# taz.de -- Strafprozess um Sterbehilfe in Hannover: Ein Freispruch für den Arzt und Schelte für die Klinik
> In Hannover wird ein Mediziner freigesprochen, dem vorgeworfen wurde,
> drei Patienten „totgespritzt“ zu haben. Schaden hinterlässt der Prozess
> trotzdem.
(IMG) Bild: Schwierige Rechtslage: Wo endet die erlaubte indirekte Sterbehilfe und wo beginnt die verbotene aktive?
Als die Richterin „Freispruch“ sagt, können einige im Zuschauerraum ein
erleichtertes Aufstöhnen nicht unterdrücken. Während die Richterin das
Urteil mündlich begründet, fangen die ersten Pflegekräfte an zu weinen.
Auch im Gesicht des Angeklagten, Dr. B., zuckt es. Für den 49-jährigen
Intensivmediziner geht an diesem Freitag im großen Schwurgerichtssaal des
Landgerichtes Hannover ein Alptraum zu Ende, der ihn seinen Job gekostet
und in den Knast gebracht hat. Mehr als 190 Tage hat er in
Untersuchungshaft gesessen.
Mord, versuchter Mord und schwere Körperverletzung standen in der
Anklageschrift. Oder, um es einmal so salopp zu formulieren wie es der
Flurfunk in der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) zeitweise tat: Er
soll drei Patienten „totgespritzt“ haben. In allen drei Fällen handelte es
sich um schwerstkranke und zweifellos sterbende Patienten. Alle drei Fälle
betreffen also die schwierige Abgrenzung [1][zwischen erlaubter indirekter
und verbotener aktiver Sterbehilfe.]
Der erste Fall betrifft eine alte Dame. Die 82-Jährige lebte in einer
Demenz-WG in Hannover und es war klar, dass sie das nicht mehr lange tun
würde: Zu einer ganzen Reihe an schweren Grunderkrankungen war erneut eine
Lungenentzündung gekommen. Mit dem Hausarzt war vereinbart worden, alle
Therapien einzustellen und alle Medikamente abzusetzen. In ihrer
Patientenverfügung hatte sie schon vor Jahren genau festgelegt wie in einem
solchen Fall zu verfahren sein sollte. Auf keinen Fall wollte sie noch
einmal ins Krankenhaus. Das wussten auch ihre Tochter und die Pflegekräfte,
die sie begleiteten.
Doch dann, an jenem 17. Mai 2019, begann die alte Dame zu schreien. „In
einer Art wie ich es noch nie gehört hatte“, sagte die Tochter vor Gericht.
Nun stehen die zwei Pflegekräfte und die Tochter vor einem Dilemma: Es ist
nachmittags, der Hausarzt ist nicht mehr, der hausärztliche Notdienst noch
nicht erreichbar. Sie rufen schließlich den Notarzt, obwohl sie befürchten,
dass der sie ins Krankenhaus einweisen wird.
## Eine verhängnisvolle Whatsapp-Nachricht
Sie sind erleichtert als Dr. B. auftaucht und genau das nicht tut. Er nimmt
sich Zeit, zwei Stunden wird er am Bett der Patientin sitzen, den
Krankenwagen schickt er weg. Er spritzt Morphin gegen die Schmerzen und ein
Beruhigungsmittel. Doch die Medikamente zeigen kaum Wirkung. Schließlich
Fentanyl. Auch das hilft kaum. Er spritzt eine weitere Ampulle, noch eine
und noch eine. Endlich schläft die alte Dame ein. Sie wird noch in der
Nacht sterben. Sieben Stunden später, wie das Gericht feststellt. An ihren
Erkrankungen, nicht am Fentanyl.
Offensichtlich hat die alte Dame, die schon jahrelang mit hohen Dosen von
Schmerzmitteln und Psychopharmaka behandelt wurde, eine ungewöhnlich hohe
Toleranz entwickelt. Auch der erfahrene Intensivmediziner ist geschockt.
Und er schreibt eine verhängnisvolle Whatsapp-Nachricht an eine junge
Kollegin. Darin schreibt er unter anderem, er habe hier die Tür zur aktiven
Sterbehilfe weit aufgestoßen, so dürfe man das eigentlich nicht machen. Die
Menge hätte gereicht, um alle Junkies im gesamten Bahnhofsviertel zu töten.
Und: er habe der Pflegekraft gesagt, sie solle das Protokoll verschwinden
lassen.
Das Protokoll ist aber nicht verschwunden. Es kann sich auch niemand daran
erinnern, dass er das tatsächlich gesagt hat. Das Gericht interpretiert
diese Nachricht also vor allem als den Versuch, sich diese schwer fassbare
Ausnahmesituation von der Seele zu schreiben.
Dass diese Whatsapp-Nachricht überhaupt noch einmal auftaucht, liegt daran,
dass es später zu zwei weiteren Todesfällen kommt, auf der Intensivstation
der MHH, auf der Dr. B. arbeitet. Und diese Todesfälle führen zu Gerede
unter dem Personal.
## Die einsame Verantwortung des behandelnden Arztes
Da war zunächst der tragische Tod eines Leukämiepatienten, der gerade
einmal 20 Jahre alt wurde, im Juni 2020. Ein sympathischer, junger Mann,
der vielen auf der Station ans Herz gewachsen ist. Er kämpft lange, die
hingebungsvollen Eltern immer an seiner Seite. Doch irgendwann kann er
nicht mehr.
Das signalisiert er auch, nicht nur seinem Arzt, auch die Pflege hat das
dokumentiert. Eine Ethikkommission wird einberufen und stimmt dem
Behandlungsabbruch zu. Wie genau dieser erfolgen soll, wird aber weder mit
dem Pflegepersonal noch mit den Eltern detailliert besprochen, das bleibt
die einsame Verantwortung des behandelnden Arztes.
