# taz.de -- Brustimplantate-Skandal in Frankreich: Gericht ordnet neuen Prozess an
       
       > Der Streit um mangelhafte Silikonkissen wird neu aufgerollt. Die Richter
       > kassierten ein vorheriges Urteil ein. Die Opfer sind hoffnungsvoll.
       
 (IMG) Bild: Etliche Frauen litten unter den mangelhaften Implantaten
       
       Paris taz | Im Streit um mangelhafte Brustimplantate aus Silikon in
       Frankreich wird es einen neuen Prozess geben. Das Kassationsgericht in
       Paris hat ein Urteil des Berufungsgerichts von Aix-en-Provence von 2015 zu
       Gunsten der deutschen Prüfagentur TÜV Rheinland kassiert.
       
       Der französische Ableger hatte den Auftrag, die Produkte des
       Brustimplantateherstellers PIP in Toulon zu zertifizieren. Dort waren bis
       2010 in betrügerischer Weise und unter Umgehung der Kontrollen aus rein
       materiellen Interessen mangelhaftes Gel für Silikonkissen für die
       Implantate genutzt. Doch das stellte nach Ansicht der Richter in Aix keinen
       hinreichenden Grund für Schadenersatzforderungen von Tausenden von Frauen
       in der Welt dar, die zum Teil ernsthafte Probleme mit geplatzten
       Implantaten hatten oder diese vorsichtshalber entfernen und ersetzen lassen
       mussten.
       
       Mit dem Kassationsurteil wird diese Auslegung hinfällig. „Wir sind sehr
       erleichtert. Damit bekommen wir eine erste moralische Genugtuung, und wir
       erwarten, dass unser Anrecht auf finanzielle Genugtuung nun von der Justiz
       definitiv bestätigt wird“, erklärte uns gleich nach der Urteilsverkündung
       in Paris Annie Mesnil, die Sprecherin des Vereins der PIP-Opfer in
       Frankreich.
       
       Ihr Anwalt Laurent Gaudon ist noch zuversichtlicher. Obwohl die
       Urteilsbegründung noch nicht bekannt war, ging er im Gespräch mit der taz
       davon aus, dass die Kassationsrichter im Unterschied zur Berufungsinstanz
       der Meinung sind, dass der TÜV genügend stichhaltige Hinweise hatte, die
       unangekündigte Inspektionen bei PIP notwendig gemacht hätten. So sei dem
       TÜV bekannt gewesen, dass bei PIP nicht das erforderliche Rohmaterial
       bestellt worden war, erklärte er am Telefon. Hinfällig werden damit auch
       die bisherigen Forderungen des TÜV, der „in gerade erbärmlicher Weise“ von
       den Frauen die Rückerstattung von Vorschüssen auf Schmerzensgelder verlangt
       habe – und dies in manchen Fällen inakzeptabler Form.
       
       Dass in Deutschland der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Forderungen von
       PIP-Opfer abgewiesen hatte, erklärt Anwalt Gaudon damit, dass bei diesem
       Prozess die betroffenen Frauen sehr schlecht beraten und repräsentiert
       worden seien. Im Fall eines neuen Urteils in Paris, das eine
       Mitverantwortung des TÜV bestätigen sollte, könnten ihm zufolge sämtliche
       von PIP-Skandal betroffenen Frauen auf der Welt erneut Schadenersatz
       verlangen.
       
       10 Oct 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Rudolf Balmer
       
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