# taz.de -- Strafprozess um Sterbehilfe in Hannover: Ein Freispruch für den Arzt und Schelte für die Klinik
       
       > In Hannover wird ein Mediziner freigesprochen, dem vorgeworfen wurde,
       > drei Patienten „totgespritzt“ zu haben. Schaden hinterlässt der Prozess
       > trotzdem.
       
 (IMG) Bild: Schwierige Rechtslage: Wo endet die erlaubte indirekte Sterbehilfe und wo beginnt die verbotene aktive?
       
       Als die Richterin „Freispruch“ sagt, können einige im Zuschauerraum ein
       erleichtertes Aufstöhnen nicht unterdrücken. Während die Richterin das
       Urteil mündlich begründet, fangen die ersten Pflegekräfte an zu weinen.
       Auch im Gesicht des Angeklagten, Dr. B., zuckt es. Für den 49-jährigen
       Intensivmediziner geht an diesem Freitag im großen Schwurgerichtssaal des
       Landgerichtes Hannover ein Alptraum zu Ende, der ihn seinen Job gekostet
       und in den Knast gebracht hat. Mehr als 190 Tage hat er in
       Untersuchungshaft gesessen.
       
       Mord, versuchter Mord und schwere Körperverletzung standen in der
       Anklageschrift. Oder, um es einmal so salopp zu formulieren wie es der
       Flurfunk in der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) zeitweise tat: Er
       soll drei Patienten „totgespritzt“ haben. In allen drei Fällen handelte es
       sich um schwerstkranke und zweifellos sterbende Patienten. Alle drei Fälle
       betreffen also die schwierige Abgrenzung [1][zwischen erlaubter indirekter
       und verbotener aktiver Sterbehilfe.]
       
       Der erste Fall betrifft eine alte Dame. Die 82-Jährige lebte in einer
       Demenz-WG in Hannover und es war klar, dass sie das nicht mehr lange tun
       würde: Zu einer ganzen Reihe an schweren Grunderkrankungen war erneut eine
       Lungenentzündung gekommen. Mit dem Hausarzt war vereinbart worden, alle
       Therapien einzustellen und alle Medikamente abzusetzen. In ihrer
       Patientenverfügung hatte sie schon vor Jahren genau festgelegt wie in einem
       solchen Fall zu verfahren sein sollte. Auf keinen Fall wollte sie noch
       einmal ins Krankenhaus. Das wussten auch ihre Tochter und die Pflegekräfte,
       die sie begleiteten.
       
       Doch dann, an jenem 17. Mai 2019, begann die alte Dame zu schreien. „In
       einer Art wie ich es noch nie gehört hatte“, sagte die Tochter vor Gericht.
       Nun stehen die zwei Pflegekräfte und die Tochter vor einem Dilemma: Es ist
       nachmittags, der Hausarzt ist nicht mehr, der hausärztliche Notdienst noch
       nicht erreichbar. Sie rufen schließlich den Notarzt, obwohl sie befürchten,
       dass der sie ins Krankenhaus einweisen wird.
       
       ## Eine verhängnisvolle Whatsapp-Nachricht
       
       Sie sind erleichtert als Dr. B. auftaucht und genau das nicht tut. Er nimmt
       sich Zeit, zwei Stunden wird er am Bett der Patientin sitzen, den
       Krankenwagen schickt er weg. Er spritzt Morphin gegen die Schmerzen und ein
       Beruhigungsmittel. Doch die Medikamente zeigen kaum Wirkung. Schließlich
       Fentanyl. Auch das hilft kaum. Er spritzt eine weitere Ampulle, noch eine
       und noch eine. Endlich schläft die alte Dame ein. Sie wird noch in der
       Nacht sterben. Sieben Stunden später, wie das Gericht feststellt. An ihren
       Erkrankungen, nicht am Fentanyl.
       
       Offensichtlich hat die alte Dame, die schon jahrelang mit hohen Dosen von
       Schmerzmitteln und Psychopharmaka behandelt wurde, eine ungewöhnlich hohe
       Toleranz entwickelt. Auch der erfahrene Intensivmediziner ist geschockt.
       Und er schreibt eine verhängnisvolle Whatsapp-Nachricht an eine junge
       Kollegin. Darin schreibt er unter anderem, er habe hier die Tür zur aktiven
       Sterbehilfe weit aufgestoßen, so dürfe man das eigentlich nicht machen. Die
       Menge hätte gereicht, um alle Junkies im gesamten Bahnhofsviertel zu töten.
       Und: er habe der Pflegekraft gesagt, sie solle das Protokoll verschwinden
       lassen.
       
       Das Protokoll ist aber nicht verschwunden. Es kann sich auch niemand daran
       erinnern, dass er das tatsächlich gesagt hat. Das Gericht interpretiert
       diese Nachricht also vor allem als den Versuch, sich diese schwer fassbare
       Ausnahmesituation von der Seele zu schreiben.
       
       Dass diese Whatsapp-Nachricht überhaupt noch einmal auftaucht, liegt daran,
       dass es später zu zwei weiteren Todesfällen kommt, auf der Intensivstation
       der MHH, auf der Dr. B. arbeitet. Und diese Todesfälle führen zu Gerede
       unter dem Personal.
       
