# taz.de -- Bundestag stimmt für Strafverschärfung: Tropfen als Waffe
> Die meisten riecht man nicht, man schmeckt sie nicht: Der Einsatz von
> K.-o.-Tropfen wird künftig härter bestraft. Das Strafmaß wird auf fünf
> Jahre erhöht.
(IMG) Bild: Ein Tropfen, 5 Jahre: Bundestag macht den Weg frei für Strafverschärfung bei K.-o.-Tropfen
Pass auf dein Glas auf, trink nur aus geschlossenen Flaschen und nimm
niemals Getränke von Fremden an: Spätestens [1][der Fall Gisèle Pelicot]
hat gezeigt, dass diese altbekannten Tipps nicht vor K.-o.-Tropfen und
einem möglicherweise folgenden sexuellen Übergriff schützen.
In einem Schritt hin zum besseren Schutz für Frauen hat der Bundestag am
Freitag beschlossen, dass das Verabreichen von K.-o.-Tropfen oder ähnlichen
Mitteln zur anschließenden Vergewaltigung, sexuellen Nötigung oder Raub
strafrechtlich als gefährliches „Mittel“ mit gefährlichen Werkzeugen wie
etwa einem Messer gleichzusetzen ist. Damit wird eine gesetzliche Lücke
geschlossen und das Mindeststrafmaß für Täter*innen von bisher
mindestens drei auf mindestens fünf Jahre Freiheitsentzug erhöht.
Für Betroffene mache es keinen Unterschied, ob die eigene Wehrlosigkeit
durch Gewalt oder K.-o.-Tropfen erlangt wurde, sagt die CSU-Abgeordnete
Susanne Hierl vor der Abstimmung und macht sich damit stark für die
Änderung. Eine solche Form der Wehrlosigkeit zu erzeugen bezeichnet auch
Carmen Wege von der SPD als heimtückisch und widerwärtig. Die nun
[2][beschlossene Gesetzesform] solle ein klares Signal an potenzielle
Täter*innen senden: „Ein Tropfen, 5 Jahre!“
Mit dem Beschluss reagiert der Bundestag auf ein [3][Urteil des
Bundesgerichtshofs] aus dem Jahr 2024. Damals wurde entschieden, dass
K.-o-Tropfen nicht als gefährliches Werkzeug gelten können, da keine
„unmittelbare Einwirkung von außen“ vorliege. Immerhin habe das Opfer die
Substanz selbstständig, wenn auch unwissentlich zu sich genommen, so die
Begründung.
Mit der Zustimmung zum Gesetzentwurf aus dem Haus von Justizministerin
Stefanie Hubig (SPD) sind nun auch zeitlich gestreckte Geschehensabläufe
abgedeckt. Hintergrund ist die Auffassung der Bundesregierung, die
Gewaltausübung beginne bereits mit der Verabreichung der Substanz.
## Opposition sieht Verbesserungsbedarf
Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Grüne und Linke
angenommen, nur die AfD enthielt sich. Die Rechtsaußenpartei ist der
Ansicht, es gäbe keine Strafbarkeitslücke, der Opferschutz würde durch das
Gesetz nicht verbessert. Sowieso seien die Zahlen der unter K.-o-Tropfen
missbrauchten Opfer auf die Zuwanderung seit 2015 zurückzuführen, lenkte
die AfD vom Thema weg.
Mehrheitlich lehnte der Bundestag außerdem zwei Entschließungsanträge von
Grünen und Linkspartei sowie einen Änderungsantrag der Grünen ab. Die
Anträge beabsichtigten unter anderem, den bestehenden Strukturdefiziten
durch den Ausbau von vertraulicher Spurensicherung und Hilfsangeboten, der
bundesweiten Erfassung von Fallzahlen, Forschungsförderung und
Aufklärungskampagnen entgegenzuarbeiten.
Die Grünen kritisieren, dass die Politik den gesellschaftlichen
Entwicklungen hinterherhinke. An den strukturellen Defiziten und der
sexistischen Haltung in der Gesellschaft ändere die nun beschlossene
Gesetzesverschärfung nichts.
Die CDU-Abgeordnete Tijen Ataoğlu zeigt sich dagegen zufrieden mit der
beschlossenen Reform. „Wir Frauen haben gelernt, auf unsere Gläser
aufzupassen, und jetzt werden die Täter lernen, wie die Härte unseres
Rechtsstaats aussieht“, sagt Ataoğlu.
## Gefährlich heimtückische Mittel
Aktuell gibt es nur wenig empirisches Wissen zu K.-o-Tropfen. Das liegt
auch daran, dass diese nur kurze Zeit im Blut nachweisbar sind. Die
Symptome der [4][psychoaktiven Substanzen], die unter dem Begriff
„K.-o-Tropfen“ zusammengefasst werden, reichen von Schwindel, Müdigkeit und
Erinnerungslücken bis hin zur Bewusstlosigkeit. Durch die Geruchs- und
Geschmacklosigkeit vieler Mittel merken Betroffene meist nicht einmal, dass
ihnen etwas ins Getränk getan wurde und was danach mit ihnen passiert.
6 Nov 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Vergewaltigungsprozess-in-Frankreich/!6034481
(DIR) [2] https://dserver.bundestag.de/btd/21/075/2107560.pdf
(DIR) [3] /Entscheidung-des-Bundesgerichtshofs/!6049395
(DIR) [4] /Forschende-ueber-K-o-Tropfen/!6165926
## AUTOREN
(DIR) Celine Hog
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