# taz.de -- Migration und Flucht: Ausreisen „zwangsweise“ durchsetzen
       
       > Athen sträubt sich, „Sekundärmigranten“ aus Deutschland zurückzunehmen.
       > Berlin kontert, das BAMF wolle wieder Rückführungen nach Griechenland.
       
 (IMG) Bild: Viele Migranten landen nach wie vor in Griechenland an – und ziehen dann weiter Richtung Westen
       
       Athen taz | Bisher war die Lage so: Gemäß Asylgesetz ist ein Asylantrag in
       Deutschland als unzulässig zurückzuweisen, wenn der Flüchtling bereits in
       einem anderen EU-Staat anerkannt worden ist. Bis dato wurden in
       Griechenland anerkannte Flüchtlinge, die hernach nach Deutschland gereist
       sind und dort einen neuen Asylantrag gestellt haben, dennoch nicht nach
       Griechenland zurückgeschickt. Die Begründung: in Hellas drohe ihnen die
       Verelendung. Die Sekundärmigranten blieben in Deutschland.
       
       Das soll nun vorbei sein. [1][In einem Grundsatzurteil vom 16. April]
       stellte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig fest, dass anerkannte
       Flüchtlinge durchaus nach Griechenland zurückgeführt werden dürfen. Zwar
       gebe es dort erhebliche Defizite, aber alleinstehenden, männlichen,
       gesunden Flüchtlingen drohe keine Verelendung, keine extreme materielle
       Not. „Sie können ihre elementaren Grundbedürfnisse auf Unterkunft,
       Ernährung und Hygiene befriedigen“, sagte der Vorsitzende Richter Robert
       Keller.
       
       Er verwies vor allem auf die Möglichkeit durch Arbeit Geld zu verdienen,
       vor allem in der Schattenwirtschaft, also in der Schwarzarbeit.
       Obdachlosigkeit wiederum sei unter anerkannten Flüchtlingen „kein
       Massenphänomen“, es gebe temporäre Unterkünfte und Notschlafstellen, so das
       höchstrichterliche Urteil. Dabei ging es nicht um Rechtsfragen, sondern um
       die verbindliche Feststellung der Situation für Flüchtlinge in einem
       bestimmten Staat – [2][in diesem Fall Griechenland]. Betroffen sind davon
       viele Menschen. Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
       (BAMF) kamen in den letzten fünf Jahren fast 100.000 Flüchtlinge nach
       Deutschland, die zuvor in Griechenland als Schutzberechtigte anerkannt
       worden sind.
       
       Regierungspolitikern in Athen treibt das höchstrichterliche Urteil aus
       Leipzig die Sorgenfalten auf die Stirn. Zuerst reagierte der Athener
       Migrationsminister Makis Voridis – ein Hardliner in der für ihren
       restriktiven Flüchtlingskurs bekannten konservativen Regierung unter
       Premier Kyriakos Mitsotakis. Den Anträgen von deutscher Seite, die Rückkehr
       der Sekundärmigranten nach Griechenland zu ermöglichen, werde man „nicht
       sehr freundlich gegenüberstehen“, sagte er dem privaten Athener
       Rundfunksender Skai bereits am 25. April.
       
       ## Kaum jemand will freiwillig nach Griechenland zurückkehren
       
       Nun legte der Generalsekretär für Migrationspolitik im Athener
       Migrationsministerium, Manos Logothetis, nach: Auf die Frage, wie Athen mit
       betreffenden Anträgen deutscher Behörden auf eine Rückkehr von
       Sekundärmigranten umgehen werde, sagte er dem privaten Athener
       Rundfunksender Parapolitika FM: Selbstverständlich könne Hellas dazu ‚Nein‘
       sagen, wann immer es solle. Das sei nicht einfach eine Sache der Deutschen,
       fügte Logothestis hinzu. Es werde eine Einzelfallprüfung geben. Wie lange
       die griechischen Behörden für eine solche brauchen werden, offenbarte
       Logothetis nicht.
       
       Die deutsche Seite macht hingegen Tempo. Das BAMF werde wieder
       Rückführungen nach Griechenland ermöglichen, heißt es sinngemäß in dem
       Schreiben von Innenstaatssekretär Bernd Krösser an die für Rückführungen
       zuständigen Staatssekretäre der Länder, welches die Süddeutsche Zeitung
       (SZ) am 19. Mai enthüllte. Zunächst seien die Personen aufzufordern, selbst
       nach Griechenland auszureisen, also „freiwillig“. Dafür könnten die
       Behörden in bestimmten Fällen die Kosten übernehmen. Passiere dies jedoch
       nicht, seien die Bundesländer angehalten, die Ausreise „zwangsweise“
       durchzusetzen.
       
       Erkennbar sei zudem die Strategie der Behörden, [3][den Druck auf die
       Menschen zu erhöhen, Deutschland „freiwillig“ zu verlassen,] so die SZ.
       Ausdrücklich weise das Innenministerium die Bundesländer in dem internen
       Papier darauf hin, dass „leistungsrechtliche Konsequenzen“ möglich seien,
       um „Bemühungen des BAMF und der Ausländerbehörden“ für verstärkte
       Rückreisen zu flankieren. Im Klartext: Wer der Ausreise-Aufforderung nicht
       nachkomme, müsse damit rechnen, dass Leistungen gekürzt oder gar komplett
       gestrichen werden.
       
       Wie Der Spiegel zuletzt enthüllte, hätten rund 2.000 Sekundärmigranten in
       allen 16 Bundesländern bisher ein Schreiben zur freiwilligen Rückkehr nach
       Griechenland erhalten – 78 von ihnen hätten ihr Interesse bekundet. In dem
       Schreiben verspricht das BAMF den Flüchtlingen, dass sie nach ihrer Ankunft
       in Griechenland am Flughafen abgeholt werden, für bis zu vier Monate eine
       Unterkunft mit „Vollverpflegung“ erhalten und anschließend in ein
       griechisches Integrationsprogramm vermittelt werden, das sie auf den
       Arbeitsmarkt vorbereitet.
       
       30 May 2025
       
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