# taz.de -- Richtlinien für Sterbehilfe: Ein Tod in Würde
       
       > Die moderne Medizin rettet Menschen, erhält aber auch Todkranke oft
       > unnötig am Leben. Es braucht eine klare gesetzliche Regelung für
       > Sterbehilfe.
       
 (IMG) Bild: In Würde leben und in Würde sterben
       
       Es ist ein Kreuz mit der Sterbehilfe. Während Frankreich die Sterbehilfe
       bereits legalisiert hat, ist sie in Deutschland von einem Auf und Ab
       politischer Interessen geprägt. Bereits Ende des 19. Jahrhunderts
       diskutierten hierzulande Wissenschaftler:innen die Frage nach dem
       Recht auf Tod und die damit einhergehende Verantwortung von Medizin. Als
       nach dem Ende des Ersten Weltkrieges der Begriff „lebensunwertes Leben“
       aufkam, nutzten ihn schnell die Nationalsozialisten mit ihrer grausamen
       Vernichtungsmaschinerie. Das hatte nichts mit Sterbehilfe zu tun, sondern
       war ideologischer Mord an Menschen, die nicht in das faschistische Weltbild
       passten. Folgerichtig forderte der Juristentag 1947, dass über eine „echte
       Euthanasie“ in Deutschland nie wieder diskutiert werden dürfe.
       
       Und auch heute bleiben Jurist:innen kritisch bei der Frage nach
       organisierter Unterstützung beim Freitod. Jetzt sprach sich der [1][75.
       Deutsche Juristentag in Erfurt] gegen eine vollständige Streichung des
       betreffenden Strafrechtsparagrafen aus und forderte stattdessen „punktuelle
       Ausnahmen“. Zudem stimmten die versammelten Jurist:innen für ein
       „prozedurales Schutzkonzept“ mit ärztlicher Beratung, Aufklärung,
       Begutachtung sowie für eine Zulassungspflicht für
       Sterbehilfeorganisationen. Nur ein eigenes Sterbebegleitungsgesetz fand
       keine Mehrheit.
       
       Schade. Denn spätestens seit dem wegweisenden
       Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2020 ist die Lage in Deutschland für
       Betroffene, medizinisches Personal und Angehörige kompliziert. Die passive
       und nun auch die indirekte Sterbehilfe sind erlaubt. [2][Wenn es also dem
       Willen der betroffenen Person entspricht], dürfen Mediziner:innen
       lebensverlängernde Maßnahmen einstellen (passiv). Bei der Versorgung
       todkranker Menschen dürfen schmerzlindernde Medikamente verabreicht werden,
       auch wenn diese zum Tod führen können (indirekt).
       
       Nach einer Gesetzesänderung von 2015 war die „geschäftsmäßige Förderung der
       Selbsttötung“ verboten, damit sollte Sterbehilfevereinen die Stirn geboten
       werden. Doch 2020 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass dies dem im
       Grundgesetz verankerten Persönlichkeitsrecht – in Verbindung mit der Würde
       des Menschen – widerspräche. Denn die freie Entfaltung der Persönlichkeit
       schließe nicht nur die Freiheit ein, sich selbst das Leben zu nehmen,
       sondern auch die freiwillige Hilfe von Dritten zu beanspruchen. Wie sonst
       sollen Schwerkranke ihr Recht auf Selbsttötung umsetzen, wenn nicht mit
       medizinischer Unterstützung?
       
       Seitdem steigen die Zahlen der professionell begleiteten Selbsttötung. So
       verzeichnete die [3][Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben] im
       vergangenen Jahr insgesamt 898 professionelle Freitodbegleitungen. Das sind
       275 Menschen mehr als im Vorjahr. Der Bedarf ist vorhanden und das liegt
       unter anderem an den Bedingungen unseres Gesundheitssystems aus
       Krankenkasse, Forschung, medizinischer Versorgung, die das Leben mitunter
       unnötig verlängern. Die Möglichkeiten des medizinischen Fortschritts
       schreiten voran, das rettet zahlreiche Leben. Die Schattenseite: Nun
       gelangen auch immer mehr Menschen am Ende ihrer Lebenszeit in längere
       qualvolle und menschenunwürdige Zustände.
       
