# taz.de -- Bezahlung in der Kommunalpolitik: Bürgermeisterin diskriminiert
       
       > Astrid Siemes-Knoblich wurde schlechter besoldet als ihr Vorgänger und
       > Nachfolger im Amt, beides Männer. Nun bekommt sie Schadenersatz.
       
 (IMG) Bild: Astrid Siemes-Knoblich hat erfolgreich gegen die ungleiche Bezahlung geklagt
       
       Freiburg taz | Auch in der Kommunalpolitik gibt es Verstöße gegen den
       Grundsatz von Equal Pay. Astrid Siemes-Knoblich, die ehemalige
       Bürgermeisterin von Müllheim in Südbaden, bekommt 52.216 Euro
       Schadenersatz, weil sie als Frau bei der Bezahlung vermutlich diskriminiert
       worden war. Die Stadt Müllheim konnte jedenfalls nicht das Gegenteil
       beweisen. Zu einem entsprechenden Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg
       von Anfang März liegt seit diesem Dienstag die Begründung vor.
       
       Astrid Siemes-Knoblich war von 2012 bis 2020 Bürgermeisterin in der
       Kleinstadt Müllheim mit rund 19.000 Einwohner:innen. 2020 trat die
       parteilose Unternehmerin nicht erneut an. Heute arbeitet die 58-Jährige als
       Kommunikationsberaterin. Siemes-Knoblich wurde vom Müllheimer Gemeinderat
       2011 in die Besoldungsstufe B3 eingestuft. Dabei hatte ihr Vorgänger René
       Lohs zum Schluss seiner Amtszeit B4 erhalten. Als Siemes-Knoblich erfuhr,
       dass auch der Nachfolger Martin Löffler B4 erhielt, [1][sah sie sich als
       Frau diskriminiert und verlangte die Differenzsumme als Schadenersatz.]
       
       Die Stadt bestritt eine geschlechtsbezogene Diskriminierung. Vielmehr habe
       der Gemeinderat Siemes-Knoblich niedriger eingestuft, weil man mit dem
       Vorgänger unzufrieden war und sich die neue Bürgermeisterin erst bewähren
       sollte. Die Stadt räumte ein, dass diese Überlegungen rechtswidrig waren,
       denn die Einstufung bezieht sich auf die Bedeutung und Anforderungen des
       Amtes und nicht auf die Person und schon gar nicht auf Ärger über den
       Vorgänger. Allerdings hätten die rechtswidrigen Gründe nichts mit
       Siemes-Knoblichs Geschlecht zu tun, so die Stadt.
       
       Vor dem Verwaltungsgericht Freiburg erhielt Ex-Bürgermeisterin Astrid
       Siemes-Knoblich nun dennoch Recht. Und das hat mit den Besonderheiten des
       Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu tun, auf das sie sich
       berief. Dabei hat der Beklagte die Beweislast, dass keine Diskriminierung
       vorliegt – allerdings nur, wenn die Klägerin zunächst Indizien präsentieren
       kann, die für eine Diskriminierung sprechen. Das AGG gilt im Zivilrecht und
       im Arbeitsrecht. Es verbietet unter anderem eine nicht gerechtfertigte
       Schlechterbehandlung wegen des Geschlechts.
       
       ## Eindeutige Indizien für Diskriminierung
       
       Im konkreten Fall sah das Verwaltungsgericht in der Besserbezahlung der
       männlichen Vorgänger und Nachfolger eindeutige I[2][ndizien für eine
       Diskriminierung]. Eventuell hätte schon die Schlechterbehandlung gegenüber
       dem Vorgänger genügt. Diese Vermutung habe die Stadt nicht widerlegen
       können, so das Verwaltungsgericht. Die Einstufung von Siemes-Knoblich in
       Besoldungsstufe B3 erfolgte 2011 ohne jede offizielle Begründung.
       
       Spätere Äußerungen einzelner Gemeinderäte und des Hauptamtleiters zum Ärger
       über den Vorgänger und die notwendige Bewährung der neuen Bürgermeisterin
       seien dem Gemeinderat als Gremium nicht zuzurechnen und daher kein
       ausreichender Gegenbeweis. Die Stadt kann gegen das Urteil noch Berufung
       beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim einlegen.
       
       28 Mar 2023
       
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