# taz.de -- Fabrikeinsturz in Bangladesch 2013: Keine Einigung zu Rana Plaza
       
       > Ein Beschwerdeverfahren gegen den TÜV Rheinland wegen eines mangelhaften
       > Prüfberichts zur eingestürzter Textilfabrik bleibt ohne Ergebnis.
       
 (IMG) Bild: Die Einsturzstelle in Savar bei Dhaka
       
       Berlin taz | Ohne Einigung ist das Beschwerdeverfahren zum [1][Einsturz der
       Textilfabrik Rana Plaza] in Bangladesch zu Ende gegangen. Nachdem 2013 über
       1.100 Arbeiter*innen gestorben waren, hatten Kritiker*innen Beschwerde
       gegen den TÜV Rheinland eingelegt, der vor der Katastrophe eine Firma in
       dem Gebäude überprüft hatte.
       
       Die Vorwürfe erhoben unter anderem die Organisationen Femnet und European
       Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). Beide vertreten Opfer
       und Hinterbliebene des Einsturzes. Ihre Beschwerde richteten sie an die
       Nationale Kontaktstelle im Wirtschaftsministerium. Diese ist zuständig,
       wenn transnational tätige Unternehmen gegen Standards der
       Industrieländer-Organisation OECD verstoßen.
       
       Femnet und ECCHR warfen dem TÜV vor, seine indische Tochterfirma habe einen
       mangelhaften Prüfbericht zu Rana Plaza abgegeben. Weder seien den Prüfern
       Baumängel aufgefallen, noch hätten sie Menschenrechtsverletzungen
       registriert. Für den Unfall und seine Folgen sei der TÜV deshalb
       mitverantwortlich. Die Prüforganisation hat die Vorwürfe stets
       zurückgewiesen.
       
       Die OECD-Kontaktstelle führt in solchen Fällen ein Mediationsverfahren
       durch. Die Kontrahenten sollen sich einigen und gemeinsam die Zustände in
       den Zulieferfabriken verbessern. Dies ist bei Rana Plaza gescheitert, die
       Positionen liegen zu weit auseinander. Deshalb hat die Kontaktstelle im
       Wirtschaftsministerium eine eigene Stellungnahme veröffentlicht. Darin
       erklärt sie, warum sie die Beschwerde gegen den TÜV nur „teilweise“ annahm.
       Eine mangelhafte Überprüfung des Bauzustands der Fabrik sei dem TÜV nicht
       vorzuwerfen.
       
       Dieser betonte, die Architektur sei nicht im Prüfauftrag enthalten gewesen.
       Beschwerden wegen Kinderarbeit, Diskriminierung von Frauen und Behinderung
       von Gewerkschaftern wurden angenommen. Mangels Einigung empfiehlt die
       Kontaktstelle selbst Verbesserungen: Während Prüfberichte derzeit von den
       kontrollierten Zulieferfabriken bezahlt und eventuell beeinflusst werden,
       könnten künftig „die Abnehmer der dort produzierten Güter“ diese
       finanzieren. Zudem solle man erwägen, bei Sozialaudits auch die
       Gebäudestatik zu prüfen.
       
       26 Aug 2018
       
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