# taz.de -- Warnungen auf der Schulleiterkonferenz: „Omas gegen Rechts“ an Schulen unerwünscht
       
       > Erst gibt es ein Gespräch mit dem Schulamt, dann sperren Schulen in Bad
       > Hersfeld die „Omas gegen Rechts“ aus den Klassenzimmern aus.
       
 (IMG) Bild: In Bad Hersfeld an einer Schule unerwünscht: ‚Omas gegen Rechts‘
       
       Nach einem anonymen Anruf ist für die Ortsgruppe der „Omas gegen Rechts“ in
       Bad Hersfeld erst einmal Schluss mit ihrer Arbeit an Grund- und
       weiterführenden Schulen der Stadt. Die Schulen haben die Gruppe in
       Zusammenarbeit mit dem Schulamt Bebra, nach einem Projekttag zu Demokratie,
       vor die Tür gesetzt.
       
       Die Mitglieder leiteten zuvor unter dem Motto „Vorlesen für Toleranz und
       Vielfalt“ Vorlesegruppen in Grundschulen in der Stadt. Schließlich
       organisierten sie Ende März 2026 für die neunten Klassen einer Gesamtschule
       den Projekttag, an dem sie über Rechtsextremismus aufklärten. Über diesen
       wurde auch in der Presse berichtet – mit weitreichenden Folgen für die
       „Omas gegen Rechts“, wie Petra Gromann, Mitgründerin der Gruppe, der taz
       mitteilt. Nach der Berichterstattung erreichte das Schulamt eine
       Beschwerde. Diese reagierte laut Gromann sofort und drastisch: Es dürfe
       keine weiteren Projekttage der Bürgerinitiative mehr geben.
       
       Einen Monat später kam nach Angaben der Mitgründerin das nächste Verbot.
       Nachdem auf einer Schulleiterkonferenz vor der Zusammenarbeit mit den „Omas
       gegen Rechts“ gewarnt worden sei, wurden schließlich auch die
       Vorlesegruppen untersagt. Bis heute sei den Omas keine Begründung für den
       Ausschluss genannt worden. Auch die Anfrage sämtlicher politische
       Vertreter*innen im Landkreis sowie des Kultusministeriums hätte keine
       Antworten gebracht. [1][Daher beschloss die Organisation nun Monate später,
       sich] [2][mit dem Vorfall] [3][an die Lokalpresse und damit an die
       Öffentlichkeit zu wenden. ]
       
       Gegenüber der taz sagte Dirk Beulshausen, Mitarbeiter des Schulamtes, es
       hätte keinen angeordneten Ausschluss der Gruppe gegeben. Sowohl nach dem
       Projekttag, als auch nach der Schulleiterkonferenz sei lediglich auf das
       Neutralitätsgebot hingewiesen worden. An Schulen sei eine ausgewogene
       Behandlung politischer Sichtweisen erforderlich, ein Anspruch auf Zugang zu
       Schulen gäbe es für Aktionsbündnisse nicht, so Beulshausen. „Die Schule
       selbst darf nicht zur unkommentierten Bühne politischer Mobilisierung
       werden“, heißt es weiter.
       
       Parteipolitisch neutral ja – aber nicht wertneutral 
       
       Auf eine Anfrage der Landtagsfraktion der Grünen habe der Kultusminister
       nun klargestellt, dass „zivilgesellschaftliche Akteure wie die ‚Omas gegen
       Rechts‘ grundsätzlich in den Unterricht eingebunden werden können – solange
       sie in einer Rolle als Unterrichtsgäste auftreten“, wie es in einer
       [4][Mitteilung der Fraktion] heißt. Eine parteipolitische Neutralität sei
       wichtig, nicht jedoch eine wertneutrale Einstellung gegenüber der liberalen
       Demokratie. Die Fraktion fordere das Kultusministerium dazu auf, eine zu
       enge Auslegung des Neutralitätsgebots zu verhindern und den „Omas gegen
       Rechts“ sowie ähnlichen Akteur*innen Zugang zu gewähren. „Das
       Neutralitätsgebot darf nicht als Vorwand dienen, um demokratisches
       Engagement gegen Rechtsextremismus aus unseren Schulen herauszuhalten.“
       
       Ob Schulbesuche der Bundeswehr oder Vorträge der AfD – wann Neutralität an
       Schulen aufhört, wird immer wieder heiß diskutiert. Teilweise mit Folgen
       für die betreffenden Akteur*innen. Erst im vergangenen Jahr, vor der
       vorgezogenen Bundestagswahl 2025, wurde ein Lehrer in Sachsen-Anhalt
       abgemahnt, da er in einer Klasse vor der AfD gewarnt hatte. Zuletzt wurde
       schließlich [5][kurz vor Start des Gerichtstermins die Abmahnung vom
       Schulamt wieder entfernt.]
       
       Korrekturhinweis: In einer früheren Version des Artikels stand das Wort
       Neutralitätspflicht statt Neutralitätsgebot. Das haben wir geändert.
       
       6 Nov 2026
       
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 (DIR) [4] https://www.gruene-hessen.de/landtag/pressemitteilungen/einbindung-der-omas-gegen-rechts-an-schulen/
 (DIR) [5] /Lehrer-gegen-Landesschulamt/!6227196
       
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