# taz.de -- Langfristige Förderung von Projekten: Demokratiefördergesetz beschlossen
       
       > Jahrelang wurde gerungen, nun einigt sich die Ampel auf eine dauerhafte
       > Förderung für Demokratieprojekte. Doch es gibt Kritik von verschiedener
       > Seite.
       
 (IMG) Bild: Darauf sollte man sich in einer Demokratie einigen können
       
       Berlin taz | Seit Jahren hatten zivilgesellschaftliche Gruppen es
       eingefordert, seit Jahren wurde darum gerungen: Am Mittwoch nun beschloss
       die Bundesregierung ein Demokratiefördergesetz, auf Initiative von
       Innenministerin Nancy Faeser (SPD) und Familienministerin Lisa Paus
       (Grüne). Die Ampel setzt damit ein [1][zentrales Projekt ihres
       Koalitionsvertrags] um.
       
       „Mit dem Demokratiefördergesetz stärken wir die Zivilgesellschaft – und
       damit die Demokratie“, erklärte Paus am Mittwoch. Auch Faeser betonte, das
       wichtigste Mittel im Kampf gegen Extremismus sei es, „unsere Demokratie
       lebendig zu halten“. Dieses Engagement unterstütze man mit dem Gesetz.
       
       Bereits der Bundestagsuntersuchungsausschuss zur NSU-Terrorserie hatte 2013
       ein solches Gesetz eingefordert. Auch zivilgesellschaftliche Initiativen
       hatten zuletzt immer wieder Druck gemacht. Ihr Problem: Ihre
       Demokratieprojekte werden bisher immer nur für eine Legislaturperiode
       gefördert und stehen dann vor dem Aus oder müssen mit veränderten Konzepten
       neu aufgestellt werden.
       
       Schon die vergangene schwarz-rote Bundesregierung hatte das Gesetz
       einführen wollen – [2][am Ende scheiterte es aber am Widerstand der Union].
       Die drängte etwa auf eine Art „Extremismusklausel“, eine schriftliche
       Verpflichtung der Träger, sich zur Verfassungstreue zu bekennen – was diese
       als Generalverdacht kritisierten.
       
       ## Druck auf die offene Gesellschaft
       
       Die Ampel hatte das Demokratiefördergesetz dann als ein zentrales Projekt
       ausgegeben und eine schnelle Umsetzung versprochen. Eine
       „Extremismusklausel“ gibt es so im Gesetz nicht, wohl aber die
       Festschreibung, dass die Projekte „die Ziele des Grundgesetzes achten“
       müssten.
       
       Im Gesetzentwurf heißt es, es sei „aktuell wichtiger denn je“, eine
       tragfeste Grundlage für die Förderung von zivilgesellschaftlichem
       Engagement für die Demokratie zu schaffen. In den vergangenen Jahren sei
       die offene Gesellschaft „zunehmend unter Druck geraten“. Vor allem
       rechtsextreme Straf- und Gewalttaten hätten „immer weiter zugenommen“. Auch
       durch islamistischen Extremismus, Linksextremismus oder den „sich zunehmend
       radikalisierenden“ Coronaprotest werde die Demokratie „in
       besorgniserregender Art und Weise beschädigt“. Dazu kämen Hass im Netz und
       Desinformation.
       
       Dagegen brauche es ein „breites Engagement für die Demokratie sowie
       überzeugte Demokratinnen und Demokraten“, halten die Ministerien fest.
       Zivilgesellschaftliche Projekte, die sich dafür engagierten, wolle man
       daher „nachhaltig“ absichern und ihnen einen klaren Rechtsrahmen bieten.
       
       Der Bund sei hier in der Verantwortung, weil die Bedrohung nicht lokal sei,
       sondern bundesweit oder gar international. Die Bekämpfung jeder Form von
       Extremismus sei „eine gesamtgesellschaftliche und dauerhafte Aufgabe von
       zentraler politischer Bedeutung“.
       
       ## Aussichten noch immer unklar
       
       Timo Reinfrank, Geschäftsführer der Amadeu Antonio Stiftung, nannte das
       Demokratiefördergesetz „einen enormen Fortschritt“. Er könne sich „an kein
       Gesetz erinnern, dass so häufig versprochen wurde und dann nicht kam“. Wie
       die dauerhafte Förderung genau aussieht, sei aber immer noch ungewiss,
       sagte Reinfrank der taz.
       
