# taz.de -- Gesetze gegen Hate Speech: Digitale Internationale
       
       > Wer gegen illegale Inhalte in sozialen Medien vorgehen möchte, muss
       > international agieren. Das funktioniert bisher noch nicht einmal in
       > Europa.
       
 (IMG) Bild: Mitarbeiter im Löschzentrum von Facebook
       
       Strafbare Inhalte im Internet sind ein Massenphänomen. Gerade erst hat eine
       Umfrage des Instituts für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung
       einmal mehr belegt: [1][Journalist*innen werden vor allem über Social Media
       bedroht], beleidigt und eingeschüchtert. Gerade in Zeiten der
       Coronapandemie wird auch die Verbreitung von Falschinformationen zu einem
       Problem.
       
       Während bisher [2][die Plattformen in Deutschland] gesetzlich verpflichtet
       wurden, in Selbstkontrolle entsprechende Inhalte zu filtern und zu löschen,
       sollen sie, geht es nach dem Willen der Justizministerin Christine
       Lambrecht, nun auch ihre Nutzer bei Verstößen anzeigen. Ob das reicht, um
       den bis heute mehr oder minder rechtsfreien digitalen Raum zu
       reglementieren?
       
       Denn um wirklich wirksam gegen Hetze im Web vorzugehen, müsste es
       internationale Regeln geben. Dafür macht sich auch Nordrhein-Westfalens
       oberster Medienwächter, [3][der Direktor der Medienanstalt NRW Tobias
       Schmid,] stark. Er hat [4][eine aktuelle Studie zum internationalen
       Regelwerk] beim Institut für Europäisches Medienrecht (EMR) mit initiiert.
       Aber die entsprechenden Gesetze der Europäischen Union sind teilweise
       bereits über 20 Jahre alt. Und der „Digital Services Act“, ein zentrales
       Projekt der EU-Kommission, das eine übergreifende, zeitgemäße juristische
       Grundlage für den digitalen europäischen Raum werden soll, scheint noch in
       weiter Ferne.
       
       Mark Cole, Leiter des EMR, sieht wesentliche Herausforderungen. Ein
       Knackpunkt ist das „Herkunftslandprinzip“: Nur der EU-Staat, in dem ein
       Provider oder Onlineanbieter seinen Sitz hat, darf den entsprechenden
       Anbieter belangen, wenn auf seiner Plattform strafbare Inhalte zugänglich
       sind.
       
       ## Fragmentiertes Regelwerk
       
       Schon bei Hate Speech, der Hassrede, beispielsweise haben die europäischen
       Länder teilweise komplett unterschiedliche Ansichten darüber, was erlaubt
       ist und was strafbar. „Die Natur der Onlineinhalte, die regelmäßig bis zu
       ihrer Entfernung verfügbar sind, erfordert Lösungen, mit denen der Zugriff
       auf illegale und schädliche Inhalte schneller unterbunden werden kann“,
       sagt Cole.
       
       Dabei, so der Rechtswissenschaftler weiter, sei es denkbar, das
       Herkunftslandprinzip beizubehalten, „aber gegebenenfalls eine Anknüpfung an
       den Marktort zu ermöglichen, indem entweder die Verfahren vereinfacht oder
       die Fälle, in denen andere als die Regulierungsbehörden des Herkunftslandes
       tätig werden können, ausdrücklich definiert werden.“
       
       Heißt: Auch in den Ländern, wo die entsprechenden illegalen Inhalte
       konsumiert werden können, sollten die ansässigen Behörden ebenfalls die
       Möglichkeit haben, gegen die Verantwortlichen vorzugehen, selbst wenn sie
       in einem anderen EU-Land ihren Sitz haben.
       
       „Es braucht Verfahren, die sich vor allem auf die Zusammenarbeit der
       zuständigen Aufsichtsbehörden untereinander beziehen“, fordert daher
       Schmid. Als Vorsitzender eines internationalen Gremiums, in dem sich die
       Medienregulierungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten zusammengeschlossen
       haben, sind er und seine Kollegen dabei, ein „Memorandum of Understanding“
       zu verfassen, das genau dieses Ziel verfolge: „In jedem Fall“ sollten die
       national zuständigen Aufsichtsbehörden bei der internationalen
       Zusammenarbeit involviert sein, „weniger jedoch staatliche Stellen, etwa
       Ministerien und die EU-Kommission“, so Schmid.
       
       ## Die Frage der Wettbewerbsfähgkeit
       
       Aus EU-Führungskreisen heißt es dagegen, dass es in dieser Phase des
       Prozesses verfrüht sei, über die genauen Instrumente zu spekulieren, die
       eine wirksame grenzüberschreitende Zusammenarbeit gewährleisten könnten.
       
       Die Befürchtung in Brüssel: Unkoordinierte Maßnahmen der Mitgliedstaaten
       und der zuständigen Durchsetzungsbehörden könnten den Binnenmarkt für
       digitale Dienste fragmentieren und europäische Unternehmen im globalen
       Wettbewerb benachteiligen. Eine Lösung ist so schnell also nicht zu
       erwarten und wird sicher noch Jahre in Anspruch nehmen. Ob sie dann noch
       Sinn ergibt? Die digitale Welt jedenfalls wird sich auch in der
       Zwischenzeit rasant weiterentwickeln.
       
       13 May 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://mediendienst-integration.de/fileadmin/Dateien/Studie_Hass_und_Angriffe_auf_Medienschaffende.pdf
 (DIR) [2] /Neues-Netzwerkdurchsetzungsgesetz/!5662774
 (DIR) [3] /Medienanstaltsleiter-ueber-Hate-Speech/!5494067
 (DIR) [4] https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/9783748906438.pdf?download_full_pdf=1
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Wilfried Urbe
       
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