# taz.de -- Karlsruhe zu Vorratsdatenspeicherung: Buschmanns Beschwerde bleibt
       
       > Das Bundesverfassungsgericht sortiert drei Klagen gegen die
       > Vorratsdatenspeicherung aus, da sie nicht aktuell sind. Andere Klagen
       > bleiben anhängig.
       
 (IMG) Bild: Die Vorratsdatenspeicherung war 2015 von der Großen Koalition beschlossen worden
       
       Freiburg taz | Das Bundesverfassungsgericht hat drei Klagen gegen die
       Vorratsdatenspeicherung als „unzulässig“ abgelehnt. Drei weitere
       Verfassungsbeschwerden, unter anderem von Justizminister Marco Buschmann
       (FDP), sind noch anhängig.
       
       Die Vorratsdatenspeicherung war 2015 von der Großen Koalition beschlossen
       worden. Die Telekom-Firmen sollten anlasslos alle Telefon- und
       Internetverbindungsdaten der ganzen Bevölkerung zehn Wochen lang speichern.
       So wäre ein riesiger Datenfundus entstanden, auf den die Polizei bei Bedarf
       hätte zugreifen können. Das deutsche Gesetz war nie angewandt worden, weil
       der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Vorratsspeicherung in anderen
       EU-Staaten bereits beanstandet hatte.
       
       Im September 2022 hat der EuGH dann ausdrücklich das deutsche Gesetz
       [1][für rechtswidrig erklärt]. Die anlasslose Speicherung greife
       unverhältnismäßig in die EU-Grundrechte der Bürger:innen ein.
       
       Dieses EuGH-Urteil hatte nun mittelbare Folgen für Verfahren am
       Bundesverfassungsgericht. Dort liegen seit 2016 sechs
       Verfassungsbeschwerden gegen die vom Bundestag beschlossene
       Vorratsdatenspeicherung vor, über die noch nicht entschieden worden war.
       Drei der Klagen wurden nun für unzulässig erklärt, weil die Kläger:innen
       nicht auf das EuGH-Urteil reagierten. Es sei unklar, welches
       „Rechtsschutzbedürfnis“ noch bestehe, nachdem der EuGH das deutsche Gesetz
       bereits beanstandet habe. Unzulässig ist zum Beispiel die Klage des Vereins
       Digitalcourage, der sich die Autor:innen Juli Zeh und Marc-Uwe Kling
       angeschlossen haben, sowie die Klage des SPD-nahen Thinktanks D64.
       
       ## Keine grundsätzlichen Bedenken
       
       Drei andere Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung sind
       am Dezernat der federführenden Richterin Ines Härtel noch anhängig und
       werden bearbeitet.
       
       Dazu gehört eine Klage von 20 FDP-Politiker:innen (inklusive des heutigen
       Justizministers Marco Buschmann) sowie eine Klage von 18
       Grünen-Politiker:innen. Die FDP-Klage wurde von Rechtsprofessor Heinrich
       Amadeus Wolff geschrieben, der heute selbst dem zuständigen Ersten Senat
       des Bundesverfassungsgerichts angehört.
       
       Das Bundesverfassungsgericht hatte – anders als der EuGH – nie
       grundsätzliche Bedenken gegen anlasslose Vorratsdatenspeicherungen. Ein
       Urteil von 2010 gegen die erste deutsche Vorratsdatenspeicherung monierte
       nur die Ausführungsbestimmungen, insbesondere die schlechte Sicherung der
       zwangsgespeicherten Daten.
       
       Derweil verhandeln Innen- und Justizministerium ergebnislos über die Folgen
       des EuGH-Urteils vom letzten Herbst. Innenministerin Nancy Faeser (SPD)
       will eine Vorratsdatenspeicherung für IP-Adressen einführen, was der EuGH
       für zulässig erklärt hat. Justizminister Buschmann will das verhindern und
       beruft sich auf den Koalitionsvertrag. Er schlägt [2][das schnelle
       Einfrieren von Daten] im konkreten Verdachtsfall vor.
       
       31 Mar 2023
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) [2] /Urteil-zur-Vorratsdatenspeicherung/!5879654
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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