       Viele Kolleg:innen wüssten weiter nicht, ob sie 2023 noch einen Job
       hätten. Diese Unsicherheit mache es immer schwerer, gute Leute zu finden.
       Es brauche neben der Planungssicherheit daher künftig „regelmäßige
       Konsultationen“ der Ministerien mit den Initiativen und eine „abgestimmte
       Strategieentwicklung“.
       
       [3][Auch andere zivilgesellschaftliche Initiativen hatten sich zuletzt
       ernüchtert gezeigt]. Über ein Beteiligungsverfahren waren sie in das
       Vorhaben involviert, fühlten ihre Argumente aber zu wenig gehört. Sie
       hatten warnten vor einem abstrakten Gesetz, das wenig ändere und forderten
       mehr Mitsprache ein. Auch sollte die Förderung einiger Angebote – etwa die
       Opfer- oder Ausstiegsberatung – explizit im Gesetz erwähnt werden. Und: Es
       brauche eine fixe Fördersumme von 500 Millionen Euro jährlich, was eine
       kräftige Steigerung zu den bisher für 2023 vorgesehenen 200 Millionen Euro
       wäre.
       
       Robert Kusche vom RAA Sachsen, ein Demokratieberatungsprojekt, lobte denn
       auch das Gesetz, forderte aber ebenso eine Nachschärfung. So müsste die
       Beratung von Opfern rechter Gewalt klar im Gesetzestext benannt werden, was
       bisher fehle. Die bisherige Formulierung führe zu „Unklarheiten und
       Gleichsetzungen, die nicht dem Ausmaß rechter, rassistischer und
       antisemitischer Gewalt gerecht wird“. Auch sehe man „mit Besorgnis“, dass
       die Finanzierungsfrage im Gesetz ungeklärt bleibe.
       
       Für welche konkreten Projekte es nun tatsächlich eine langfristige
       Förderung geben wird, hänge von den Förderrichtlinien des Gesetzes ab,
       räumten Faeser und Paus am Mittwoch ein. Diese würden im kommenden Jahr
       erarbeitet. Auch die Förderhöhe müsse im Haushalt verhandelt werden.
       Zumindest Kürzungen schlossen beide Ministerinnen aber aus.
       
       ## Kritik auch von rechts
       
       Im Gesetzentwurf heißt es, die Anmerkungen der Initiativen aus dem
       Beteiligungsverfahren seien „soweit möglich“ in den Gesetzentwurf
       eingeflossen. Eine konkrete Fördersumme wird indes nicht benannt –
       versprochen wird nur eine „angemessene“ Förderung der Projekte. Explizit
       aufgeführt werden dafür aber tatsächlich Maßnahmen der
       „zivilgesellschaftlichen Beratungs-, Präventions- und Ausstiegsarbeit, des
       Empowerments von Selbstorganisationen und Betroffenengruppen und zum Schutz
       vor Angriffen auf Engagierte“.
       
       Kritik kommt weiter aber auch von rechts. So trauert die Union immer noch
       der Extremismusklausel nach und beklagt, im Gesetzentwurf fehle ein
       „eindeutiges Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung“. Auch
       lasse der Entwurf die konkreten Förderbedingungen offen, erklärte
       CDU-Vizechefin Silvia Breher. Es mangele „erheblich an Transparenz“.
       
       Die Regierungsfraktionen der Ampel begrüßten am Mittwoch dagegen unisono
       das Projekt. Zivilgesellschaftliches Engagement sei für die Demokratie
       unverzichtbar, eine verlässliche Förderung deshalb zentral, hieß es dort.
       Während die FDP aber vor allem die nun klare Rechtslage betonte und die
       Wichtigkeit, dass es ein Bekenntnis zur Verfassungstreue brauche, lobten
       die Grünen, dass es für die Projekte kein „Konstrukt“ wie die
       Extremismusklausel als Vorbedingung gebe, die „ungerechtfertigtes
       staatliches Misstrauen ausdrückt“.
       
       Aktualisiert am 14.12.2022 um 17:50 Uhr. d. R.
       
       14 Dec 2022
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Konrad Litschko
       
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