# taz.de -- Bundestag stimmt für Strafverschärfung: Tropfen als Waffe
       
       > Die meisten riecht man nicht, man schmeckt sie nicht: Der Einsatz von
       > K.-o.-Tropfen wird künftig härter bestraft. Das Strafmaß wird auf fünf
       > Jahre erhöht.
       
 (IMG) Bild: Ein Tropfen, 5 Jahre: Bundestag macht den Weg frei für Strafverschärfung bei K.-o.-Tropfen
       
       Pass auf dein Glas auf, trink nur aus geschlossenen Flaschen und nimm
       niemals Getränke von Fremden an: Spätestens [1][der Fall Gisèle Pelicot]
       hat gezeigt, dass diese altbekannten Tipps nicht vor K.-o.-Tropfen und
       einem möglicherweise folgenden sexuellen Übergriff schützen.
       
       In einem Schritt hin zum besseren Schutz für Frauen hat der Bundestag am
       Freitag beschlossen, dass das Verabreichen von K.-o.-Tropfen oder ähnlichen
       Mitteln zur anschließenden Vergewaltigung, sexuellen Nötigung oder Raub
       strafrechtlich als gefährliches „Mittel“ mit gefährlichen Werkzeugen wie
       etwa einem Messer gleichzusetzen ist. Damit wird eine gesetzliche Lücke
       geschlossen und das Mindeststrafmaß für Täter*innen von bisher
       mindestens drei auf mindestens fünf Jahre Freiheitsentzug erhöht.
       
       Für Betroffene mache es keinen Unterschied, ob die eigene Wehrlosigkeit
       durch Gewalt oder K.-o.-Tropfen erlangt wurde, sagt die CSU-Abgeordnete
       Susanne Hierl vor der Abstimmung und macht sich damit stark für die
       Änderung. Eine solche Form der Wehrlosigkeit zu erzeugen bezeichnet auch
       Carmen Wege von der SPD als heimtückisch und widerwärtig. Die nun
       [2][beschlossene Gesetzesform] solle ein klares Signal an potenzielle
       Täter*innen senden: „Ein Tropfen, 5 Jahre!“
       
       Mit dem Beschluss reagiert der Bundestag auf ein [3][Urteil des
       Bundesgerichtshofs] aus dem Jahr 2024. Damals wurde entschieden, dass
       K.-o-Tropfen nicht als gefährliches Werkzeug gelten können, da keine
       „unmittelbare Einwirkung von außen“ vorliege. Immerhin habe das Opfer die
       Substanz selbstständig, wenn auch unwissentlich zu sich genommen, so die
       Begründung.
       
       Mit der Zustimmung zum Gesetzentwurf aus dem Haus von Justizministerin
       Stefanie Hubig (SPD) sind nun auch zeitlich gestreckte Geschehensabläufe
       abgedeckt. Hintergrund ist die Auffassung der Bundesregierung, die
       Gewaltausübung beginne bereits mit der Verabreichung der Substanz.
       
       ## Opposition sieht Verbesserungsbedarf
       
       Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Grüne und Linke
       angenommen, nur die AfD enthielt sich. Die Rechtsaußenpartei ist der
       Ansicht, es gäbe keine Strafbarkeitslücke, der Opferschutz würde durch das
       Gesetz nicht verbessert. Sowieso seien die Zahlen der unter K.-o-Tropfen
       missbrauchten Opfer auf die Zuwanderung seit 2015 zurückzuführen, lenkte
       die AfD vom Thema weg.
       
       Mehrheitlich lehnte der Bundestag außerdem zwei Entschließungsanträge von
       Grünen und Linkspartei sowie einen Änderungsantrag der Grünen ab. Die
       Anträge beabsichtigten unter anderem, den bestehenden Strukturdefiziten
       durch den Ausbau von vertraulicher Spurensicherung und Hilfsangeboten, der
       bundesweiten Erfassung von Fallzahlen, Forschungsförderung und
       Aufklärungskampagnen entgegenzuarbeiten.
       
       Die Grünen kritisieren, dass die Politik den gesellschaftlichen
       Entwicklungen hinterherhinke. An den strukturellen Defiziten und der
       sexistischen Haltung in der Gesellschaft ändere die nun beschlossene
       Gesetzesverschärfung nichts.
       
       Die CDU-Abgeordnete Tijen Ataoğlu zeigt sich dagegen zufrieden mit der
       beschlossenen Reform. „Wir Frauen haben gelernt, auf unsere Gläser
       aufzupassen, und jetzt werden die Täter lernen, wie die Härte unseres
       Rechtsstaats aussieht“, sagt Ataoğlu.
       
       ## Gefährlich heimtückische Mittel
       
       Aktuell gibt es nur wenig empirisches Wissen zu K.-o-Tropfen. Das liegt
       auch daran, dass diese nur kurze Zeit im Blut nachweisbar sind. Die
       Symptome der [4][psychoaktiven Substanzen], die unter dem Begriff
       „K.-o-Tropfen“ zusammengefasst werden, reichen von Schwindel, Müdigkeit und
       Erinnerungslücken bis hin zur Bewusstlosigkeit. Durch die Geruchs- und
       Geschmacklosigkeit vieler Mittel merken Betroffene meist nicht einmal, dass
       ihnen etwas ins Getränk getan wurde und was danach mit ihnen passiert.
       
       6 Nov 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Vergewaltigungsprozess-in-Frankreich/!6034481
 (DIR) [2] https://dserver.bundestag.de/btd/21/075/2107560.pdf
 (DIR) [3] /Entscheidung-des-Bundesgerichtshofs/!6049395
 (DIR) [4] /Forschende-ueber-K-o-Tropfen/!6165926
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Celine Hog
       
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       Der Bundesgerichtshof sieht K.-o.-Tropfen nicht als gefährliches Werkzeug.
       Hohe Strafen drohen dennoch: Da der Einsatz eine Todesgefahr verursache.