# taz.de -- Bundestag ändert Tierschutzgesetz: Videoaufzeichnung nur für große Schlachthöfe
       
       > Der Bundestag verpflichtet nur Schlachtfabriken, ihren Umgang mit
       > lebenden Tieren auf Video aufzunehmen. Wie viel nutzt das dem Tierschutz?
       
 (IMG) Bild: In Schlachthöfen kann es brutal werden, deshalb sollen Schlachthöfe per Video überwacht werden
       
       Sehr große [1][Schlachthöfe] in Deutschland müssen künftig per Video
       aufzeichnen, wie sie Tiere entladen, betäuben und töten. Mithilfe der
       Aufnahmen könnten die Behörden Tierschutzverstöße leichter ahnden, heißt es
       in der [2][Begründung] eines entsprechenden Gesetzes, das der Bundestag am
       Donnerstagabend beschlossen hat. Allerdings verpflichtet die von
       Agrarminister Alois Rainer (CSU) initiierte Vorschrift nur knapp 6 Prozent
       der Betriebe zur Videoaufzeichnung. Es ist auch unklar, wie intensiv die
       Behörden das Material auswerten werden.
       
       Mit dem Gesetz reagiert die schwarz-rote Koalition auf mehrere Skandale,
       die Tierrechtler in Schlachthöfen aufgedeckt haben. Heimlich erstellte
       Aufnahmen zeigten zum Beispiel, wie Mitarbeiter Rinder schlagen und treten.
       Mitunter wurden Tiere auch fehlerhaft betäubt und dann unter großen
       Schmerzen getötet. Die Videoaufzeichnungen sollen abschrecken und so die
       Zahl der Verstöße reduzieren.
       
       Dem Gesetz zufolge gilt die Aufzeichnungs- und Speicherpflicht für 30
       Schlachttage aber nicht für Einrichtungen, die keinen
       Tierschutzbeauftragten benennen müssen. Damit sind alle ausgenommen, die
       jährlich weniger als [3][1.000 Großvieheinheiten Säugetiere] – umgerechnet
       zum Beispiel 1.000 ausgewachsene Rinder oder 5.000 Schweine –
       beziehungsweise 150.000 Stück Geflügel schlachten. Laut Ministerium
       erreichen nur etwa 230 der rund [4][4] Schlachteinrichtungen in Deutschland
       diese Schwelle.
       
       Grünen und Linken reicht das nicht. „Wir brauchen eine flächendeckende
       Videoüberwachung in allen Schlachthöfen ausnahmslos“, forderte die
       tierschutzpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Zoe Mayer. „Und
       natürlich muss sich die Videos auch irgendjemand anschauen. Da hat die
       Regierung leider keine Lösung parat.“ Die Grünen hatten zuvor darauf
       hingewiesen, dass die Veterinärbehörden jetzt schon überlastet seien. Auch
       deshalb verlangte Mayer, „jeder Mensch sollte das Recht haben, Bilder von
       Schlachthöfen zu sehen“.
       
       ## 90 Prozent der Tiere erfasst
       
       Die CDU-Abgeordnete Anna Aeikens argumentierte, dass die jetzt zur
       Videoaufzeichnung verpflichteten Betriebe für rund 90 Prozent der
       Schlachttiere in Deutschland verantwortlich seien. Der Rest sei kleiner und
       deshalb ausgenommen. Die Union will diese Betriebe finanziell nicht zu
       stark belasten. „Bei konkreten Verdachtsfällen“ könnten die Behörden
       künftig aber auch in kleinen Schlachthöfen Videoaufzeichnungen anordnen, so
       Aeikens.
       
       Der AfD-Abgeordnete Bernd Schattner dagegen lehnte die Aufzeichnungspflicht
       sogar in den großen Schlachthöfen ab. Die Neuregelung verursache bei den
       betroffenen Betrieben nur „neue Kosten, neue Dokumentationspflichten und
       neue Bürokratie“. Dann sei es kein Wunder, „wenn immer mehr regionale
       Schlachtstätten verschwinden“.
       
       Tatsächlich hält sich der Aufwand für die Aufzeichnung in Grenzen: Rainers
       Ministerium schätzt in seinem Gesetzentwurf, dass die Anschaffungskosten
       „durchschnittlich 3.500 Euro pro Betrieb“ betragen. Werden sie über die
       Nutzungsdauer der Anlagen abgeschrieben, komme man zusammen mit Wartung und
       Pflege auf 740 Euro pro Jahr.
       
       Die Änderung des Tierschutzgesetzes tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Den
       betroffenen Betrieben wird allerdings eine einjährige Übergangsfrist für
       die technische Umsetzung eingeräumt.
       
       ## Tierhaltungskennzeichnung verschoben
       
       Der Bundestag verschob ebenfalls mit Stimmen der Koalition erneut die
       Einführung der staatlichen [5][Tierhaltungskennzeichnung] für Fleisch. Die
       Kammer beschloss, das schon auf den 1. Januar 2027 verlegten Start abermals
       auf den 1. Oktober 2027 zu verschieben. Zur Begründung hieß es, für die
       Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Reform des Systems bedürfe
       es mehr Zeit.
       
       Die staatliche Kennzeichnung war nach mehreren gescheiterten Anläufen 2023
       von der Ampelkoalition per Gesetz beschlossen worden. Sie soll Kunden beim
       Fleischkauf mehr Klarheit über die Bedingungen in den Ställen bringen. (mit
       dpa)
       
       6 Nov 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Gesetzentwurf-von-Agrarminister-Rainer/!6188865
 (DIR) [2] https://dserver.bundestag.de/btd/21/068/2106809.pdf
 (DIR) [3] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32009R1099
 (DIR) [4] https://dserver.bundestag.de/btd/20/127/2012719.pdf
 (DIR) [5] /Einigung-der-schwarz-roten-Koalition/!6222212
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jost Maurin
       
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