# taz.de -- Wahlwiederholung in Berlin: Die ungerechte Neuwahl
       
       > Die Pannen bei der Wahl 2021 waren weitreichend. Trotzdem bleibt die
       > Frage nach der Verhältnismäßigkeit des Urteils der
       > Verfassungsrichter*innen.
       
 (IMG) Bild: Das machen wir gleich nochmal: die Abgeordnetenhauswahl 2021 in Berlin
       
       Die Argumentation der Richter*innen am Berliner Verfasssungsgericht ist
       nachvollziehbar: Weil man nicht sicher sagen kann, wie hoch das Dunkelfeld
       der Pannen am Wahltag 2021 war, muss [1][die ganze Abgeordnetenhauswahl
       wiederholt werden]. Im Zweifel lieber gründlich, hat das Gericht am
       Mittwoch entschieden, so könnte man salopp formulieren.
       
       Obwohl niemand in Abrede stellt, dass massive, sehr wahrscheinlich auch
       mandatsrelevante Fehler am Wahlabend passiert sind: Es lohnt sich kurz über
       das Wort Verhältnismäßigkeit nachzudenken. Und zwar gerade, weil das
       Kernargument der Richter*innen [2][das Vertrauen in die demokratischen
       Strukturen] ist, das sie bei den Berliner*innen verloren gegangen
       sehen, und das sie mit einer vollständigen Wiederholung der Wahl
       wiederherstellen wollen.
       
       Auch die Berliner Verfassungsrichter*innen waren in ihrem Urteil am
       Mittwoch nicht eindeutig. Entschieden wurde mit 7 zu 2 Stimmen, es gab ein
       Sondervotum. Die Verfassungsrichterin Ulrike Lembke, Professorin für
       Öffentliches Recht an der Humboldt-Universität, wird damit zitiert, dass
       sie gerade bei den Erststimmen keine weitreichende Mandatsrelevanz sehe.
       Zumindest sei diese nicht in den Umfang gegeben, dass es eine komplette
       Wahlwiederholung in allen Stimmbezirken rechtfertigen würde. Damit stärke
       man nicht verloren gegangenes Vertrauen in Demokratie – sondern erreiche
       eher das Gegenteil.
       
       Die Frage ist also: Wie bewertet man die möglicherweise hohe Dunkelziffer
       an Wahlpannen, die am 26. September 2021 passiert sind? 20.000 bis 30.000
       Wähler*innen, schätzen die Richter*innen, wurden in ihrer Stimmabgabe
       beeinträchtigt. Sie legen dafür die Gesamtzahl der Minuten zugrunde, die
       Wahllokale wegen fehlender oder falscher Stimmzettel geschlossen waren,
       plus die Zeit, in denen noch nach 18 Uhr gewählt wurde – obwohl da die
       ersten Prognosen im Fernsehen und Internet veröffentlicht waren. Die Zeit
       wird ins Verhältnis gesetzt mit den insgesamt 1,8 Millionen abgegebenen
       Stimmen sowie einer angenommenen Zeit von drei beziehungsweise sechs
       Minuten, die jede*r in der Wahlkabine zum Kreuzen gebraucht hat.
       
       ## 1,1 Prozent von 1,8 Millionen
       
       20.000 Menschen, die in ihrer Stimmabgabe behindert wurden, sind bei einer
       demokratischen Wahl zweifellos 20.000 zu viel. Wenn man die Frage nach der
       Verhältnismäßigkeit stellt, muss man aber auch sagen: Es sind nicht mehr
       als 1,1 Prozent von 1,8 Millionen.
       
       Vieles ist nicht sauber dokumentiert worden am Wahlabend, auch das ist
       klar. Die Dunkelziffer der in ihrer Wahl behinderten oder beeinflussten
       Wähler*innen könnte also deutlich höher liegen als bei 20.000.
       Vielleicht aber auch nicht. Genaues weiß man eben nicht.
       
       Die Frage ist jetzt: Was empfindet man als möglicherweise größeren Schaden
       für die Integrität einer demokatischen Wahl? Legt man die Messlatte nicht
       zu hoch, wenn man künftig argumentieren kann: Es könnten noch viel mehr
       Fehler passiert sein als nachweisbar sind, also wählen wir vorsichtshalber
       neu?
       
       Eine Klage von gewählten Abgeordneten vor dem Bundesverfassungsgericht
       gegen das Berliner Urteil ist zwar möglich – die meisten
       Rechtswissenschaftler, die sich bisher öffentlich geäußert haben, halten
       sie aber für aussichtslos.
       
       So oder so ist diese Wahlwiederholung eigentlich keine Wiederholung,
       sondern eine Neuwahl. Sie findet unter anderen Voraussetzungen statt, weil
       die politische Großwetterlage sich geändert hat: Die Inflation, der Krieg
       in der Ukraine, die Geflüchteten, die Klima-Aktivist*innen der Letzten
       Generation. Das waren alles keine Themen, die 2021 für die Menschen eine
       Rolle spielten. Womöglich wird auch die Wahlbeteiligung niedriger sein,
       weil sich bei einigen noch eine gewisse Verdrossenheit vorhanden ist
       angesichts der dilettantischen Wahlorganisation von 2021.
       
       Man wiederholt also eine Wahl, die nicht zu wiederholen ist. Und die Frage
       bleibt, ob weniger Wiederholung nicht verhältnismäßiger gewesen wäre.
       
       19 Nov 2022
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Entscheidung-des-Verfassungsgerichts/!5895722
 (DIR) [2] /Volksentscheid-und-Wahltermin/!5895991
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anna Klöpper
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Wochenvorschau
 (DIR) Schwerpunkt Wahlen in Berlin
 (DIR) Abgeordnetenhauswahl 2021
 (DIR) Verfassungsgericht
 (DIR) Bundesverfassungsgericht
 (DIR) Abgeordnetenhaus
 (DIR) Schwerpunkt Wahlen in Berlin
 (DIR) Berliner Bezirke
 (DIR) Berlin
 (DIR) Schwerpunkt Wahlen in Berlin
 (DIR) Schwerpunkt Wahlen in Berlin
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Karlsruhe zu Berlin-Wahl: Wahl der Qual
       
       Knapp zwei Wochen vor der Berlin-Wahl stand kurz im Raum, dass diese
       abgesagt werden könnte. Das verunsichert Wähler*innen, passt aber leider
       ins Bild.
       
 (DIR) Keine Wahl von AfD-Stadtratsposten: Kandidat fällt immer wieder durch
       
       In drei Bezirken fallen die AfD-Stadtratskandidaten in den Wahlen
       wiederholt durch. Nun will die AfD klagen. Andere Parteien sehen das
       gelassen.
       
 (DIR) Wahlwiederholung in Berlin: Failed Stadtstaat Berlin
       
       Arm, aber sexy? Von wegen. Die Chaos-Wahlen vom September 2021 sind ein
       Symptom der Dysfunktionalität Berlins. Es wird Zeit für Entwicklungshilfe.
       
 (DIR) Wahl zum Abgeordnetenhaus ungültig: Appell, nicht nur an Berlin
       
       Das Urteil mag einen spezifischen Berliner Bezug haben. Den Hinweis der
       Richter nur an die Adresse der Pannen-Hauptstadt zu lesen, greift zu kurz.
       
 (DIR) Entscheidung des Verfassungsgerichts: Berlin ist zweite Wahl
       
       Das Gericht erklärt die Wahlen zum Abgeordnetenhaus von 2021 für ungültig.
       Innerhalb von drei Monaten müssen die Berliner*innen erneut an die
       Urnen.