# taz.de -- Bundespräsidentschafts-Kandidatin Aigner: Die Bundespräsidentin als Demokratiewächterin
       
       > Die Bundespräsident:in sollte eine Jurist:in sein, raunte es in
       > der CDU, was sich gegen Ilse Aigner richtete. Doch sie soll es nun
       > offenbar werden.
       
 (IMG) Bild: Union soll sich geeinigt haben: Ilse Aigner (CSU) soll Bundespräsidentin werden
       
       In unsicheren Zeiten mit zerbrechlichen Koalitionen und einer immer stärker
       werdenden AfD sollte die/der Bundespräsident:in ein/e Jurist:in
       sein. Dieses Argument war seit dem Sommer regelmäßig zu hören. Das Argument
       kam nicht aus dünkelhaften Juristenkreisen, sondern vor allem aus der CDU
       und zielte recht offensichtlich darauf ab, die CSU-Kandidatin Ilse Aigner
       als Bundespräsidentin zu verhindern.
       
       Ilse Aigner hat im elterlichen Betrieb eine Ausbildung zur Radio- und
       Fernsehtechnikerin absolviert. Später machte sie eine Fortbildung zur
       staatlich geprüften Elektrotechnikerin. Juristin ist sie eindeutig nicht.
       
       Dabei wurde der Wunsch nach einer/m Jurist:in an der Staatsspitze nicht
       offensiv gegen Aigner vorgebracht. Vielmehr wurden eigene
       Kandidat:innen damit beworben, dass sie Jurist:innen seien, etwa
       Hessens Ministerpräsident Boris Rhein, die [1][CDU-Fraktionsvorsitzende im
       hessischen Landtag Ines Claus] und Ex-Verfassungsrichter Udo Di Fabio.
       
       Bei bisherigen Bundespräsidenten hat die Frage nach der Ausbildung keine
       große Rolle gespielt. Von den bisherigen 12 Amtsinhabern waren nur 6
       Juristen: Gustav Heinemann, Karl Carstens, Richard von Weizsäcker, Roman
       Herzog, Christian Wulff und Frank-Walter Steinmeier. Roman Herzog war vor
       Amtsübernahme sogar Präsident des Bundesverfassungsgerichts.
       
       Aber immerhin sechs Bundespräsidenten waren keine Juristen: Theodor Heuss
       (Ökonom und Journalist), Heinrich Lübke (Vermessungsingenieur,
       Bauernfunktionär und Agrarminister) Walter Scheel (Bankkaufmann und
       Außenminister), Johannes Rau (Buchhändler, Journalist und
       Ministerpräsident), Horst Köhler (Ökonom und IWF-Direktor), Joachim Gauck
       (Pfarrer und Leiter der Stasiakten-Behörde).
       
       Nun [2][wird also voraussichtlich Ilse Aigner nominiert] und Ende Januar
       zur Bundespräsidentin gewählt. Sie muss dann auch in staatspolitischen
       Krisen Entscheidungen von hoher Tragweite treffen. Dabei hilft ihr im
       Bundespräsidialamt ein Referat von vier Jurist:innen, das seit 2025 von
       Claudia Spoerhase geleitet wird. Zuvor war Spoerhase im Bundespräsidialamt
       sieben Jahre lang für die Vergabe von Orden zuständig.
       
       Zudem kann sich die Bundespräsidentin jederzeit externen juristischen
       Sachverstand organisieren. So ist es nicht unüblich, dass das
       Bundespräsidialamt renommierte Rechtsprofessor:innen um Rat fragt und
       diesen auch stets erhält. Allerdings lebt die Rechtswissenschaft von
       Diskussionen und es gibt meist viele sich widersprechende Meinungen. Schon
       die Auswahl der juristischen Berater:innen kann vorentscheidend sein.
       Letztlich muss die Bundespräsidentin allein entscheiden, welcher
       Rechtsauffassung sie folgt.
       
       In drei Konstellationen könnte die Bundespräsidentin mit heiklen
       verfassungsrechtlichen Fragen konfrontiert werden.
       