       ## Sterbehilfe leistender Arzt wurde freigesprochen
       
       So wurde gerade ein [4][49-jähriger Intensivmediziner vom Landgerichtes
       Hannover von dem Vorwurf freigesprochen], drei Menschen „totgespritzt“ zu
       haben. In allen drei Fällen ging es um Schwerstkranke und Sterbende, deren
       Leid er nicht gegen ihren Willen verlängern wollte. Also beendete er durch
       indirekte Hilfe ihr Leid. Wie bei der 82-Jährigen aus einer Demenz-WG, die
       zuvor mit ihrem Hausarzt vereinbart hatte, alle Therapien einzustellen. Ihr
       spritze er nach und nach eine hohe Dosis Fentanyl, bis sie es schließlich
       in den Tod schaffte. Angeklagt wurde er trotzdem wegen Mordes, versuchten
       Mordes und schwerer Körperverletzung. Und so verbrachte der human agierende
       Mediziner für insgesamt drei Fälle, in denen er menschlich und nach dem
       Patient:innenwillen handelte, ein halbes Jahr in Untersuchungshaft.
       
       Weil in unserem Gesundheitssystem nicht klar geregelt ist, wie wir auch in
       Würde sterben können. Immer wieder befinden sich Ärzt:innen in
       Graubereichen und sind der Frage ausgeliefert: Muss Leben um jeden Preis
       erhalten oder soll dem Willen von Patient:innen gefolgt werden? Welchen
       Sinn hat es, beispielsweise schwerkranken Krebspatient:innen ein paar
       weitere schmerzvolle Tage aufzubürden, nur um deren Leben zu verlängern?
       Der Fall des Hannoveraner Arztes ist nur einer von vielen. Der
       [5][Deutschen Hirnstiftung] zufolge landen täglich 7.000 Menschen in
       Deutschland im Koma. Je jünger die Menschen sind, umso höher sind die
       Chancen auf Heilung. Ab einem Alter von 40 Jahren sinken die Chance
       vielfach gegen null, ohne bleibende Schäden aufzuwachen. Bei Menschen, die
       länger als sechs Monate im Koma liegen, reduziert sich die Chance, je
       wieder zu erwachen, auf zwölf Prozent.
       
       Ist es okay, dass Menschen jahrelang im Koma liegen, um am Ende zu
       versterben, obwohl sie sich dagegen ausgesprochen haben? Trotz des Urteils
       des Bundesverfassungsgerichts vor sechs Jahren und diverser Anträge im
       Parlament konnte sich der Bundestag bis heute nicht zu einer klaren
       gesetzlichen Regelung zur assistierten Selbsttötung durchringen. So bleiben
       Patient:innen, Angehörige und medizinisches Personal im Unklaren, obwohl
       der medizinische Fortschritt so manchen Zustand erst verursacht.
       
       Stattdessen hat die Bundesregierung in diesem Jahr eine Gesundheitsreform
       beschlossen, die sich um Sparmaßnahmen dreht. Stellen wir lieber das Wohl
       von Patient:innen und die Menschlichkeit ins Zentrum! Es ist Zeit für
       klare Regelungen bei der Sterbehilfe, um die Würde des Menschen auch am
       Lebensende zu gewähren. Aus dem Verteidigungsteam des Arztes in Hannover
       kommt die Forderung nach einem Sterbehilfegesetz. Lasst uns endlich einen
       würdigen gesetzlichen Rahmen schaffen, bevor eine [6][rechtsradikale
       Mehrheit Gesetzesgrundlagen entwirft], die wir auf keinen Fall mehr wollen.
       
       29 Sep 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://djt.de/
 (DIR) [2] /Kommentar-Aktive-Sterbehilfe/!5587026
 (DIR) [3] https://www.dghs.de/
 (DIR) [4] /Strafprozess-um-Sterbehilfe-in-Hannover/!6213843
 (DIR) [5] https://hirnstiftung.org/
 (DIR) [6] /Behindertenfeindlichkeit-der-AfD/!6178792
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Dana Müller
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Reden wir darüber
 (DIR) Juristen
 (DIR) Sterbehilfe Deutschland
 (DIR) Reform
 (DIR) Gesundheit
 (DIR) Social-Auswahl
 (DIR) Reden wir darüber
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Strafprozess um Sterbehilfe in Hannover: Ein Freispruch für den Arzt und Schelte für die Klinik
       
       In Hannover wird ein Mediziner freigesprochen, dem vorgeworfen wurde, drei
       Patienten „totgespritzt“ zu haben. Schaden hinterlässt der Prozess
       trotzdem.
       
 (DIR) Debatte um Sterbehilfe: Das Gegenteil von Freiheit?
       
       Sterbehilfe wird als fortschrittlich und liberal wahrgenommen. Dass gerade
       vulnerable Gruppen das Angebot annehmen, deutet auf einen Missstand hin.
       
 (DIR) Kommentar Aktive Sterbehilfe: Würde und Wahlfreiheit
       
       Aktive Sterbehilfe verleitet nicht zu Fahrlässigkeit. Sie gibt aber die
       Chance, den eigenen Todeszeitpunkt selbst zu bestimmen.