Im Prozess schildert der Vater eindrücklich, wie furchtbar nicht nur diese
Situation, sondern auch die Jahre später einsetzenden Ermittlungen waren.
„Wir dachten, das wäre alles in Ordnung gewesen, bis der Anruf der Kripo
kam.“ Zu der Trauer um das eigene Kind gesellten sich nun Fragen, ob dabei
alles mit richtigen Dingen zugegangen war. Das, sagte der Vater, habe beide
wieder völlig aus der Bahn geworfen.
Die Eltern, die damals stundenlang auf das Ergebnis der Sitzung des
Ethikkomitees warten mussten, hatten immerhin die Gelegenheit sich von
ihrem Kind zu verabschieden. Danach, so schildern es alle Beteiligten, ging
alles ganz schnell. Er wird sediert, dann wird das Beatmungsgerät
abgestellt, um ihn keinen qualvollen Erstickungstod erleiden zu lassen.
## Gutachter streiten über Todesursache – ohne Ergebnis
Das ist auch im dritten Fall so, beim Tod eines 71-Jährigen auf der
Intensivstation. Allerdings sagt die Nichte, die mit ihm zusammenlebte, im
Gerichtssaal weinend, dass sie ihn gern verabschiedet hätte. Doch niemand
hatte ihr gesagt, dass es so schlimm um ihren Onkel stand. Der Zustand des
zuvor noch rüstigen Rentners hatte sich in kurzer Zeit rapide
verschlechtert, seine Lungen versagten, alle Therapiemöglichkeiten waren
ausgeschöpft.
Auch hier kamen die Schnelligkeit, die Entschlossenheit und die hohen Dosen
an Narkosemitteln, mit denen Dr. B. hantierte, einzelnen Kollegen seltsam
vor. Drei Gutachter, ein vom Gericht bestellter Sachverständiger und zwei
von der Verteidigung engagierte Privatgutachter, streiten lange um die
Frage, woran die Patienten denn am Ende wirklich starben und welche
Handlungsalternativen es überhaupt gegeben hätte. Ohne Ergebnis.
Die Anklage, das schält sich im Prozess allmählich heraus, kam vor allem
zustande, weil sich der Flurfunk zu einer Erzählung verdichtete, die
irgendwann nicht mehr aus der Welt zu schaffen war. Befeuert wurde diese
Erzählung von einzelnen Pflegekräften, die mit dem Arzt ein Problem hatten
und unerfahrenen Nachwuchskräften, die sich mit Situationen konfrontiert
sahen, die alles andere als lehrbuchmäßig waren und die nicht richtig
aufgearbeitet wurden.
Die Vorsitzende Richterin Britta Schlingmann richtet deshalb eine deutliche
Kritik an die Adresse der MHH. Dieser Prozess, sagte sie, wäre nicht nötig
gewesen, wenn hier anders kommuniziert worden wäre. Man hätte sich vor Dr.
B. stellen und alle an einen Tisch holen müssen. Die MHH weist das zurück,
man sei doch verpflichtet, jedem möglichen Rechtsbruch nachzugehen und
immerhin habe die Staatsanwaltschaft ja ermittelt und das Gericht die
Anklage zur Verhandlung zugelassen.
Der Medizinrechtler Jürgen Hoppe, der zum Verteidigerteam des Arztes
gehört, sieht die Verantwortung aber auch beim Gesetzgeber: [2][Wenn es
endlich ein Sterbehilfegesetz gäbe], das für Klarheit sorgte, müsste man
diese Grenzziehung nicht immer wieder den Gerichten aufbürden. Das ist eine
Kritik, mit der sich auch der Deutsche Juristentag gerade erst wieder
ausgiebig befasst hat.
Der Schaden, den solche Prozesse anrichten, ist aber möglicherweise noch
ein anderer. Erst im Juli 2025 war in Regensburg, in einem ganz ähnlichen
Fall, ein Anästhesist freigesprochen worden, der zuvor sogar 420 Tage in
Untersuchungshaft verbracht hatte. Für manchen Berufskollegen, der das
beobachtet, muss der Eindruck entstehen: Im Ernstfall ist es vielleicht
klüger, zu wenig zu spritzen als zu viel.
20 Sep 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Sterbehilfe-Deutschland/!t5018829
(DIR) [2] /Entscheidung-ueber-Sterbehilfe/!5942199
## AUTOREN
(DIR) Nadine Conti
## TAGS
(DIR) Sterbehilfe Deutschland
(DIR) Sterbehilfe
(DIR) Medizin
(DIR) deutsche Justiz
(DIR) Justiz
(DIR) Reden wir darüber
## ARTIKEL ZUM THEMA
(DIR) Richtlinien für Sterbehilfe: Ein Tod in Würde
Die moderne Medizin rettet Menschen, erhält aber auch Todkranke oft unnötig
am Leben. Es braucht eine klare gesetzliche Regelung für Sterbehilfe.
(DIR) Sterbehilfe in Frankreich: Langes Leiden hat ein Ende
Frankreich legalisiert die aktive Sterbehilfe. Doch der Kampf um ein
weniger schmerzhaftes Lebensende ist nicht vorbei.
(DIR) Sterbehilfe in Belgien: Der Wille, zu sterben
Belgien erlaubt, im Gegensatz zu Deutschland, die aktive Sterbehilfe. Wie
ist das, Menschen in den Tod zu begleiten?
(DIR) Debatte um Sterbehilfe: Das Gegenteil von Freiheit?
Sterbehilfe wird als fortschrittlich und liberal wahrgenommen. Dass gerade
vulnerable Gruppen das Angebot annehmen, deutet auf einen Missstand hin.