# taz.de -- Klimaschutz in die Verfassung: Frankreich macht ersten Schritt
       
       > Ein französischer Bürger:innenkonvent schlug vor: Der Kampf gegen
       > den Klimawandel soll in die Verfassung. Nun stimmte die
       > Nationalversammlung dafür.
       
 (IMG) Bild: Mehr Klimaschutz soll nicht mehr nur auf den Straßen erkämpft werden können: Klimademo in Paris
       
       Paris dpa/afp | |Frankreichs Nationalversammlung hat mit großer Mehrheit
       für die Aufnahme des Klimaschutzes in die Verfassung gestimmt. Am Dienstag
       stimmten 391 Abgeordnete für eine Verfassungsänderung, 47 votierten
       dagegen.
       
       Diese Abstimmung ist der erste Schritt, um den Artikel 1 der Verfassung zu
       ändern und folgenden Satz zu ergänzen: „Sie (die Republik) garantiert den
       Erhalt der Umwelt und der biologischen Vielfalt und kämpft gegen den
       Klimawandel.“
       
       Frankreichs Präsident Macron möchte diesen Satz schließlich mit einem
       Referendum in der Verfassung ergänzen. Voraussetzung für diese
       Volksabstimmung ist, dass Nationalversammlung und Senat vorher zustimmen.
       Nun muss der von der Opposition dominierte Senat über die
       Verfassungsänderung abstimmen. Nur wenn beide Kammern dem identischen Text
       zustimmten, komme es zu einem Referendum, hatte Macron Ende vergangenen
       Jahres erklärt.
       
       [1][Der Vorschlag kommt ursprünglich von einem Bürger:innenkonvent].
       Dabei hatten zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger Lösungsvorschläge
       in Klimafragen erarbeitet und diese schließlich Macron vorgeschlagen. Der
       Konvent hatte außerdem gefordert, die Präambel der Verfassung umzuschreiben
       – das hatte Macron allerdings bereits abgelehnt.
       
       ## Klimaklage bereits gewonnen
       
       In Frankreich wird derzeit viel über die Klimapolitik gestritten. Im
       Februar hatte das Pariser Verwaltungsgericht den französischen Staat
       [2][wegen „sträflicher Unterlassungen“ bei der Umsetzung seiner Politik zur
       Verminderung des Treibhausgasemissionen für schuldig] erklärt. Die vier
       klagenden Organisationen – Notre Affaire de tous, Greenpeace, Oxfam,
       Fondation Nicolas Hulot – feierten einen „ersten historischen Sieg“, auch
       wenn ihnen das Gericht nur einen symbolischen Betrag von 1 Euro als
       Genugtuung zusprach. Die Umweltschützer:innen hatten argumentiert, das
       Land gebe sich auf internationalem Parkett zwar als Vorreiter, halte sich
       aber selbst nicht an die Vorgaben des Pariser Klimaabkommens von 2015.
       
       Damals hatte sich die Weltgemeinschaft geeinigt, die Klimaerwärmung
       gegenüber dem vorindustriellen Niveau möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen.
       Frankreich hat sich verpflichtet, seine Emissionen bis 2030 um 40 Prozent
       gegenüber 1990 zu senken. Laut den Umweltschützer:innen überschreitet
       der Staat aber regelmäßig sein sogenanntes CO2-Budget. Wegen dieses
       Verstoßes fordern die Umweltschützer einen symbolischen Euro Entschädigung.
       
       Sollte das Referendum für die Verfassungsänderung zustande kommen, wäre es
       die erste Volksabstimmung seit 2005 in Frankreich. Damals ließen die
       Menschen im Land die EU-Verfassung durchfallen.
       
       17 Mar 2021
       
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