# taz.de -- Ungarn und der EuGH: Zu Unrecht am Pranger
       
       > Das Gesetz über NGOs, das zur Offenlegung einer Finanzierung aus dem
       > Ausland zwingt, verstößt gegen die Verträge der EU.
       
 (IMG) Bild: Feindbild Soros als Pappkamerad: „Ich habe einen Plan“ gegen Ungarn wird ihm in den Mund gelegt
       
       Karlsruhe taz | Das ungarische Transparenzgesetz, das die Arbeit von NGOs
       erschwert, verstößt gegen die EU-Verträge. Dies stellte jetzt [1][der
       Europäische Gerichtshof (EuGH)] in Luxemburg fest. Damit hatte ein
       Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission Erfolg.
       
       Ungarns Transparenzgesetz wurde 2017 beschlossen. Seitdem muss jede
       ungarische Nichtregierungsorganisation (NGO) den Behörden melden, wenn sie
       mehr als 24.000 Euro pro Jahr Unterstützung aus dem Ausland erhält. Sie
       müssen den Behörden auch alle Einzelspender melden, von denen sie mehr als
       1.400 Euro pro Jahr erhalten haben.
       
       Die Organisationen werden dann auf einer staatlichen Webseite aufgelistet.
       Außerdem müssen die Organisationen auf all ihren Publikationen angeben,
       dass sie eine „aus dem Ausland unterstützte Organisation“ sind. Bei
       Verstößen droht die Auflösung.
       
       Verbal richtete sich das Gesetz vor allem gegen den ungarnstämmigen
       US-Milliardär und Philantropen George Soros, den [2][Ungarns Regierungschef
       Viktor Orbán] systematisch zum Staatsfeind Nummer eins aufgebaut hat. Das
       Transparenzgesetz folgt einem Beispiel Russlands, wo unterstützte
       zivilgesellschaftliche Organisationen schon seit Jahren als „ausländische
       Agenten“ gebrandmarkt werden.
       
       ## Klima des Misstrauens
       
       Der EuGH stellte nun aber fest, dass das Gesetz gleich mehrfach gegen
       EU-Recht verstößt. Es verletze zum einen die EU-Kapitalverkehrsfreiheit,
       weil es Zahlungen aus dem Ausland ohne Rechtfertigung anders behandelt als
       Zahlungen aus dem Inland. Dies könne Spender von derartigen Unterstützungen
       abhalten und ein „Klima des Misstrauens“ gegen solche NGOs fördern.
       Außerdem verstoße das Gesetz gegen mehrere EU-Grundrechte, insbesondere die
       Vereinigungsfreiheit und den Datenschutz.
       
       Der EuGH räumte zwar ein, dass die Transparenz von zivilgesellschaftlichen
       Organisationen im Allgemeininteresse liegen könne, vor allem wenn es um
       Unterstützung aus Nicht-EU-Staaten geht. Dann müsse sich die Transparenz
       aber auf Organisationen beschränken, „die tatsächlich erheblichen Einfluss
       auf das öffentliche Leben und die öffentliche Debatte haben können“, so der
       EuGH.
       
       Auch zur Bekämpfung der Geldwäsche, der Terrorismusfinanzierung und der
       organisierten Kriminalität dürften Transparenzvorschriften eingeführt
       werden. Ungarn habe aber keine derartige Gefährdung durch NGOs belegt.
       Vielmehr gelte in Ungarn jede Finanzspritze aus dem Ausland als verdächtig.
       Ungarn ist nun verpflichtet, das Gesetz abzuschaffen oder zumindest so zu
       ändern, dass es mit EU-Recht vereinbar ist.
       
       18 Jun 2020
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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