# taz.de -- Bundestag ändert Tierschutzgesetz: Videoaufzeichnung nur für große Schlachthöfe
> Der Bundestag verpflichtet nur Schlachtfabriken, ihren Umgang mit
> lebenden Tieren auf Video aufzunehmen. Wie viel nutzt das dem Tierschutz?
(IMG) Bild: In Schlachthöfen kann es brutal werden, deshalb sollen Schlachthöfe per Video überwacht werden
Sehr große [1][Schlachthöfe] in Deutschland müssen künftig per Video
aufzeichnen, wie sie Tiere entladen, betäuben und töten. Mithilfe der
Aufnahmen könnten die Behörden Tierschutzverstöße leichter ahnden, heißt es
in der [2][Begründung] eines entsprechenden Gesetzes, das der Bundestag am
Donnerstagabend beschlossen hat. Allerdings verpflichtet die von
Agrarminister Alois Rainer (CSU) initiierte Vorschrift nur knapp 6 Prozent
der Betriebe zur Videoaufzeichnung. Es ist auch unklar, wie intensiv die
Behörden das Material auswerten werden.
Mit dem Gesetz reagiert die schwarz-rote Koalition auf mehrere Skandale,
die Tierrechtler in Schlachthöfen aufgedeckt haben. Heimlich erstellte
Aufnahmen zeigten zum Beispiel, wie Mitarbeiter Rinder schlagen und treten.
Mitunter wurden Tiere auch fehlerhaft betäubt und dann unter großen
Schmerzen getötet. Die Videoaufzeichnungen sollen abschrecken und so die
Zahl der Verstöße reduzieren.
Dem Gesetz zufolge gilt die Aufzeichnungs- und Speicherpflicht für 30
Schlachttage aber nicht für Einrichtungen, die keinen
Tierschutzbeauftragten benennen müssen. Damit sind alle ausgenommen, die
jährlich weniger als [3][1.000 Großvieheinheiten Säugetiere] – umgerechnet
zum Beispiel 1.000 ausgewachsene Rinder oder 5.000 Schweine –
beziehungsweise 150.000 Stück Geflügel schlachten. Laut Ministerium
erreichen nur etwa 230 der rund [4][4] Schlachteinrichtungen in Deutschland
diese Schwelle.
Grünen und Linken reicht das nicht. „Wir brauchen eine flächendeckende
Videoüberwachung in allen Schlachthöfen ausnahmslos“, forderte die
tierschutzpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Zoe Mayer. „Und
natürlich muss sich die Videos auch irgendjemand anschauen. Da hat die
Regierung leider keine Lösung parat.“ Die Grünen hatten zuvor darauf
hingewiesen, dass die Veterinärbehörden jetzt schon überlastet seien. Auch
deshalb verlangte Mayer, „jeder Mensch sollte das Recht haben, Bilder von
Schlachthöfen zu sehen“.
## 90 Prozent der Tiere erfasst
Die CDU-Abgeordnete Anna Aeikens argumentierte, dass die jetzt zur
Videoaufzeichnung verpflichteten Betriebe für rund 90 Prozent der
Schlachttiere in Deutschland verantwortlich seien. Der Rest sei kleiner und
deshalb ausgenommen. Die Union will diese Betriebe finanziell nicht zu
stark belasten. „Bei konkreten Verdachtsfällen“ könnten die Behörden
künftig aber auch in kleinen Schlachthöfen Videoaufzeichnungen anordnen, so
Aeikens.
Der AfD-Abgeordnete Bernd Schattner dagegen lehnte die Aufzeichnungspflicht
sogar in den großen Schlachthöfen ab. Die Neuregelung verursache bei den
betroffenen Betrieben nur „neue Kosten, neue Dokumentationspflichten und
neue Bürokratie“. Dann sei es kein Wunder, „wenn immer mehr regionale
Schlachtstätten verschwinden“.
Tatsächlich hält sich der Aufwand für die Aufzeichnung in Grenzen: Rainers
Ministerium schätzt in seinem Gesetzentwurf, dass die Anschaffungskosten
„durchschnittlich 3.500 Euro pro Betrieb“ betragen. Werden sie über die
Nutzungsdauer der Anlagen abgeschrieben, komme man zusammen mit Wartung und
Pflege auf 740 Euro pro Jahr.
Die Änderung des Tierschutzgesetzes tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Den
betroffenen Betrieben wird allerdings eine einjährige Übergangsfrist für
die technische Umsetzung eingeräumt.
## Tierhaltungskennzeichnung verschoben
Der Bundestag verschob ebenfalls mit Stimmen der Koalition erneut die
Einführung der staatlichen [5][Tierhaltungskennzeichnung] für Fleisch. Die
Kammer beschloss, das schon auf den 1. Januar 2027 verlegten Start abermals
auf den 1. Oktober 2027 zu verschieben. Zur Begründung hieß es, für die
Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Reform des Systems bedürfe
es mehr Zeit.
Die staatliche Kennzeichnung war nach mehreren gescheiterten Anläufen 2023
von der Ampelkoalition per Gesetz beschlossen worden. Sie soll Kunden beim
Fleischkauf mehr Klarheit über die Bedingungen in den Ställen bringen. (mit
dpa)
6 Nov 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Gesetzentwurf-von-Agrarminister-Rainer/!6188865
(DIR) [2] https://dserver.bundestag.de/btd/21/068/2106809.pdf
(DIR) [3] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32009R1099
(DIR) [4] https://dserver.bundestag.de/btd/20/127/2012719.pdf
(DIR) [5] /Einigung-der-schwarz-roten-Koalition/!6222212
## AUTOREN
(DIR) Jost Maurin
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