# taz.de -- Sachsen-Anhalt: Schulamt streicht Abmahnung eines Lehrers für Kritik an AfD
       
       > Ein Lehrer aus Stendal wurde abgemahnt, weil er kritisch über die AfD
       > gesprochen hat. Jetzt entfernt das Schulamt die Abmahnung – vor einem
       > Gerichtstermin.
       
 (IMG) Bild: Ein Ende, wo kein Ende gewünscht war: Max Heckels Fall wurde sang und klanglos von der Agenda gestrichen
       
       Eigentlich könnte sich [1][Max Heckel] freuen. Die Abmahnung, gegen die er
       eineinhalb Jahre lang gekämpft hat, wird aus seiner Personalakte
       gestrichen. „Wegen Zeitablaufs“ entfernt sie das Landesschulamt – rund
       einen Monat, bevor das Magdeburger Arbeitsgericht über den Fall verhandeln
       sollte.
       
       Doch Max Heckel freut sich nicht. Er ist sauer. Er wollte, dass das Gericht
       über seinen Fall entscheidet, „damit die Lehrer in diesem Land endlich
       Rechtssicherheit haben“.
       
       ## Reich, frei von Moral, nicht bei Verstand
       
       Heckel ist Lehrer an einer Sekundarschule in Stendal, er unterrichtet
       Werken. Kurz nach der vorgezogenen Bundestagswahl 2025 hatten ihn Schüler
       gefragt, ob er die AfD gewählt habe. Heckel hatte das verneint und auf
       weitere Nachfrage anhand von Schaubildern erklärt, dass die Steuerpolitik
       der AfD vor allem reiche Menschen begünstige. Abschließend hatte er
       erklärt, wer die AfD wähle, sei entweder „sehr reich, frei von Moral oder
       nicht bei klarem Verstand“. So schildert es Heckel selbst. So hat es auch
       das Landesschulamt dargestellt.
       
       Eltern sollen sich über diesen Satz beschwert und an die AfD gewandt haben.
       Ulrich Siegmund persönlich, damals schon Spitzenkandidat der AfD, schaltete
       sich ein. Seine Ehefrau [2][arbeitet an derselben Schule] wie Max Heckel.
       Siegmund reichte eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Heckel ein und drang
       im Oktober 2025 in öffentlicher Sitzung des Magdeburger Landtags auf eine
       Entscheidung des Landesschulamts.
       
       Zu diesem Zeitpunkt hatte das Schulamt Heckel bereits abgemahnt – unter
       anderem mit der Begründung, er habe gegen die Lehrkräften obliegende
       „[3][Neutralitätspflicht]“ verstoßen. Er habe seine SchülerInnen nicht zur
       Meinungsbildung befähigt, sondern sie von seiner eigenen überzeugen wollen.
       
       ## Bundesweit einmalig
       
       Nach taz-Recherchen dürfte Heckels Fall einmalig sein. Auch der
       Bildungsgewerkschaft GEW, BildungsexpertInnen und JuristInnen war kein Fall
       bekannt, in dem ein Schulamt einen Lehrer wegen Aussagen über die AfD
       abgemahnt hatte.
       
       Heckel ging mit einem Anwalt gegen die Abmahnung vor. Er wollte gerichtlich
       feststellen lassen, dass sie unrechtmäßig war. Der für den 27. November
       angesetzte Verhandlungstermin vor dem Magdeburger Arbeitsgericht entfällt
       nun.
       
       Auf taz-Anfrage bewertet ein Sprecher des zuständigen Bildungsministeriums
       das Streichen der Abmahnung als „konsequent und sachgerecht“. Das
       Landesschulamt hatte Heckel zuvor im Rahmen eines Vergleichs angeboten, die
       Abmahnung zu entfernen. Heckel hatte sich darauf nicht eingelassen. Er
       wollte ein Urteil. Abmahnungen würden durch Zeitablauf generell an Relevanz
       für das Arbeitsverhältnis verlieren, sagt der Sprecher nun.
       
       ## Keine feste Frist
       
       Dass Abmahnungen aus Personalakten entfernt werden, ist nicht ungewöhnlich.
       Eine feste Frist, wann das zu passieren hat, gibt es aber nicht. In der
       Regel, berichten verschiedene JuristInnen der taz, würden Abmahnungen nach
       etwa zwei bis drei Jahren ihre Warnfunktion verlieren.
       
       Max Heckel findet, es sei kein Zufall, dass das Schulamt die Abmahnung
       gerade jetzt entfernt hat: „Das zeigt mir, dass das Amt kein Interesse
       daran hat, meinen Fall gerichtlich klären zu lassen.“ Er ist sich sicher,
       dass er den Prozess gewonnen hätte. Der Sprecher des Bildungsministeriums
       ließ offen, ob die Entscheidung mit dem anstehenden Verhandlungstermin
       zusammenhänge.
       
       Wie diese Verhandlung ausgegangen wäre, bleibt offen. Das Gericht hätte
       auch entscheiden können, dass Heckels Äußerungen im Unterricht nicht
       zulässig waren. Dann wäre die Abmahnung zu Recht ausgesprochen worden – und
       das Urteil hätte tatsächlich Rechtssicherheit geschaffen. Allerdings nicht
       im Sinne von Max Heckel, sondern im Sinne der AfD.
       
       4 Nov 2026
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) [2] https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/schule-lehrer-neutralitaet-abmahnung-afd-siegmund-100.html
 (DIR) [3] /Schule-und-Politik/!6215146
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anne Fromm
       
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