       ## Prüfung von Gesetzen
       
       So wird jedes Bundesgesetz im Bundespräsidialamt auf seine
       Verfassungsmäßigkeit geprüft, bevor die/der Bundespräsident:in
       unterschreibt und das Gesetz anschließend im Bundesgesetzblatt
       veröffentlicht wird. Wenn die/der Bundespräsident:in nicht
       unterschreibt, kommt das Gesetz nicht zustande. Üblicherweise scheitern
       Gesetze nur bei „schweren und offensichtlichen“ verfassungsrechtlichen
       Mängeln am Bundespräsidialamt. Bisher gab es acht entsprechende Fälle, zum
       Beispiel weil eine erforderliche Zustimmung des Bundesrats fehlte.
       
       Während es bislang oft um eher technische Fragen ging, könnten künftig
       vermehrt der Schutz von Grundrechten und die Sicherung der Demokratie in
       den Vordergrund rücken, insbesondere falls die AfD an der nächsten
       Bundesregierung beteiligt ist und versucht [3][einen autoritären Umbau des
       Staates voranzutreiben.] Denkbar ist aber auch, dass die etablierten
       Parteien versuchen, die AfD mit verfassungswidrigen Gesetzen zu
       benachteiligen und von der Macht fernzuhalten.
       
       Die Nicht-Unterzeichnung eines Gesetzes ist der schnellste Weg, ein
       beschlossenes Gesetz zu verhindern. Die/der Bundespräsident:in kann
       aber in weniger eindeutigen Fällen auch unterzeichnen und dabei ihre
       verfassungsrechtlichen Zweifel öffentlich machen. Sicher wird dann bald das
       Bundesverfassungsgericht mittels Verfassungsbeschwerde oder abstrakter
       Normenkontrolle eingeschaltet und kann das Gesetz prüfen.
       
       ## Ernennung von Regierungsmitgliedern
       
       Die/der Bundespräsident:in schlägt dem Bundestag vor, wer
       Bundeskanzler:in werden soll. Das ist in der Regel die Person, die es
       geschafft hat, eine Koalition zu schmieden, die sie im Bundestag dann
       wählen will. Die/der Bundespräsident:in kann sich aber weigern, eine
       Person vorzuschlagen, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Sollte sich
       eine AfD-geführte Koalition etwa auf Björn Höcke als Kanzler einigen,
       könnte die Bundespräsidentin die Kanzlerwahl verhindern.
       
       Die/der Bundespräsident:in ernennt zudem auf Vorschlag der
       Bundeskanzlerin bzw. des Bundeskanzlers die Minister:innen. Auch hier
       könnte sich die Bundespräsidentin bei verfassungsfeindlichen
       Politiker:innen weigern. Bloße Zweifel an der Kompetenz genügen nicht.
       
       Entsprechende Fälle hat es bisher noch nicht gegeben. Das Vetorecht gegen
       Verfassungsfeinde in der Regierung steht auch nicht ausdrücklich im
       Grundgesetz. Sollte sich die Bundespräsidentin auf ein solches Vetorecht
       berufen, dürfte dies zu Verfahren beim Bundesverfassungsgericht führen.
       
       ## Entscheidung über Neuwahlen
       
       Wenn die/der Bundeskanzler:in eine Vertrauensabstimmung verliert, kann
       sie/er der Bundespräsident:in vorschlagen, den Bundestag aufzulösen.
       Die/der Bundespräsident:in kann hier frei entscheiden, ob Neuwahlen
       ermöglicht werden oder die Bundesregierung zur Weiterarbeit als
       Minderheitsregierung verpflichtet.
       
       Die Beispiele zeigen, dass die Bundespräsidentin in unruhigen Zeiten eine
       enorme Verantwortung als Demokratiewächterin haben kann.
       Verfassungsrechtliche Kenntnisse wären dabei sicher hilfreich. Diese sollte
       eine Berufspolitikerin wie Ilse Aigner aber auch ohne Jurastudium haben.
       Wichtiger als bloße Kenntnisse ist ohnehin verfassungspolitische Klugheit
       und Standfestigkeit. Autorität wird eine Bundespräsidentin in diesen Zeiten
       aber nur gewinnen können, wenn sie deutlich macht, dass es ihr um
       Grundrechte und Demokratie geht und nicht um den Machterhalt der
       etablierten Parteien.
       
       6 Nov 2026
       
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