       ## Die einsame Verantwortung des behandelnden Arztes
       
       Da war zunächst der tragische Tod eines Leukämiepatienten, der gerade
       einmal 20 Jahre alt wurde, im Juni 2020. Ein sympathischer, junger Mann,
       der vielen auf der Station ans Herz gewachsen ist. Er kämpft lange, die
       hingebungsvollen Eltern immer an seiner Seite. Doch irgendwann kann er
       nicht mehr.
       
       Das signalisiert er auch, nicht nur seinem Arzt, auch die Pflege hat das
       dokumentiert. Eine Ethikkommission wird einberufen und stimmt dem
       Behandlungsabbruch zu. Wie genau dieser erfolgen soll, wird aber weder mit
       dem Pflegepersonal noch mit den Eltern detailliert besprochen, das bleibt
       die einsame Verantwortung des behandelnden Arztes.
       
       Im Prozess schildert der Vater eindrücklich, wie furchtbar nicht nur diese
       Situation, sondern auch die Jahre später einsetzenden Ermittlungen waren.
       „Wir dachten, das wäre alles in Ordnung gewesen, bis der Anruf der Kripo
       kam.“ Zu der Trauer um das eigene Kind gesellten sich nun Fragen, ob dabei
       alles mit richtigen Dingen zugegangen war. Das, sagte der Vater, habe beide
       wieder völlig aus der Bahn geworfen.
       
       Die Eltern, die damals stundenlang auf das Ergebnis der Sitzung des
       Ethikkomitees warten mussten, hatten immerhin die Gelegenheit sich von
       ihrem Kind zu verabschieden. Danach, so schildern es alle Beteiligten, ging
       alles ganz schnell. Er wird sediert, dann wird das Beatmungsgerät
       abgestellt, um ihn keinen qualvollen Erstickungstod erleiden zu lassen.
       
       ## Gutachter streiten über Todesursache – ohne Ergebnis
       
       Das ist auch im dritten Fall so, beim Tod eines 71-Jährigen auf der
       Intensivstation. Allerdings sagt die Nichte, die mit ihm zusammenlebte, im
       Gerichtssaal weinend, dass sie ihn gern verabschiedet hätte. Doch niemand
       hatte ihr gesagt, dass es so schlimm um ihren Onkel stand. Der Zustand des
       zuvor noch rüstigen Rentners hatte sich in kurzer Zeit rapide
       verschlechtert, seine Lungen versagten, alle Therapiemöglichkeiten waren
       ausgeschöpft.
       
       Auch hier kamen die Schnelligkeit, die Entschlossenheit und die hohen Dosen
       an Narkosemitteln, mit denen Dr. B. hantierte, einzelnen Kollegen seltsam
       vor. Drei Gutachter, ein vom Gericht bestellter Sachverständiger und zwei
       von der Verteidigung engagierte Privatgutachter, streiten lange um die
       Frage, woran die Patienten denn am Ende wirklich starben und welche
       Handlungsalternativen es überhaupt gegeben hätte. Ohne Ergebnis.
       
       Die Anklage, das schält sich im Prozess allmählich heraus, kam vor allem
       zustande, weil sich der Flurfunk zu einer Erzählung verdichtete, die
       irgendwann nicht mehr aus der Welt zu schaffen war. Befeuert wurde diese
       Erzählung von einzelnen Pflegekräften, die mit dem Arzt ein Problem hatten
       und unerfahrenen Nachwuchskräften, die sich mit Situationen konfrontiert
       sahen, die alles andere als lehrbuchmäßig waren und die nicht richtig
       aufgearbeitet wurden.
       
       Die Vorsitzende Richterin Britta Schlingmann richtet deshalb eine deutliche
       Kritik an die Adresse der MHH. Dieser Prozess, sagte sie, wäre nicht nötig
       gewesen, wenn hier anders kommuniziert worden wäre. Man hätte sich vor Dr.
       B. stellen und alle an einen Tisch holen müssen. Die MHH weist das zurück,
       man sei doch verpflichtet, jedem möglichen Rechtsbruch nachzugehen und
       immerhin habe die Staatsanwaltschaft ja ermittelt und das Gericht die
       Anklage zur Verhandlung zugelassen.
       
       Der Medizinrechtler Jürgen Hoppe, der zum Verteidigerteam des Arztes
       gehört, sieht die Verantwortung aber auch beim Gesetzgeber: [2][Wenn es
       endlich ein Sterbehilfegesetz gäbe], das für Klarheit sorgte, müsste man
       diese Grenzziehung nicht immer wieder den Gerichten aufbürden. Das ist eine
       Kritik, mit der sich auch der Deutsche Juristentag gerade erst wieder
       ausgiebig befasst hat.
       
       Der Schaden, den solche Prozesse anrichten, ist aber möglicherweise noch
       ein anderer. Erst im Juli 2025 war in Regensburg, in einem ganz ähnlichen
       Fall, ein Anästhesist freigesprochen worden, der zuvor sogar 420 Tage in
       Untersuchungshaft verbracht hatte. Für manchen Berufskollegen, der das
       beobachtet, muss der Eindruck entstehen: Im Ernstfall ist es vielleicht
       klüger, zu wenig zu spritzen als zu viel.
       
       20 Sep 2026
       
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