
       Für seine Handelspolitik hat Trump am Donnerstag wieder eine juristische
       Niederlage erlitten. Erneut entschied ein amerikanisches Gericht, dass
       seine weltweiten Zölle ungültig sind. Zur Debatte standen diesmal seine
       weltweiten Zölle von 10 Prozent, die vom Präsidenten erlassen wurden,
       [3][nachdem der Supreme Court im Februar seine geplanten Zölle von bis 50
       Prozent bereits für ungültig erklärt hatte].
       
       Die drei Richter des US-Gerichts für Internationalen Handel entschieden mit
       einem Verhältnis von zwei zu einer Stimme, dass die neuen Zölle
       rechtswidrig seien und untersagten der Regierung, weitere Importabgaben von
       den Klägern einzufordern. Geklagt hatten der US-Bundesstaat Washington
       sowie zwei Firmen.
       
       Da sich das Gericht in seiner Entscheidung lediglich auf die vorliegende
       Klage bezog, bedeutet dies, dass alle anderen Importeure vorerst weiter die
       Zölle in Höhe von 10 Prozent abführen müssen. Das Urteil der Handelsrichter
       ist dennoch maßgeblich, da sich andere Firmen in möglichen Klagen darauf
       beziehen könnten, um dadurch ebenfalls eine Befreiung von den Abgaben zu
       erzielen.
       
       ## 10-Prozent-Zölle sind ungültig
       
       Die im Februar von Trump erlassenen 10-Prozent-Zölle seien „ungültig“ und
       die den Klägern auferlegten Zölle „rechtswidrig“, schrieben die Richter
       Mark Barnett und Claire Kelly, die beide von Ex-Präsident Barack Obama
       ernannt wurden. Timothy Stanceu, ein von George W. Bush ernannter Richter,
       stimmte hingegen dagegen.
       
       Obwohl die meisten Firmen und Importeure weiterhin die Zölle abführen
       werden müssen, solange das Berufungsverfahren im Gange ist, darf die
       Entscheidung als eine „deutliche Zurückweisung“ von Trumps Zollpolitik
       bezeichnete werden, erklärte Tim Brightbill, ein Handelsanwalt der Kanzlei
       Wiley Rein, gegenüber dem Nachrichtenportal Politico. „Die Regierung wird
       gegen diese Entscheidung mit Sicherheit Berufung einlegen“, sagte er. Trump
       hat sich bisher nicht zu der Entscheidung des Gerichts geäußert.
       
       Eine erwartete Berufung des Urteils durch die Regierung würde das Verfahren
       an das zuständige Berufungsgericht weiterleiten. Dieses hatte bereits zuvor
       gegen separate Zölle entschieden hat, die Trump unter
       „Notstands“-Befugnissen verhängt hatte.
       
       Als rechtliche Grundlage für die 10-Prozent-Zölle bezog sich die Regierung
       auf Paragraf 122 des US-Handelsgesetzes von 1974. Dieser erlaubt es dem
       Präsidenten, vorübergehende Einfuhrzölle von bis zu 15 Prozent für maximal
       150 Tage zu erheben, wenn die Vereinigten Staaten mit „grundlegenden
       internationalen Zahlungsproblemen“ konfrontiert sind. Dazu zählen auch
       „schwerwiegende Zahlungsbilanzdefizite“.
       
       Trumps Versuch, dieses Gesetz für die Ersatzzölle zu nutzen, war von Anfang
       an juristisch umstritten. Obwohl 24 von den Demokraten geführte
       Bundesstaaten, sowie der Gewürzimporteur Burlap and Barrel und der
       Spielzeughersteller Basic Fun gegen die Richtlinie klagten, stellte das
       Gremium fest, dass nur der Bundesstaat Washington und die beiden genannten
       Unternehmen juristisch klagebefugt waren, sodass die einstweilige Verfügung
       auf diese Kläger beschränkt blieb.
       
       „Wir haben heute zurückgeschlagen und gewonnen, und wir sind
       überglücklich“, sagte Jay Foreman, Geschäftsführer von Basic Fun, am
       Donnerstag gegenüber Journalisten.
       
       Die Trump-Regierung versucht derweil weiterhin, die weltweiten Zölle durch
       alternative Methoden wiederherzustellen. Im März leitete das Büro des
       US-Handelsbeauftragten Untersuchungen gegen Dutzende von Ländern auf
       Grundlage von Paragraf 301 des Handelsgesetzes von 1974 ein, die
       voraussichtlich im Sommer zu weitreichenden Zöllen führen werden.
       
       8 May 2026
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
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