# taz.de -- Kritis-Dachgesetz der Bundesregierung: Kabinett beschließt mehr Schutz für Infrastruktur
       
       > Risikoanalysen und Vorschriften sollen Versorgung auch bei Krisen und
       > Krieg sichern. Wie nötig das ist, zeigt der Anschlag auf das Berliner
       > Stromnetz.
       
 (IMG) Bild: Der Brandanschlag auf Strommasten in Berlin offenbart, wie verletzlich die Infrastruktur ist
       
       Berlin taz | Mehr Schutz für Wasserwerke, Stromerzeuger oder
       Gleisknotenpunkte. Das Kabinett hat einen Entwurf für das sogenannte
       Kritis-Dachgesetz beschlossen, das neue [1][Sicherheitsstandards für
       wichtige Infrastruktur] vorschreibt. Die Opposition kritisiert die Pläne
       allerdings als unzureichend.
       
       Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte am Mittwoch nach dem
       Beschluss: „Unser Ziel ist klar: Die Abwehrfähigkeit und Resilienz unserer
       kritischen Infrastrukturen muss gehärtet werden.“ Dafür werden in dem
       Gesetzentwurf insgesamt elf kritische Sektoren benannt, für die neue
       Richtlinien gelten sollen, darunter etwa Energie, Wasser, Verkehr und
       Ernährung. Jede Einrichtung, die zu einem dieser Sektoren gehört und mehr
       als 500.000 Personen versorgt, soll unter die neuen Regelungen fallen.
       
       Vorgeschrieben wird den Betreibern etwa, dass sie Resilienzpläne
       anfertigen, in denen festgeschrieben wird, wie Sicherheitsvorfälle
       verhindert werden sollen und wie im Krisenfall reagiert wird. Dabei geht es
       etwa um die Anschaffung von Notstromsystemen, Fortbildungen für
       Beschäftigte oder den Einbau von Überwachungstechnik.
       
       Grundlage dafür sind sogenannte Risikoanalysen, die vom Bund für ganze
       Sektoren durchgeführt werden und durch obligatorische eigene Analysen der
       Betreiber ergänzt werden. So sollen systemische Risiken wie auch
       Sicherheitslücken in einzelnen Einrichtungen identifiziert und dann
       angegangen werden.
       
       ## Drohnenüberflüge und Brandanschläge
       
       Außerdem müssen die Betreiber alle Sicherheitsvorfälle künftig auf einer
       zentralen Website des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und
       Katastrophenhilfe (BBK) und des Bundesamtes für Sicherheit in der
       Informationstechnik (BSI) melden. Dadurch sollen die Behörden einen
       genaueren Überblick zur Bedrohungslage gewinnen.
       
       Ein ähnlicher Gesetzentwurf war 2024 [2][schon einmal vom Kabinett der
       Rest-Ampel beschlossen worden], fand aber [3][keine Mehrheit mehr im
       Bundestag.] Damals wie heute ist offensichtlich, dass das Vorhaben vor
       allem auf mögliche Sabotage durch russische Geheimdienste zielt. Westliche
       Geheimdienste warnen immer wieder, Russland führe einen hybriden Krieg und
       nehme dabei auch zivile Infrastruktur in Europa ins Visier. Den
       Geheimdiensten des Kreml werden etwa Anschläge auf Frachtflieger,
       Cyberanschläge oder Drohnenflüge über deutsche Kasernen zugeschrieben.
       
       Der Vize-Vorsitzende der Grünenfraktion im Bundestag, Konstantin von Notz,
       kritisierte das geplante Gesetz am Mittwoch als nicht weitgehend genug. „Es
       leistet eben nicht, was dringend notwendig wäre, nämlich eine
       Vereinheitlichung des Schutzes physischer und digitaler Kritis sowie die
       kohärente Umsetzung der beiden EU-Vorlagen.“ Der Bundesverband der Energie-
       und Wasserwirtschaft und der Verband kommunaler Unternehmen kritisierten
       dagegen in einem gemeinsamen Papier, das Gesetz schaffe zu kleinteilige
       Berichtspflichten. Darüber, dass es besseren Schutz der deutschen
       Infrastruktur braucht, herrscht bei den demokratischen Parteien aber
       weitgehende Einigkeit.
       
       Wie verletzlich die deutsche Infrastruktur vielerorts ist, hatte erst am
       Dienstag ein Brandanschlag auf zwei Hochspannungsmasten in Berlin gezeigt.
       Danach waren Teile der Stadt mehrere Stunden ohne Strom. Derzeit prüft die
       Polizei ein linksextremes Bekennerschreiben, das im Netz aufgetaucht ist.
       
       10 Sep 2025
       
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