# taz.de -- Richtlinien für Sterbehilfe: Ein Tod in Würde
> Die moderne Medizin rettet Menschen, erhält aber auch Todkranke oft
> unnötig am Leben. Es braucht eine klare gesetzliche Regelung für
> Sterbehilfe.
(IMG) Bild: In Würde leben und in Würde sterben
Es ist ein Kreuz mit der Sterbehilfe. Während Frankreich die Sterbehilfe
bereits legalisiert hat, ist sie in Deutschland von einem Auf und Ab
politischer Interessen geprägt. Bereits Ende des 19. Jahrhunderts
diskutierten hierzulande Wissenschaftler:innen die Frage nach dem
Recht auf Tod und die damit einhergehende Verantwortung von Medizin. Als
nach dem Ende des Ersten Weltkrieges der Begriff „lebensunwertes Leben“
aufkam, nutzten ihn schnell die Nationalsozialisten mit ihrer grausamen
Vernichtungsmaschinerie. Das hatte nichts mit Sterbehilfe zu tun, sondern
war ideologischer Mord an Menschen, die nicht in das faschistische Weltbild
passten. Folgerichtig forderte der Juristentag 1947, dass über eine „echte
Euthanasie“ in Deutschland nie wieder diskutiert werden dürfe.
Und auch heute bleiben Jurist:innen kritisch bei der Frage nach
organisierter Unterstützung beim Freitod. Jetzt sprach sich der [1][75.
Deutsche Juristentag in Erfurt] gegen eine vollständige Streichung des
betreffenden Strafrechtsparagrafen aus und forderte stattdessen „punktuelle
Ausnahmen“. Zudem stimmten die versammelten Jurist:innen für ein
„prozedurales Schutzkonzept“ mit ärztlicher Beratung, Aufklärung,
Begutachtung sowie für eine Zulassungspflicht für
Sterbehilfeorganisationen. Nur ein eigenes Sterbebegleitungsgesetz fand
keine Mehrheit.
Schade. Denn spätestens seit dem wegweisenden
Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2020 ist die Lage in Deutschland für
Betroffene, medizinisches Personal und Angehörige kompliziert. Die passive
und nun auch die indirekte Sterbehilfe sind erlaubt. [2][Wenn es also dem
Willen der betroffenen Person entspricht], dürfen Mediziner:innen
lebensverlängernde Maßnahmen einstellen (passiv). Bei der Versorgung
todkranker Menschen dürfen schmerzlindernde Medikamente verabreicht werden,
auch wenn diese zum Tod führen können (indirekt).
Nach einer Gesetzesänderung von 2015 war die „geschäftsmäßige Förderung der
Selbsttötung“ verboten, damit sollte Sterbehilfevereinen die Stirn geboten
werden. Doch 2020 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass dies dem im
Grundgesetz verankerten Persönlichkeitsrecht – in Verbindung mit der Würde
des Menschen – widerspräche. Denn die freie Entfaltung der Persönlichkeit
schließe nicht nur die Freiheit ein, sich selbst das Leben zu nehmen,
sondern auch die freiwillige Hilfe von Dritten zu beanspruchen. Wie sonst
sollen Schwerkranke ihr Recht auf Selbsttötung umsetzen, wenn nicht mit
medizinischer Unterstützung?
Seitdem steigen die Zahlen der professionell begleiteten Selbsttötung. So
verzeichnete die [3][Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben] im
vergangenen Jahr insgesamt 898 professionelle Freitodbegleitungen. Das sind
275 Menschen mehr als im Vorjahr. Der Bedarf ist vorhanden und das liegt
unter anderem an den Bedingungen unseres Gesundheitssystems aus
Krankenkasse, Forschung, medizinischer Versorgung, die das Leben mitunter
unnötig verlängern. Die Möglichkeiten des medizinischen Fortschritts
schreiten voran, das rettet zahlreiche Leben. Die Schattenseite: Nun
gelangen auch immer mehr Menschen am Ende ihrer Lebenszeit in längere
qualvolle und menschenunwürdige Zustände.
## Sterbehilfe leistender Arzt wurde freigesprochen
So wurde gerade ein [4][49-jähriger Intensivmediziner vom Landgerichtes
Hannover von dem Vorwurf freigesprochen], drei Menschen „totgespritzt“ zu
haben. In allen drei Fällen ging es um Schwerstkranke und Sterbende, deren
Leid er nicht gegen ihren Willen verlängern wollte. Also beendete er durch
indirekte Hilfe ihr Leid. Wie bei der 82-Jährigen aus einer Demenz-WG, die
zuvor mit ihrem Hausarzt vereinbart hatte, alle Therapien einzustellen. Ihr
spritze er nach und nach eine hohe Dosis Fentanyl, bis sie es schließlich
in den Tod schaffte. Angeklagt wurde er trotzdem wegen Mordes, versuchten
Mordes und schwerer Körperverletzung. Und so verbrachte der human agierende
Mediziner für insgesamt drei Fälle, in denen er menschlich und nach dem
Patient:innenwillen handelte, ein halbes Jahr in Untersuchungshaft.
Weil in unserem Gesundheitssystem nicht klar geregelt ist, wie wir auch in
Würde sterben können. Immer wieder befinden sich Ärzt:innen in
Graubereichen und sind der Frage ausgeliefert: Muss Leben um jeden Preis
erhalten oder soll dem Willen von Patient:innen gefolgt werden? Welchen
Sinn hat es, beispielsweise schwerkranken Krebspatient:innen ein paar
weitere schmerzvolle Tage aufzubürden, nur um deren Leben zu verlängern?
Der Fall des Hannoveraner Arztes ist nur einer von vielen. Der
[5][Deutschen Hirnstiftung] zufolge landen täglich 7.000 Menschen in
Deutschland im Koma. Je jünger die Menschen sind, umso höher sind die
Chancen auf Heilung. Ab einem Alter von 40 Jahren sinken die Chance
vielfach gegen null, ohne bleibende Schäden aufzuwachen. Bei Menschen, die
länger als sechs Monate im Koma liegen, reduziert sich die Chance, je
wieder zu erwachen, auf zwölf Prozent.
Ist es okay, dass Menschen jahrelang im Koma liegen, um am Ende zu
versterben, obwohl sie sich dagegen ausgesprochen haben? Trotz des Urteils
des Bundesverfassungsgerichts vor sechs Jahren und diverser Anträge im
Parlament konnte sich der Bundestag bis heute nicht zu einer klaren
gesetzlichen Regelung zur assistierten Selbsttötung durchringen. So bleiben
Patient:innen, Angehörige und medizinisches Personal im Unklaren, obwohl
der medizinische Fortschritt so manchen Zustand erst verursacht.
Stattdessen hat die Bundesregierung in diesem Jahr eine Gesundheitsreform
beschlossen, die sich um Sparmaßnahmen dreht. Stellen wir lieber das Wohl
von Patient:innen und die Menschlichkeit ins Zentrum! Es ist Zeit für
klare Regelungen bei der Sterbehilfe, um die Würde des Menschen auch am
Lebensende zu gewähren. Aus dem Verteidigungsteam des Arztes in Hannover
kommt die Forderung nach einem Sterbehilfegesetz. Lasst uns endlich einen
würdigen gesetzlichen Rahmen schaffen, bevor eine [6][rechtsradikale
Mehrheit Gesetzesgrundlagen entwirft], die wir auf keinen Fall mehr wollen.
29 Sep 2026
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## AUTOREN
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